Universitätsklinikum Münster - Gebäude 3800 - Brandschutzsanierung Zentralklinikum | 606-G42 Schadstoffsanierung BT A, E01-E06 Referenznummer der Bekanntmachung: 606-G42
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - Gebäude 3800 - Brandschutzsanierung Zentralklinikum | 606-G42 Schadstoffsanierung BT A, E01-E06
Schadstoffsanierung BT A, E01-E06
48149 Münster
Das Universitätsklinikum Münster, vertreten durch die UKM Infrastruktur Management GmbH, plant im
Zentralklinikum, Bauteil A Ebene 01 - Ebene 06 des Flachbaus eine umfassende Brandschutz-, Schadstoff- und
Fassadensanierung umzusetzen. Die Sanierungen werden sukzessive und geschossweise in den Nutz- und
Installationsgeschossen durchgeführt.
Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung ist die Schadstoffsanierung des gesamten Bauteils (BT) A
(inkl. der nördlichen Außenfassade, inkl. Versorgungsschächte des Treppenhauses TH80) in den
Ebenen E01, E02, E03, E04, E05 und E06.
Die Ebene 07 (inkl. Außenfassade) wurde in den Jahren 2020/2021 neu errichtet und ist nicht Bestandteil der
Ausschreibung.
Der Treppenraum des innenliegenden Treppenhauses TH80 wurde bereits im Vorfeld schadstoffsaniert und
ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. Da das Treppenhaus als Fluchtweg der Ebene 07 dient, steht es
dem AN nicht zur Nutzung zur Verfügung.
Die Sanierungsarbeiten finden in insg. drei Sanierungsbereichen (SB1 - SB3) statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 1 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 2 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Nachvollziehbare Aufstellung der jährlichen Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Mindestjahresumsatz vergleichbarer Leistungen jeweils mindestens 3,0 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr.
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 3 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Folgende Eignungsnachweise sind zu erbringen bzw. durch Eigenerklärung des AN zu bestätigen:
1) Zulassung für Asbestarbeiten gem. GefStoffV (Anhang I, Nr. 2, 2.4.2(4)). Die Zulassung ist auch für eventuelle Nachunternehmer nachzuweisen.
2) Anwesenheit eines Mitarbeiters mit Sachkundenachweis TRGS 519 als verantwortliche Person (nach TRGS 519, Nr. 5.1) vor Ort während der gesamten Sanierungsdauer.
3) Anwesenheit jeweils einer weisungsbefugten, sachkundigen Person (nach TRGS 519, Nr. 5.2) als Aufsichtsführender pro Sanierungsbereich (SB1-SB3) während der gesamten Sanierungsdauer.
4) Anwesenheit einer sachkundigen Person (TRGS 524/DGUV Regel 101-004) vor Ort während der gesamten Sanierungsdauer.
5) Anwesenheit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort während der gesamten Sanierungsdauer.
6) Anwesenheit eines Ersthelfers pro Sanierungsbereich (SB1-SB3) während der gesamten Sanierungsdauer.
7) Anwesenheit jeweils einer fachkundigen Person (nach TRGS 519, Nr. 5.3) pro Sanierungsbereich (SB1-SB3) während der gesamten Sanierungsdauer. Diese muss in der Lage sein, die sicherheitstechnischen Einrichtungen (Schleusen, Unterdruckhaltegeräte, Messschreiber, Wassermanagement, H-Sauger etc.) regelmäßig auf ihren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
8) Anwesenheit einer Elektrofachkraft vor Ort während der gesamten Sanierungsdauer.
9) Anwesenheit von ausreichend unterwiesenem Fachpersonal (in der Spitze bis zu 80-90 Mitarbeiter), um die Termine einhalten zu können.
Es besteht die Möglichkeit, dass Mitarbeiter mehrere der unter 2) - 8) genannten Anforderungen erfüllten bzw. Tätigkeiten ausführen.
10) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung/Projektversicherung mit Deckungssummen
- 10.000.000 EUR für Personenschäden
- 10.000.000 EUR für Sachschäden
- 10.000.000 EUR für Vermögensschäden
- 3.000.000 EUR für Umweltschäden
- 500.000 EUR für Asbest
bei zweifacher jährlicher Maximierung.
11) Die Darstellung von mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich der Schadstoffsanierung. Vergleichbar ist die Leistung, wenn sie zu mindestens 90 % die Sanierung von asbesthaltigen Baustoffen beinhaltet, wobei jede Referenz aus den letzten fünf Jahren stammen und ein Auftragsvolumen von mindestens 1,5 Mio. EUR (netto) pro Auftrag aufweisen muss. Die Schadstoffsanierungen müssen innerhalb einer Sanierungszeit von 12 Monaten abgewickelt worden sein.
Auch Referenzen über vergleichbare Leistungen mit einem Auftragsvolumen von mindestens 1,0 Mio. EUR (netto) pro Auftrag innerhalb einer Sanierungszeit von 6 Monaten können dargestellt werden.
12) Folgende Angaben sind zur gerätetechnischen Ausstattung sind zu bestätigen:
- Einsatz von 12 Stück Personalschleusen (2 Stück/Geschossebene)
- Einsatz von 6 Stück Materialschleusen (1 Stück/Geschossebene)
- Einsatz von ausreichend Unterdruckhaltegeräten für jeweils ca. 4.700 m3 Raumvolumen pro Geschossebene.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 08.04.2022
Bezug: 5. Sanktionspaket, Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Den Vergabeunterlagen liegt eine Eigenerklärung bei, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYV7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.