12 neue batterie-elektrische Pkw bestehend aus 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6245
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
12 neue batterie-elektrische Pkw bestehend aus 2 Losen
12 neue batterie-elektrische Pkw
Los 1: 9 neue Kleinwagen;
Los 2: 3 neue Utilities mit 5 Sitzplätzen.
Neufahrzeuge der Klasse M1 nach der Definition des Elektromobilitätsgesetzes v. 05.06.2015.
9 neue Kleinwagen
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Eckendorfer Str. 57 33609 Bielefeld
9 neue Kleinwagen
Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
3 neue Utility Fahrzeuge, 5-Sitzer
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Eckendorfer Str. 57 33609 Bielefeld
3 neue Utility Fahrzeuge, 5-Sitzer
Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.
5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
6. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.
Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, D-33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an
einem anderen Standort sein. Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern. Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können: Fehlerdiagnosen, Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten, Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie Umbauten und turnusmäßige Wartungsarbeiten. Können die Angaben zum Service-Standort nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.___Jeder Anbieter, kann zur Aufklärung des Angebotes nach dem Submissionstermin vom Auftraggeber aufgefordert werden, innerhalb von vier Kalenderwochen ein dem ausgeschriebenen Typ vergleichbares Fahrzeug beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorzustellen. Sollte dies nicht innerhalb von vier Kalenderwochen nach Aufforderung beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorgestellt werden können, führt das zum Ausschluss des Angebotes.___Angebotsauswertung: Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf folgende. Kriterien:___Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis. Zu bewerten sind hier der Erfüllungsgrad der Positionen des Leistungsverzeichnisses 12., die mit der Anforderung
"Soll" gekennzeichnet wurden, für die maximal 300 Leistungspunkte je Los erzielt werden können.___Lieferzeit: Für das Kriterium Lieferzeit können maximal 50 Leistungspunkte je Los erzielt werden.___Garantie-/Gewährleistungszeitraum: Für das Kriterium können maximal 50 Leistungspunkte je Los erzielt werden. Davon entfallen max. 25 Leistungspunkte auf den Garantie- und max. 25 Leistungspunkte auf den Gewährleistungszeitraum.___Kundendienst und Service: Das Kriterium wird in den einzelnen Kategorien 15.1. bis 15.3 bewertet. Die jeweils maximale Punktzahl ergibt sich aus den höchsten Bewertungen. Es können in den Kategorien Standort, 15.1, sowie Service und Erreichbarkeit, 15.2, maximal 40 Leistungspunkte und in der Kategorie Ersatzteilversorgung, 15.3, maximal 20 Leistungspunkte je Los erzielt werden. ___Angebotspreis: Die Wertungspunkte des Angebotspreises je Los ergibt sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Prozentpunktzahl (hier: 50) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Prozentpunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9W3L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]