Forcepoint-Firewall Referenznummer der Bekanntmachung: 701-2022-11
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Forcepoint-Firewall
Die Universität Bielefeld betreibt ein campusweites Datennetz das primär auf dem Ethernet und dem Internet Protokoll (IPv4, IPv6) basiert. Sie ist eine Campus Universität ohne relevante Außenstellen. Daraus ergibt sich die Konzentration des Datennetzes auf den Campus und die daraus resultierenden, typischen Konfigurationen von Geräten mit hoher Portdichte.
Im Datennetz wird eine äußere Firewall (Outer Firewall, Perimeter Firewall) betrieben. Es ist eine Firewall der Firma Forcepoint. Sie ist als Cluster, bestehend aus 2 Appliances, aufgesetzt. Diese Firewall ist alt, verschlissen und kann nicht mehr sicher betrieben werden. Sie soll durch ein neues Firewall Cluster eins zu eins ersetzt werden. Die Umsetzung soll mit externer Unterstützung erfolgen.
Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung Ausschlussgründe. Das Formular im Anhang 521 EU ist zu verwenden
- Nachweis über den Partnerstatus "Forcepoint Titanium Partner"
- Nachweis über die Zertifizierung von mindestens zwei Mitarbeitenden als "Certified Forcepoint NGFW Administrator"
- Bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531,
Bei Unteraufträgen/Eignungsleihe:
-Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und
-bei Eignungsleihe unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe,Formular 533.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RYYL3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland