Beschaffung von zwei Rettungswagen Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-38-256/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei Rettungswagen
Der Kreis Recklinghausen beabsichtigt, zwei baugleiche Rettungswagen Typ C (RTW) als Neufahrzeuge nach DIN EN 1789 in der aktuell gültigen Fassung, zu beschaffen.
Kreis Recklinghausen 45657 Recklinghausen Die Übergabe an den Kreis Recklinghausen im Herstellerwerk erfolgt nach der Abnahme durch den Kreis Recklinghausen und Erstellung eines Abnahmeprotokolls in deutscher Sprache. Sofern das Herstellerwerk mehr als 400 Kilometer von Recklinghausen entfernt ist, muss eine Anlieferung der Fahrzeuge per Spedition erfolgen.
Unmittelbar nach Auftragserteilung findet eine Baubesprechung mit drei Mitarbeitenden des Auftraggebers Kreis Recklinghausen im Herstellerwerk statt. Für die Baubesprechung ist ein Zeitraum von mindestens zwei Werktagen zuzüglich An- und Abreise anzusetzen. Darüber hinaus ist eine Rohbaubesprechung von 1-2 Tage durchzuführen.
Außerdem ist nach Fertigstellung der Fahrzeuge eine Endabnahme mit einem Zeitansatz von mindestens zwei Werktagen zuzüglich An- und Abreise vorzusehen.
Der Kreis Recklinghausen beabsichtigt, zwei baugleiche Rettungswagen Typ C (RTW) als Neufahrzeuge nach DIN EN 1789 in der aktuell gültigen Fassung, zu beschaffen.
In Angeboten, in denen Fahrgestelle und Aufbauten von unterschiedlichen Herstellern ausgewiesen werden, ist die Kompatibilität von Fahrgestell und Aufbau zwingende Voraussetzung.
In der Leistungsbeschreibung geforderte Produkt- und Herstellerangaben sind einzutragen.
Die Leistungsbeschreibung gilt jeweils für einen einzelnen Rettungswagen.
Zeitnah nach der Fahrzeuganlieferung muss eine Anwenderschulung für die Fahrzeuge (Fahrgestell und Kofferaufbau) auf einem vom Auftraggeber im Kreis Recklinghausen befindlichen Gelände stattfinden.
Der Zeitansatz für die reine Unterweisung am Fahrzeug liegt bei mindestens 8 Stunden und eine Teilnehmeranzahl von ca. 20 Personen.
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Abgasnorm Euro 6d sowie ein durchschnittlicher Verbrauch nach Werksangaben von nicht mehr als 8 l/100 km sind zwingend vorgegeben.
Ausführungsfrist:
Beginn: Nach Auftragsvergabe
Ende: Nach Vertragsunterzeichnung max. 20 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formblatt 521" ab, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dazu ist auf Seite 1 der eingereichten Formulare der Name des Bietergemeinschaftsmitglieds aufzubringen, für das die Erklärung abgegeben wird.
Eigenerklärung des Bieters, dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung zu Artikel 5k der EU-Verordnung Nr. 8332014" für sich und in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen sowie die Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ab. Das Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Kreishaus
Zimmer 2.2.27
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VgV.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DEDX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.