Landkreis Freudenstadt - Erdgaslieferung 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 1013044/42414-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freudenstadt
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Postleitzahl: 72250
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-freudenstadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Freudenstadt - Erdgaslieferung 2023/2024
Erdgaslieferung 2023/2024
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausgeschrieben wird
- die Versorgung von 18 Abnahmestellen (Zählpunkte), davon 17 Abnahmestellen gem. Stan-dardlastprofil (SLP-Kunden) und 1 Abnahmestelle gem. registrierender Leistungsmessung (RLM), die für den Zeitraum vom 01.01.2023, 6:00 Uhr bis zum 01.01.2024, optional bis zum 01.01.2025, jeweils 06:00 Uhr mit H-Gas beliefert werden. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- die Belieferung der Abnahmestelle „Gemeinschaftsunterkunft Hotel Post“ mit einem Bio-erdgasanteil in Höhe von 10 % („Bioerdgas10“).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis gilt durch Vorlage der Anzeige gem. § 5 EnWG oder den Eintrag in die BNetz-A-Liste Lieferanten von Haushaltskunden oder Genehmigung nach § 3 EnWG 1998
und die Erklärung zu Mindestumsatz und Referenzkunden der öffentlichen Hand (Anlage 1 zum Angebotsschreiben) als erbracht.
Der Nachweis gilt durch Vorlage der Anzeige gem. § 5 EnWG oder den Eintrag in die BNetz-A-Liste Lieferanten von Haushaltskunden oder Genehmigung nach § 3 EnWG 1998
und die Erklärung zu Mindestumsatz und Referenzkunden der öffentlichen Hand (Anlage 1 zum Angebotsschreiben) als erbracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebote werden akzeptiert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.