Generalplanung für die Errichtung einer Monoklärschlammverbrennungsanlage auf der Kläranlage Forchheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kzv-suedbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung für die Errichtung einer Monoklärschlammverbrennungsanlage auf der Kläranlage Forchheim
KZV Südbaden - Generalplanung für die Errichtung einer Monoklärschlammverbrennungsanlage auf der Kläranlage Forchheim mit einer Ausbaugröße von 25.000 MgTR/a
Kläranlage Forchheim - AZV Breisgauer Bucht
Durch die Novellierung der Klärschlammverordnung und der damit verbundenen Pflicht zum Phosphorrecycling, beabsichtigt der Klärschlammverwertung Zweckverband Südbaden die Errichtung einer thermischen Klärschlammverwertungsanlage auf dem Gelände der Verbandskläranlage Forchheim.
Eine Machbarkeitsstudie " Thermische Klärschlammverwertungsanlage" aus dem Jahr 2018 liegt vor.
Aufgrund der Komplexität und einer Vielzahl von Schnittstellen ist ein Generalplaner für das Gesamtprojekt vorgesehen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist somit die Generalplanung für die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage mit den folgenden Schwerpunkten:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke,
- Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 - 8 (wie z.B.: Planung von Trocknungsanlage,
Verbrennungsofen, Rauchgasaufbereitung, Brüdenbehandlung, Schlammannahme, EMSR- und PLS-Technik) - Fachplanung Tragwerk,
- Fachplanung Verkehrsanlagen.
Siehe III.1.1) dieser Bekanntmachung.
Angaben und Erklärungen im Bewerbungsbogen (Ziffer Vi.3) dienen zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren.
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind:
2) Beauftragungsstufe (LPh 5 bis 7) 3) Beauftragungsstufe (LPh 8 bis 9)
Für eine Besichtigung der Kläranlage ist Kontakt mit folgendem Ansprechpartner des KZV Südbaden aufzunehmen:
Herr Bernd Hünting [gelöscht]
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium),
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz in den letzten drei Jahren ( 2019 + 2020 + 2021) gem. § 45 Abs,. 4 VgV:
Mindestpunktzahl ab Umsatz >= 1.000.000 € netto, Höchstpunktzahl ab Umsatz >= 3.000.000 € netto, Wichtung 10% bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft kumuliert berücksichtigt.
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 2 Mio.EUR, sonstige Schäden mind. 2 Mio. EUR - Ausschluss-Kriterium Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Deckungssummen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in voller Höhe zur Verfügung stehen.
- Angabe der technischen Fachkräfte (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition), die für die Projektbearbeitung
vorgesehen sind. Wichtung 5% -------------------------------------------------------
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021)
ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestpunktzahl ab 10 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 50 Beschäftigten. Wichtung 10% Bei Bewerbergemeinschaften wir die Zahl der Beschäftigten der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft kumuliert berücksichtigt.
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- Referenzlisten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, gem. § 75 Abs. 5 VgV über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen, Wichtung 75%:
Die maximale Punktzahl kann mit insgesamt 6 Referenzen erreicht werden:
--- 2 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke (Planung von Klärschlammverbrennungsanlagen als Neubau oder Umbau im Bestand): Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge inkl. einer detaillierten Projektbeschreibung, Wichtung 10%
--- 2 für die Fachplanung Technische Ausrüstung (Planung von Trocknungsanlagen, Verbrennungsöfen, Abgasreinigungsanlagen, Maschinentechnik, Verfahrenstechnik): Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge inkl. einer detaillierten Projektbeschreibung, Wichtung je 17,5%
--- 2 für die Fachplanung Technische Ausrüstung (Planung der EMSR- und PLS-Technik für Klärschlammverbrennungsanlagen): Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste, Wichtung je 10%
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Mehrere Projekte zur Abdeckung der verschiedenen Leistungsphasen zählen als eine Referenz. Eine Referenz kann aus bis zu 3 Projekten bestehen. Bei der Aufteilung der jeweiligen Referenz auf mehrere Referenzprojekte werden die Punkte für die Unterkriterien vergeben, für die jeweils mind. eines der Referenzprojekte die geforderten Leistungsinhalte nachweist. Werden jeweils mehr als zwei Referenzprojekte des Unternehmens pro Referenz eingereicht, werden nur die ersten beiden berücksichtigt.
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Vergleichbare Referenzen müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen bei erfolgreicher Leistungserbringung:
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1.) 2 Referenzen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke (Planung von Klärschlammverbrennungsanlagen als Neubau oder Umbau im Bestand), Mindestanforderung:
Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, LP 1 bis 8 einschließlich örtlicher Bauüberwachung vollständig erbracht von Klärschlammverbrennungsanlagen (Neubau und Umbauten im Bestand) Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung, aus der die Erfüllung der Mindestanforderungen eindeutig erkennbar ist.
Abschluss der LPH 8 nach dem 01.01.2015 Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers -------------------------------------------------------
2.) 2 Referenzen für die Fachplanung Technische Ausrüstung (Planung von Trocknungsanlagen, Verbrennungsöfen, Abgasreinigungsanlagen, Maschinentechnik, Verfahrenstechnik), Mindestanforderung: Fachplanung Technische Ausrüstung § 55 HOAI, LP 1 bis 8 vollständig von Klärschlammverbrennungsanlagen (Neubau und Umbauten im Bestand) Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung, aus der die Erfüllung der Mindestanforderungen eindeutig erkennbar ist.
Abschluss der LPH 8 nach dem 01.01.2015 Angaben der Kontaktdaten des Auftraggebers -------------------------------------------------------
3.) 2 Referenzen für die Fachplanung Technische Ausrüstung (Planung der EMSR- und PLS Technik für Klärschlammverbrennungsanlagen), Mindestanforderung:
Fachplanung Technische Ausrüstung (EMSR- und PLS-Technik) § 55 HOAI, LP 1 bis 8 vollständig erbracht für Klärschlammverbrennungsanlagen Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung, aus der die Erfüllung der Mindestanforderungen eindeutig erkennbar ist.
Abschluss der LPH 8 nach dem 01.01.2015 Angaben der Kontaktdaten des Auftraggebers
Berufsqualifikation des Ingenieurs gefordert.
1. Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden,
2. Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/ Ingenieurleistungen - AVB (Boorberg Verlag 03/2021),
3. Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
1) Formale Ausschlusskriterien:
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV (Ausschlusskriterium),
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages (Ausschlusskriterium).
2) Beauftragung und Realisierung:
— Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
3) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
— Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert.
Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
4) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Seite 4 — Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt.
Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie dem Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Eignungsleihemitglied die / der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Verpflichtungserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in dem der Bewerber nachweist, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
5) Referenzen:
Eine Mehrfachbenennung von Referenzprojekten ist zugelassen.
6) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1) der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
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Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de/