A 57, Bauüberwachung für 6-streifigen Ausbau AK Meerbusch bis AS Krefeld-Oppum Referenznummer der Bekanntmachung: 25_A-07742-00_47-22-5048
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: www.Autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 57, Bauüberwachung für 6-streifigen Ausbau AK Meerbusch bis AS Krefeld-Oppum
Für die Bundesautobahn A57, Abschnitt Betriebskilometer (Bkm) 66+580 bis 70+574 zwischen Autobahnkreuz (AK) Meerbusch (14) und der Anschlussstelle (AS) Krefeld-Oppum (15), ist eine Verbreiterung in den Fahrtrichtungen (FR) Köln und Nijmegen von vier auf sechs Fahrstreifen einschließlich der Bauwerks- und Entwässerungsarbeiten, Erneuerung der Fahrzeugrückhaltesysteme (FRS), Markierungsarbeiten, Erneuerung der Beschilderung sowie Fernmeldekabel mit der zugehörigen Verkehrssicherung im Zeitraum von Herbst 2022 bis Sommer 2025 vorgesehen.
Die Leistung der örtlichen Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke ist hier ausgeschrieben. Die Leistung umfasst das Überwachen der Ausführung der Anlagen und Objekte auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, den Bauverträgen einschließlich der darin festgelegten Termine und Fristen, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften unter Berücksichtigung umweltfachlicher Vorgaben und Auflagen.
Referenznummer der Bekanntmachung: 25_A-07742-00_47-22-5048
Die Unterlagen sind unter "Sonstiges" abgelegt.
Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland Hansastraße 2 47799 Krefeld
BAB A57, Abschnitt Betriebskilometer (Bkm) 66+580 bis 70+574 zwischen Autobahnkreuz (AK) Meerbusch (14) und der Anschlussstelle (AS) Krefeld-Oppum (15), ist eine Verbreiterung in den Fahrtrichtungen (FR) Köln und Nijmegen von vier auf sechs Fahrstreifen einschließlich der Bauwerks- und Entwässerungsarbeiten, Erneuerung der Fahrzeugrückhaltesysteme (FRS), Markierungsarbeiten, Erneuerung der Beschilderung sowie Fernmeldekabel mit der zugehörigen Verkehrssicherung im Zeitraum von Herbst 2022 bis Sommer 2025 vorgesehen.
Die Leistung der örtlichen Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke ist hier ausgeschrieben. Die Leistung umfasst das Überwachen der Ausführung der Anlagen und Objekte auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, den Bauverträgen einschließlich der darin festgelegten Termine und Fristen, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften unter Berücksichtigung umweltfachlicher Vorgaben und Auflagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
- Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist
a)§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die on der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalterichtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU - Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der EG odergegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormenanderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieterzuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlichgehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein
Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 (1) Nr. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 123(1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 GWB],
- und dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 (4) Nr. 1 GWB],
Näheres siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe, abrufbar unter www.evergabe.nrw.de. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die
dem Projektentsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die
fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio EUR und für sonstige
Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio EUR gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
- im Tätigkeitsbereich des Auftrages sind 500.000 EUR/Jahr erforderlich
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- mind. 1 Bauüberwacher Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Vertretung durch einen Bauüberwacher Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke) jeweils mit der Qualifikation Ingenieur oder vergleichbar angestellt oder für die Vertragsausführung gebunden
- für die Leistungen der leitenden Bauüberwachung und der Bauüberwachung sowie deren Vertretung sind zwingend verschiedene Personen vorzusehen
- die Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, müssen eine abgeschlossene Ausbildung mindestens als Bautechniker(in) mit 10 Jahren Berufserfahrung im Straßenbau (überwiegend) und im konstruktiven Ingenieurbau oder als Bauingenieur(in) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Straßenbau und konstruktiven Ingenieurbau (Mitarbeiter/in B) im Bereich von Bundesfernstraßen oder gleichwertig haben.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- mind. 1 leitenden Bauüberwacher Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Vertretung durch einen Bauüberwacher Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke oder durch 2 leitende Bauüberwacher jeweils für Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerke) angestellt oder für die Vertragsausführung gebunden
- für die Leistungen der leitenden Bauüberwachung und der Bauüberwachung sowie deren Vertretung sind zwingend verschiedene Personen vorzusehen
- die Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben, müssen eine abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur(in) oder vergleichbar (Mitarbeiter/in A) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten und Tätigkeiten im Bereich Straßenbau und konstruktiven Ingenieurbau der Bundesautobahn oder gleichwertig haben.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens
über durchschnittlich 4 qualifizierte Mitarbeiter, die Bauingenieure (oder vergleichbar) in den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, einschl. Entwässerungsanlagen sind, verfügen und jeweils in beiden genannten Leistungsbildern die Bauüberwachung ausüben.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
MS-Office, CAD Software, iTWO-kompatible Software inkl. STLK
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
§75 VgV
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend):
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Zahlungsbedingungen
Abschlagszahlungen gemäß Projektfortschritt
Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Haftpflichtversicherung bei Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio EURO und sonstigen Schäden in Höhe von 5,0 Mio EURO. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDAE9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de