Geotechnischer Sachverständiger Referenznummer der Bekanntmachung: A.04224.00.101.V2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geotechnischer Sachverständiger
Beauftragung des Geotechnischen Sachverständigen für die weitere geotechnische Erkundung des 6-streifigen Ausbaus der A8 Ulm/Nord - Ulm/Elchingen
BAB 8 zwischen AS Ulm Nord - AD Elchingen
Die Autobahn GmbH des Bundes plant den 6-streifigen Ausbau der BAB A8 zwischen AS Ulm/Nord und AK Ulm/Elchingen.
Der geplante Ausbau der A8 beginnt an der Unterführung der L1165 (BW Nr. 7525660) bei Bau-km 41+500. Dies entspricht dem Str.-km 122,426. Die Stationierung der Planung (Bau-km) verläuft - entgegen der Streckenkilometrierung (Str.-km) - in östlicher Richtung aufsteigend. Die Planung der Niederlassung Südwest (NL SW) endet bei Bau-km 49+793 was dem Str.-km 114,370 entspricht.
Es befindet sich ein Kilometrierungssprung bei ca. Streckenkilometer 118 (118,69(BW) = 118,87 (BY)). Nachfolgend werden aus diesem Grund nur Baukilometer benannt.
Zwischen Bau-km 41+500 und Bau-km 47+850 wird der in den 30er Jahren erbaute 4-streifige Querschnitt auf 6 Fahrstreifen mit beidseitigem Standstreifen erweitert. Weiter bis Bau-km 49+793 wurde der 6-streifige Querschnitt in den 70er Jahren bereits erdbautechnisch vorprofiliert.
2013 wurden zur oben genannten Planung bereits Geotechnische Strecken und Bauwerksgutachten erstellt. Die Untersuchungspunkte sollen nun Eurocode 7 konform verdichtet und die bereits vorliegenden Berichte mit den Ergebnissen ergänzt und den Aktuellen Normen entsprechend aktualisiert werden. Zudem ist der Baugrund schadstofftechnisch zu untersuchen und nach Ersatzbaustoffverordnung zu bewerten.
Der Auftrag beinhaltet die Hauptuntersuchung der Strecke, der drei zu erneuernden Brückenbauwerke, zwei Regenrückhaltebecken und die Erweiterung der zwei vorhandenen PWC-Anlagen. Für die Strecke und die zu untersuchenden Bauwerke sind separate geotechnische Berichte nach DIN 4020 zu erstellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Erlaubnis zur Berufsausübung, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Geeignet ist die Eintragung im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Staates, oder soweit er dazu nicht verpflichtet ist, die Erlaubnis zur Berufsausübung durch Eintragung bei der Ingenieurkammer oder einer vergleichbaren Organisation
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV].
Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. € gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied getrennt beizufügen.
Benennung von mindestens drei vergleichbaren, abgeschlossenen Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre ab Veröffentlichungsdatum des Vergabeverfahrens. Vergleichbar sind Referenzen für Infrastrukturmaßnahmen im vergleichbaren Kostenrahmen wie die hier ausgeschriebene Maßnahme. Die Referenzen müssen in technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen
Angabe zu den Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen bzw. zu den Führungskräften des Unternehmens
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Vergabeunterlagen gefordert.
Mindeststandart zu den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
-Nachweis über 5 Jahre Berufserfahrung des Erkundungspersonals. Die Erkundung wurde in die geotechnische Kategorie 2 eingestuft.
-Nachweise für die Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung des Geotechnischen Sachverständigen für Projekte der GK 2:
-Dipl.-Ing./M.Sc./M.Eng./Dipl.-Geol.: mind. 2 Jahre Berufserfahrung/Praxiserfahrung
-Dipl.-Ing (FH): mind. 3 Jahre Berufserfahrung/Praxiserfahrung
-Bachelor: mind. 4 Jahre Berufserfahrung/Praxiserfahrung
-Nachweis über Kenntnis der Problematiken der regionalen Geologie (Karstproblematik im Kalkstein) z.B. über Referenzprojekt
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3).
- Das Angebot ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Das Angebot inkl. aller Angebotsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an oder unterzeichnen mittels fortgeschrittener/m oder qualifizierter/m Signatur/Stempel.
Eine Nachforderung von Unterlagen, die sich auf die Zuschlagskriterien beziehen ist nicht möglich.
Verwenden Sie zur Angebotsabgabe bitte zwingend die von der Vergabestelle übermittelten Dateiformate (Word-Formulare / Excel-Tabellen) und fügen Sie diese ausgefüllt im selben Dateiformat dem Angebot bei. Laden Sie diese als Angebotsunterlagen gern als Zip-Datei hoch. Die Bereitstellung der Angebotsunterlagen in Form einzelner Dokumente ist zur besseren Auswertung der Angebote für den Auftraggeber erforderlich. Bitte vermeiden Sie außerdem bei der Angebotsabgabe das zurücksenden der nicht ausgefüllten Vergabeunterlagen (Formulare der Heftungen A, B und C) und der von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Pläne
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de