Rahmenvereinbarungen über die Durchführung von Elternsprachkursen und Kinderbetreuung 2023-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: LRAKA-2022-0037
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen über die Durchführung von Elternsprachkursen und Kinderbetreuung 2023-2024
Rahmenvereinbarungen über die Durchführung von Elternsprachkursen und Kinderbetreuung 2023-2024.
Los 1 - Eltenrsprachkurse in Ettlingen
Los 2 - Kinderbetreuung in Ettlingen
Los 3 - Eltenrsprachkurse in Bruchsal
Los 4 - Kinderbetreuung in Bruchsal
Eltern- oder Frauen-Teilzeitkurse in Ettlingen
Ettlingen
Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an die Stadt- und Landkreise zur Förderung von Deutschkenntnissen sowie zur Sprachmittlung bei Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg (VwV Deutsch) vom 25.01.2022 geregelt.
Sollte die VwV Deutsch während der Laufzeit des Rahmenvertrags durch das Sozialministerium angepasst werden, gelten die Regelungen der neuen VwV Deutsch.
Die Preise sind in der VwV Deutsch vorgegeben und werden nicht gewertet.
Begleitende Kinderbeaufsichtigung während den Eltern- oder Frauen-Teilzeitkurse in Ettlingen
Ettlingen
Mit der E-Mail vom 11.11.2021 empfiehlt das Ministerium für Gesundheit, Soziales und Integration das Einstiegsmodell des Bundesprogramms "Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft" als geeignet für die Anwendung in den Elternsprachkursen nach der VwV Deutsch. Aufgrund dessen wird hier die Kinderbeaufsichtigung während der Durchführung der Sprachkurse in Ettlingen (Los1) mit ausgeschrieben.
Die Preise sind in der VwV Deutsch vorgegeben und werden nicht gewertet.
Eltern- oder Frauen-Teilzeitkurse in Bruchsal
Bruchsal
Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an die Stadt- und Landkreise zur Förderung von Deutschkenntnissen sowie zur Sprachmittlung bei Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg (VwV Deutsch) vom 25.01.2022 geregelt.
Sollte die VwV Deutsch während der Laufzeit des Rahmenvertrags durch das Sozialministerium angepasst werden, gelten die Regelungen der neuen VwV Deutsch.
Die Preise sind in der VwV Deutsch vorgegeben und werden nicht gewertet.
Begleitende Kinderbeaufsichtigung während den Eltern- oder Frauen-Teilzeitkurse in Bruchsal
Bruchsal
Mit der E-Mail vom 11.11.2021 empfiehlt das Ministerium für Gesundheit, Soziales und Integration das Einstiegsmodell des Bundesprogramms "Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft" als geeignet für die Anwendung in den Elternsprachkursen nach der VwV Deutsch. Aufgrund dessen wird hier die Kinderbeaufsichtigung während der Durchführung der Sprachkurse in Ettlingen (Los3) mit ausgeschrieben.
Die Preise sind in der VwV Deutsch vorgegeben und werden nicht gewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebotsabgabe ist vorzulegen:
- Erklärung zum Vorliegen von Ausschussgründen gemäß §§
123, 124 GWB
- Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn LTMG
- Erklärung des Bieters zwecks Auszug aus dem
Wettbewerbsregister
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen
in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte
gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei
ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung
der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht
werden.
Mit Angebotsabgabe ist vorzulegen:
Für Los 2 und 4: Selbstauskunft
Eigenerklärung, dass eine geeignete Haftpflichtversicherung, um die Kinderbeaufsichtigungskräfte und die zu beaufsichtigenden Kinder abzusichern, zum Leistungsbeginn vorgewiesen werden kann. Erbringung des Nachweises spätestens zehn Tage vor Beginn des Kinderbeaufsichtigungsangebots
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen
in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte
gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei
ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung
der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht
werden.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen: Selbstauskunft
Erklärung über KMU-Eigenschaft,
Eigenerklärung zur Eignung (Angabe von 3 Referenzen in den
letzten drei Geschäftsjahren, die mit den zu vergebenden
Leistungen vergleichbar sind)
Für Los 1 und 3: Selbstauskunft
Erklärung zut Einhaltung der Standards des BAMF (Kursformate und Qualifikation der Lehrkräfte, systematische Sprachvermittlung anhand von zugelassenen Lehrwerken, zertifikatsorientiert) oder Zertifizierung durch BAMF
Erklärung Bereitschaft den Unterricht in Absprache mit dem Landratsamt Karlsruhe und dem beauftragten Träger für die Kinderbeaufsichtigung bedarfsgerecht (räumlich & zeitlich) zu planen und durchzuführen.
Erklärung, dass alle eingesetzten Dozenten Zertifizierung bzw. Qualifikationen im Bereich: "Deutsch als Fremd-/Zweitsprache" besitzen. Erbringung der Nachweise spätestens zehn Tage vor Einsatz des jeweiligen Dozenten beim Landratsamt.
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen
in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte
gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei
ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung
der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht
werden.
Mindestens 3 Referenzen in den letzten drei Geschäftsjahren,
die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) sowie Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, sein Postfach auf der Vergabeplattform auf neue Nachrichten zu prüfen, da z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen, Erläuterungen, Konkretisierungen, Nachrichten durch die Vergabestelle, Aufklärungs- und Absageschreiben i.d.R. nur elektronisch auf der Vergabeplattform bereitgestellt werden.
Die Vergabeplattform versendet zusätzlich automatisiert E-Mails an die vom Bieter bei der Registrierung angegeben E-Mail-Adresse, sobald Nachrichten auf der Vergabeplattform eingehen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung von E-Mails aus technischen Gründen scheitern, die keine Seite zu vertreten hat.
Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestellten Dokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Ende der Angebotsfrist berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das eingereichte Angebot im Bietercockpit/Vergabemanager zurückgezogen werden. Weitere Informationen können auf https://www.vergabe24.de nachgelesen werden.
Fragen, die mit dem Vergabeverfahren in Zusammenhang stehen, müssen über die Vergabeplattform (Vergabe24) an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Antworten und Auskünfte zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen werden von der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Fragen, die bis zum 08.07.2022 gestellt werden, werden i.d.R. als rechtzeitig angesehen. Es wird den Bewerbern empfohlen, sich bei Vergabe24 kostenlos zu registrieren, damit sie (automatisch) Informationen zu Erläuterungen, Konkretisierungen und/oder Änderungen erhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland