Vergabe Reinigungsleistungen KdSK Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/32/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kliniken-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Reinigungsleistungen KdSK
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Reinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigung) an den Standorten des Auftraggebers:
- Krankenhaus Köln-Merheim
- Krankenhaus Köln-Holweide
- Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße (Köln-Riehl)
Die Reinigungsleistungen umfassen zum einen die Gebäudereinigung durch Reinigung der Gebäudeinnenflächen einschließlich der Einrichtungsgegenstände, Bestückung mit und Verteilung von Hygieneartikeln und gegebenenfalls Sonderreinigungen nach Maßgabe der Anlage "Leistungsbeschreibung". Zum anderen wird auch die Reinraum-Reinigung der Apotheke am Standort Merheim umfasst. Diese Leistungen sind in Los 1 zusammengefasst.
Weiterhin beinhaltet der Auftrag die Glas- und Rahmenreinigung der Innen- und Außenflächen der betreffenden Gebäude an allen Standorten des Auftraggebers. Diese Leistungen sind in Los 2 enthalten.
Unterhalts- / Gebäudeinnenreinigung
Die Reinigungsleistungen in Los 1 umfassen die Gebäudereinigung durch Reinigung der Gebäudeinnenflächen einschließlich der Einrichtungsgegenstände, Bestückung mit und Verteilung von Hygieneartikeln und gegebenenfalls Sonderreinigungen nach Maßgabe der Anlage "Leistungsbeschreibung" an den Standorten des Auftraggebers. Ebenfalls beinhaltet Los 1 die Reinraum-Reinigung der Apotheke am Standort Merheim.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Vertrages zweimal durch eine einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Erklärung bedarf der Schriftform und muss dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Glas- und Rahmenreinigung
Los 2 umfasst die Glas- und Rahmenreinigung der Innen- und Außenflächen der betreffenden Gebäude des Auftraggebers sowie der vom Auftraggeber an Dritte vermieteten Gebäude an den Standorten in Merheim, Holweide und Riehl durch den Auftragnehmer.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Vertrages zweimal durch eine einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Erklärung bedarf der Schriftform und muss dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"); im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die Erklärung vorzulegen
- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) und § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung zu MiLoG, AEntG und SchwarzArbG"); im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die Erklärung vorzulegen
- Nachweis des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für Ausschluss aufgrund der von der Europäischen Union erlassenen Sanktionen gegen die Russische Föderation gemäß Art. 5k der VO (EU) 833/2014 durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen"); im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die Erklärung vorzulegen
- Nachweis über den Gesamtumsatz sowie den spezifischen Umsatz mit Leistungen der Wäscheversorgung mit Leistungen der Gebäudeinnenreinigung (Los 1) und / oder Leistungen der Glasreinigung (Los 2) für stationäre Gesundheitseinrichtungen (bspw. Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehakliniken) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Umsatz")
- Nachweis über Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) mit mindestens den nachfolgenden Deckungssummen je Schadensereignis (Personenschäden mind. EUR 5 Mio., Sachschäden mind. EUR 5 Mio., Vermögensschäden mind. EUR 3 Mio. sowie sonstige Schäden - insb. Schlüsselverlust - mind. 3 Mio. EUR); jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr) durch Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung"); die Versicherung muss auch den Ersatz von Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln zu Gebäudeschließanlagen beinhalten; soweit der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist, umfasst die Versicherung auch deren Einsatz zur Leistungserbringung, gleiches gilt für die Beteiligung als Bietergemeinschaft
- [NUR LOS 1] Nachweis durch Vorlage einer Genehmigung nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), dass Bieter die strahlenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und zu einer Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen berechtigt ist; im Fall der Teilnahme als Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf.
für mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 15.2 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Nachzuweisen ist eine gültige Genehmigung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (siehe Ziff. 9.1 der Bewerbungsbedingungen). Dieses Eignungskriterium gilt lediglich im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 1 (Unterhaltsreinigung). Hinsichtlich Los 2 kommt das Eignungskriterium hingegen nicht zur Anwendung.
- Nachweis Zertifizierung über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9000 ff. (oder gleichwertig); im Fall der Teilnahme als Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 15.2 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (siehe Ziff. 9.1 der Bewerbungsbedingungen).
- Nachweis Zertifizierung über ein bestehendes Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14000 ff. (oder gleichwertig); im Fall der Teilnahme als Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 15.2 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (siehe Ziff. 9.1 der Bewerbungsbedingungen).
- [NUR LOS 1] Nachweise über die Beschäftigung eines / einer geprüften Hygienebeauftragten, eines / einer Strahlenschutzbeauftragten (gemäß § 70 StrlSchG) sowie eines / einer geprüften Desinfektors/in sowie jeweils eines Stellvertreters / einer Stellvertreterin durch entsprechende Zeugnisse oder Zertifikate von staatlichen oder staatlich anerkannten Stellen; aus den Nachweisen muss sich auch ergeben, dass die entsprechende Person zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist beim Bieter beschäftigt ist. Andernfalls ist vom Bieter eine entsprechende Eigenerklärung hierüber abzugeben. Im Fall der Teilnahme als Bietergemeinschaft muss der Nachweis ggf. für mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft erbracht werden. Hierzu wird auf Ziff. 15.2 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Dieses Eignungskriterium gilt lediglich im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 1 (Unterhaltsreinigung). Hinsichtlich Los 2 kommt das Eignungskriterium hingegen nicht zur Anwendung.
- [NUR LOS 1] Nachweis der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (insbesondere und zwingend die Objektleitung, die Desinfektoren sowie die Hygiene- und Strahlenschutzbeauftragten sowie jeweilige Stellvertretung), unabhängig davon, ob diese dem Bieter angehören (oder bspw. einem Nachunternehmer) durch Angabe von Name, Berufsqualifikation und Arbeitgeber in Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Angabe der technischen Fachkräfte"). Dieses Eignungskriterium gilt lediglich im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 1 (Unterhaltsreinigung). Hinsichtlich Los 2 kommt das Eignungskriterium hingegen nicht zur Anwendung.
- [NUR LOS 1] Nachweis von mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung (Leistungen der Gebäudeinnenreinigung für stationäre Gesundheitseinrichtungen) durch Vorlage entsprechender Referenzliste als Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Referenzen - Los 1"); in Referenzliste Angaben zum Auftraggeber, dessen Adresse, dem / der zuständigen Ansprechpartner(in) mit Funktion und Telefonnummer sowie dem Leistungszeitraum, einer kurzen Beschreibung / Erläuterung (unter Bezugnahme auf die Mindestanforderungen) und dem Gesamtauftragswert des jeweiligen Referenzauftrags. Dieses Eignungskriterium gilt lediglich im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 1 (Unterhaltsreinigung). Hinsichtlich Los 2 kommt das Eignungskriterium hingegen nicht zur Anwendung.
- [NUR LOS 2] Nachweis von mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung (Leistungen der Glasreinigung für stationäre Gesundheitseinrichtungen) durch Vorlage entsprechender Referenzliste als Eigenerklärung (unter Verwendung der Anlage "Referenzen - Los 2"); in Referenzliste Angaben zum Auftraggeber, dessen Adresse, dem / der zuständigen Ansprechpartner(in) mit Funktion und Telefonnummer sowie dem Leistungszeitraum, einer kurzen Beschreibung / Erläuterung (unter Bezugnahme auf die Mindestanforderungen) und dem Gesamtauftragswert des jeweiligen Referenzauftrags. Dieses Eignungskriterium gilt lediglich im Falle einer Angebotsabgabe auf Los 2 (Glasreinigung). Hinsichtlich Los 1 kommt das Eignungskriterium hingegen nicht zur Anwendung.
Hinsichtlich der Referenzaufträge für Los 1 (Unterhaltsreinigung) gelten folgende Mindestanforderungen:
- insgesamt mindestens drei Referenzaufträge
- davon mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum (Akutklinik) mit mindestens 750 Betten (je Auftraggeber, nicht Standort),
- mindestens ein weiterer Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum (Akutklinik) mit mindestens 500 Betten (je Auftraggeber, nicht Standort),
- mindestens einer der drei Referenzaufträge die Gebäudeinnenreinigung einer Kinderstation mit mindestens 15 Kinderbetten umfasst,
- mindestens einer der drei Referenzaufträge die Durchführung von mindestens 3.000 Schlussdesinfektionen (durchschnittlich pro Vertragsjahr; je Auftraggeber, nicht Standort) in einem Krankenhaus bzw. Klinikum (Akutklinikum) beinhaltet,
- das Ausführungsende aller Referenzaufträge darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 36 Monate zurückliegen.
Hinsichtlich der Referenzaufträge für Los 2 (Glasreinigung) gelten folgende Mindestanforderungen:
- insgesamt mindestens drei Referenzaufträge
- das Ausführungsende aller Referenzaufträge darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 36 Monate zurückliegen.
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Ziff. III.1.2)
- [NUR LOS 1] Genehmigung nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) gem. Ziff. III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVL6DMY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für die Nachprüfung der Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die § 160 GWB verwiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.