Umsetzung der Roadmap Memorandum Digitalisierung 2020-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: F011/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung der Roadmap Memorandum Digitalisierung 2020-2025
Abschluss eines Beratervertrages zur Optimierung und Neuausrichtung des Dortmunder Systemhauses und die Prozessbegleitung und Beratung des Dortmunder Systemhauses für die Digitalisierung der Kernprozesse aller Fachbereiche der Stadtverwaltung
44137 Dortmund
Das Dortmunder Systemhaus als Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Beratervertrages zur Optimierung und Neuausrichtung des Dortmunder Systemhauses und die Prozessbegleitung und Beratung des Dortmunder Systemhauses für die Digitalisierung der Kernprozesse aller Fachbereiche der Stadtverwaltung.
Zukünftig wird sich das Dortmunder Systemhaus neu strukturieren, um die Anforderungen an eine moderne Verwaltung - sowohl für die eigenen Mitarbeiter als auch für die Bürger - zu etablieren.
Das Dortmunder Systemhaus hat die Aufgabe, auch zukünftig die Digitalisierungsstrategie der Stadt Dortmund maßgeblich zu unterstützen. Hierbei wird das Dortmunder Systemhaus kompetenter IT-Berater, der die Fachbereiche prozessual und aktiv bei der Umsetzung ihrer Anforderungen unterstützt und als Gestalter der Digitalisierung der Stadt Dortmund auftritt. Hierbei soll das Dortmunder Systemhaus in der Aufbau- und Ablauforganisation so aufgestellt werden, dass es die Fachbereiche der Stadt Dortmund bei der Digitalisierung ihrer Prozesse beraten, dauerhaft betreuen und mit technischen Lösungen/ technischem Know-how unterstützen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Roadmap Memorandum Digitalisierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.adesso.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen - Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - vom 20.08.2014 - IR 12.02.2002-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDEDP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland