EU_2022112 - Rahmenvertrag Bewachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-freiburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU_2022112 - Rahmenvertrag Bewachung
Die Universität Freiburg beabsichtigt ein Rahmenvertrag hinsichtlich Bewachung der Albert-Ludwigs-Universität abzuschließen.
Zentrum – Geisteswissenschaften und UB
79098 Freiburg, verschiedene Objekte der Universität Freiburg
Die Gebäude der Universität Freiburg befinden sich im Stadtgebiet Freiburg in unterschiedlichen Bereichen und werden in 3 Lose aufgeteilt:
Institutsviertel mit Biologie und Botanischer Garten
79098 Freiburg i.B.
Die Gebäude der Universität Freiburg befinden sich im Stadtgebiet Freiburg in unterschiedlichen Bereichen und werden in 3 Lose aufgeteilt.
Technische Fakultät am Flugplatz
79098 Freiburg i.B.
Bewachung:
Die Gebäude der Universität Freiburg befinden sich im Stadtgebiet Freiburg in unterschiedlichen Bereichen und werden in 3 Lose aufgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]065/3112
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
-der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der AG unverzüglich gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.