Elektrotechnik BA03 - Hochbehälter, Brunnen, Abgabeschacht Referenznummer der Bekanntmachung: 03-04-05-VE-20-21-ET-BA03
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tauberbischofsheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97941
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wvmt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauda-Königshofen
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97922
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lauda-koenigshofen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrotechnik BA03 - Hochbehälter, Brunnen, Abgabeschacht
Elektrotechnik BA03 - Hochbehälter, Brunnen, Abgabeschacht
97922 Lauda-Königshofen, 97941 Tauberbischofsheim, 97956 Werbach
Elektrotechnische Ausstattung für 2 Hochbehälter, 1 Abgabeschacht, 6 Brunnenbauwerke, 1 Pumpwerk:
- Hochbehälter Unterbalbach;
- Hochbehälter Sachsenflur;
- Abgabeschacht AGS Sachsenflur;
- Brunnen 7514B;
- Brunnen Impfingen 3;
- Brunnen Impfingen 6;
- Brunnen Gamburg 3;
- Brunnen Gamburg 4;
- Kellerbrunnen Werbach
- Pumpwerk Stürmershölzlein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes;
- Vorlage einer Bestätigung der Erklärung zu den o. g. Angaben mit Angaben der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, im Falle dass das Angebot in die engere Wahl kommt.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im
geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
- Vorlage einer Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt wurde.
- Vorlage eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz, im Falle dass der Bieter, den Zuschlag erhält.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
- Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme, im Falle dass der Bieter, den Zuschlag erhält.
- Eigenerklärung bzgl. des 5. EU-Sanktionspaketes
- Angaben des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, welcher die Bauleistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
- Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustberechnungen, im Falle dass das Angebot in die engere Wahl kommt.
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet).
- Angaben zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Bieter der Pflicht der Beitragszahlung unterfällt.
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, im Falle dass das Angebot in die engere Wahl kommt.
- Vorlage von 3 Referenzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, deren ausgeführte Leistungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Maßnahme; Ort der Bauausführung; Benennung des Auftraggebers mit Anschrift und Ansprechpartner; Art der ausgeführten
Leistung; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personals ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der Menge und Einheit; Nennung des Auftragswertes der Gesamtleistung; Nennung des Auftragswertes der eigenen Leistung; Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Leitungskräfte; Angabe von besonderen technischen, gerätespezifischen, zeitlich und sonstige Anforderungen; Angabe, ob die Leistung als Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner oder Nachunternehmer ausgeführt wurde.
- Vorlage jeweiliger schriftlichen Bestätigungen des damaligen Auftraggebers zu den benannten Referenzen, im Falle dass das Angebot in die engere Wahl kommt.
- Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenen Leitungspersonal, im Falle dass das Angebot in die engere Wahl kommt.
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen nach SektVO (siehe KEV 112.4 (B) TB SKR)
- Die Sicherheitsleistungen erfolgen gem. § 17 VOB/B.
- Die Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme inkl. Umsatzsteuer zu leisten.
- Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
- Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwendete Sicherheit für Mängelansprüche (§17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B) nach Ablauf der Verjährungsfrist gem. § 13 VOB/B.
- Für Abschlagszahlungen i. S. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
- Die Zahlung erfolgt gem. § 16 VOB/B.
- Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 60 Tage.
Weil die Maßnahme der Förderung unterliegt und die
Schlussrechnung zusätzlich nach den Fördergrundsätzen zu prüfen ist.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Der Auftraggeber wendet das Landestarifstreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW) an.
Abschnitt IV: Verfahren
Bewerber, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die
Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch per E-Mail informiert. Werden die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstigen Bieterinformationen keine automatische Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nicht registrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet.
Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden.
Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronisch über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die von der Arbeits-/Bietergemeinschaft angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNRRTCR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134 und 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat.
Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx