ABS Gäubahn, Abschnitt Nord; Sachverständiger Wasserwirtschaft Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59055
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Gäubahn, Abschnitt Nord; Sachverständiger Wasserwirtschaft
ABS Gäubahn, Abschnitt Nord; Sachverständiger Wasserwirtschaft
Stuttgart-Singen-Grenze D/CH
Der Ausbau der Gäubahn ist unter der laufenden Nummer 23 der neuen Vorhaben des vordringlichen Bedarfs unter der Bezeichnung „Ausbaustrecke (ABS) Stuttgart – Singen – Grenze D/CH“ im Bedarfsplan für die Bundesschienenwege (Anlage 1 zu §1 BSchWAG) gelistet. Das bestehende Gäubahnkonzept wurde weiterentwickelt und durch den neuen „Planfall 040b“ ersetzt. Der Ausbauumfang umfasst folgende Maßnahmen:
• „Zweigleisiger Neubau Stuttgart Flughafen Neubaustrecke (NBS) – Böblingen-Goldberg („Gäubahntunnel“ - nunmehr "Pfaffensteigtunnel"), Vmax = 160 km/h, Länge 12 km
• Abschnittsweise Geschwindigkeitserhöhung Stuttgart – Singen durch Linienverbesserungen
• Geschwindigkeitserhöhung Herrenberg – Eutingen auf Vmax = 160 km/h
• Eingleisiger Neubau Neckarhausen – Sulz, Vmax = 160 km/h, Streckenverkürzung um 2,4 km, Bestandstrecke wird aufgelassen
• Zweigleisiger Ausbau Sulz – Epfendorf, Länge 17 km, Profilerweiterung des Sulzer Tunnels auf P/C 400, Umverlegung der B14 im Bereich nördlich Oberndorf – Altoberndorf (Straßentunnel, Länge 3 km)
• Zweigleisiger Ausbau Rietheim – Tuttlingen, Länge 8 km
• Neubau Singener Kurve inkl. Anpassung Haltepunkt (Hp) Landesgartenschau, Länge 1,5 km
• Profilerweiterung von 5 Tunneln auf P/C 400“
Die Maßnahme ABS Stuttgart – Singen – Grenze D/CH, Abschnitt Nord beschreibt den Bereich zwischen dem Stuttgarter Flughafen und dem Haltepunkt Goldberg („zweigleisiger Neubau Stuttgart Flughafen NBS – Böblingen- Goldberg („Gäubahntunnel“), vmax = 160 km/h, Länge 12 km“). Dazu zählen der o. g. Pfaffensteigtunnel (ehemals Gäubahntunnel) sowie der Ausbau der Bestandsstrecke 4860 zwischen der Anbindung des Pfaffensteigtunnels (ca. km 22,1) an die Strecke 4860 und dem Haltepunkt Goldberg (ca. km 24,3) auf Vmax = 160 km/h.
Gegenstand dieses Auftrags sind sachverständige Gutachterleistungen in Bezug auf Hydrologie, Hydrogeologie und Wasserwirtschaft. Die wesentlichen Aufgaben des Auftragnehmers ergeben sich aus den ausgeschriebenen Leistungen und beziehen sich auf gutachterliche Leistungen hinsichtlich Hydrologie, Hydrogeologie und Wasserwirtschaft im gesamten Bereich des Abschnittes.
Die Vergabeunterlagen (einschl. Leistungsbilder) werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.
Mit Abruf der optionalen Leistungen wird der Vertrag entsprechend der stufenweisen Auftragserteilung verlängert.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- ANHANG (1): Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- ANHANG (2): Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
- ANHANG (3): Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
- ANHANG (4): Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
- ANHANG (5): Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
- ANHANG (6): Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt. Aufklärung der Gründe für den Zusammenschluss als Bewerber- und Bietergemeinschaft.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
- ANHANG (7): Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
- ANHANG (8): Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- ANHANG (9): Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3.
- ANHANG (10): Erklärung über die Zahl der bei ihm im Bereich Hydrologie, Hydrogeologie und Wasserwirtschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen.
- ANHANG (11): Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
- ANHANG (12): Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang)
- ANHANG (13): Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3.
- ANHANG (14): Erklärung über die Zahl der im Bereich Hydrologie, Hydrogeologie und Wasserwirtschaft in den vergangenen drei Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach den jeweiligen vorhandenen Berufsgruppen
- ANHANG (15): Der zu benennende Sachverständige für Wasserwirtschaft muss über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Geowissenschaften bzw. Geologie verfügen.
- ANHANG (16): Der zu benennende Sachverständige für Wasserwirtschaft muss über mindestens zehn Jahre Berufserfahrung, bezogen auf die im Leistungsbild zu dieser Ausschreibung geforderten Tätigkeiten, in vergleichbaren Bauprojekten verfügen. Die im Leistungsbild geforderten Tätigkeiten umfassen insbesondere die fachtechnische Begleitung der Planungs- und Bauphase(n) sowie die Beratung des Auftraggebers in den Bereichen Hydrologie, Hydrogeologie und Wasserwirtschaft. Mit vergleichbaren Bauprojekten sind Bauprojekte aus dem Bereich Eisenbahninfrastruktur mit jeweils einem Bauvolumen > 500 Mio. Euro gemeint. Die berufliche Qualifikation ist durch einen entsprechenden Lebenslauf nachzuweisen.
- ANHANG (17): Der zu benennende Sachverständige für Wasserwirtschaft muss in den vergangenen zehn Jahren mindestens in 8 Tunnelbauprojekten aus dem Bereich Eisenbahninfrastruktur mit jeweils einem Bauvolumen > 50 Mio. Euro in der vorstehend formulierten Funktion tätig gewesen sein. Die 8 Projekte einschließlich einer kurzen Beschreibung sind im Lebenslauf zu dokumentieren und jeweils ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers über die Tätigkeit ist zu benennen.
- ANHANG (18): Es sind zusätzlich mindestens zwei Mitarbeitende zu benennen, die über jeweils mindestens fünf Jahre Berufserfahrung auf dem oben beschriebenen Tätigkeitsgebiet und in den oben beschriebenen Projekten verfügen. Die Qualifikation ist durch entsprechende Lebensläufe nachzuweisen.
- ANHANG (19): Der benannte Sachverständige für Wasserwirtschaft muss sich in der Vergangenheit umfangreich mit der im Projektbereich anstehenden, regionalen Geologie auseinandergesetzt haben. Dies betrifft insbesondere den Sandsteinkeuper und Schwarzjura. Es sind mindestens 5 Referenzprojekte mit einer Erfahrung von mindestens 10 Jahren nachzuweisen. Die Referenzprojekte sind im Lebenslauf (inkl. einer kurzen Beschreibung) zu dokumentieren und jeweils ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers über die Tätigkeit zu benennen.
- ANHANG (20): Erklärung des Sachverständigen für Wasserwirtschaft für von planungs- und bauausführenden Firmen unabhängige natürliche Person
- ANHANG (21): Nachweis von umfangreichen allgemeinen Kenntnissen und Erfahrungen in der Hydrogeologie, Ingenieurgeologie und der Altlastenbearbeitung (Erkundung bis Sanierung).
- ANHANG (22): Nachweis von gutachterlichen Tätigkeiten in den o. genannten Fachgebieten
- ANHANG (23): Nachweis umfangreicher Erfahrungen über die Lösung wasserwirtschaftlicher Problemstellungen im Tunnel- und Spezialtiefbau sowie im Erd- und Grundbau. Nachweise sind mit Referenzprojekten vorzulegen.
- ANHANG (24): Nachweis langjähriger Erfahrungen im Grundwasser- und Gewässermonitoring, Berufsausbildung und –erfahrung der Mitarbeiter sind bezogen auf die Aufgaben im Projekt nachzuweisen.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5,0 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5,0 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen.
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.