Sicherheitsdienstleistungen im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 095-21-E13
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE213122348
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH betreibt die Stadtbahn-, Straßenbahn- und Buslinien in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen. Sie ist dabei in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar mit Betriebshöfen, Bahnhöfen, Haltestellen, Betriebsanlagen, Kundenzentren, Verkaufsstellen und Verkehrsmitteln präsent (= Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH). Größere Betriebshöfe befinden sich in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg. Kleinere Außenstellen gibt es auch in Mannheim-Käfertal, Edingen und Bad Dürkheim. In Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg betriebt die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH außerdem drei Kundenzentren für ihre Fahrgäste.
Die Ausschreibung hat die Erbringung der im vorgenannten Bedienungsgebiet Rhein-Neckar-Verkehr GmbH anfallenden Sicherheitsdienstleistungen getrennt nach den fahrgastbezogenen Sicherheitsdienstleistungen (Los 1) und den objektbezogenen Sicherheitsdienstleistungen (Los 2) zum Gegenstand.
Fahrgastbezogene Sicherheitsdienstleistungen im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Haltestellen, Betriebsanlagen und Verkehrsmittel der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH in der Metropolregion Rhein-Neckar mit den Städten Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen (Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH).
Gegenstand des Loses 1 sind die fahrgastbezogenen Service- und Sicherheitsdienstleistungen in den Verkehrmitteln sowie an den Haltestellen und den Betriebsanlagen im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH inklusive Fahrausweisprüfung. Als Eventualleistung ist im Los 1 auch die "Kontrolle über die Einhaltung der aktuell gültigen Bestimmungen hinsichtlich der COVD19-Pandemie" enthalten.
Objektbezogene Sicherheitsdienstleistungen im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Betriebshöfe, Bahnhöfe, Haltestellen und sonstige Liegenschaften der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH in der Metropolregion Rhein-Neckar mit den Städten Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen (Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH).
Gegenstand des Loses 2 sind die objektbezogenen Sicherheitsdienstleistungen an den Betriebshöfen, Bahnhöfen, Haltestellen und sonstigen Liegenschaften im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH einschließlich Pförtner-, Schließ- und Interventionsdiensten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgastbezogene Sicherheitsdienstleistungen im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lorsch
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse: http://www.dssecurity.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektbezogene Sicherheitsdienstleistungen im Bedienungsgebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lorsch
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse: http://www.dssecurity.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJ6DDY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.