2022-0415 Abbruchmaßnahmen Weißer Riese III (WR III), Ottostr. 54/56, 47198 Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0415
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0415 Abbruchmaßnahmen Weißer Riese III (WR III), Ottostr. 54/56, 47198 Duisburg
Der Auftraggeber beabsichtigt einen Generalunternehmer mit der Erbringung sämtlicher erforderlicher Leistungen für die Durchführung der Abbruchmaßnahme zu beauftragen.
Hierunter zählen
(1) Entkernung,
(2) Schadstoffentfrachtung,
(3) Sprengvorbereitung,
(4) Abbruchsprengung Hochhaus,
(5) konventioneller Abbruch der Untergeschosse,
(6) konventioneller Teilabbruch einer auf dem Grundstück befindlichen Tiefgarage,
(7) Aufbereitung der Abbruchmassen und
(8) Aufbereitung des Abbruchgrundstückes.
Der Abbruch des Hochhauses erfolgt durch Anwendung der Sprengtechnik.
Die durch den Teilabbruch der Tiefgarage erforderlich werdenden Rohbaumaßnahmen, die vornehmlich in der Herstellung einer statisch relevanten Stahlbetonwand samt Fundamentieren und zugehöriger Bauwerksabdichtung zum verbleibenden Teil der Tiefgarage bestehen, werden in einer separaten Ausschreibung nach den Vorschriften der VOB/A ausgeschrieben.
Hochhaus Weißer Riese III Ottostr. 54/56 47198 Duisburg
Die Stadt Duisburg beabsichtigt, das 21-geschössige Wohnhochhaus an der Ottostraße 54-56 in 47198 Duisburg abzubrechen. Im Auftrag und für Rechnung der Stadt Duisburg führt das Immobilien-Management Duisburg das Projekt durch.
Das in den 70er Jahren in massiver Bauweise errichtete Objekt besteht aus zwei nebeneinander angeordneten Blöcken, die durch eine 2 cm breite Gebäudetrennfuge vollständig voneinander getrennt sind. Das Gebäude ist in seiner Gesamtabmessung ca. 62 m hoch, 45 m lang und 17,80 m breit. Es verfügt über 2 Untergeschosse, und 20, auf dem gesondert gestalteten Erdgeschoss aufbauende, Regelgeschosse sowie ein zurückspringendes Dachgeschoss. Über zwei Treppenräume werden insgesamt 160 Wohneinheiten erschlossen. Die je Geschoss vorhandenen 8 Wohneinheiten sind in zwei 4er-Gruppen unterteilt, die untereinander nicht verbunden sind. Das Gebäude ist in sogenannter Schottenbauweise errichtet. Eine Besonderheit hierbei ist die zweiachsige Aussteifung in Form durchlaufender Wandscheiben.
Sämtliche Bauteile wurden in Stahlbetonteilfertigbauweise erstellt und vor Ort mittels Betongussverbindungen monolithisch verbunden. Vertikal verlaufende Schächte für Elektro, wie auch für Sanitär, bestehen ebenso aus Stahlbetonfertigteilen. Als Dachform wurde ein Flachdach erstellt. Sämtliche Fassadenbereiche sind mit 3 / 8 vorgehängten Verkleidungen auf Unterkonstruktion und Dämmung versehen. Fensterelemente bestehen aus Aluminiumkonstruktionen. Rückversetzte Wände im Bereich der Balkone sind in leichter Bauweise erstellt.
Die Gebäudesubstanz ist mit baujahrsüblichen, schadstoffhaltigen Produkten versehen. Bekannt sind umfangreichste Asbestverwendungen, wie auch KMF-Vorkommen. Hierzu wurde seitens der Stadt Duisburg ein Schadstoffkataster in Auftrag gegeben.
Neben dem Wohnhochhaus ist eine eingeschossige Tiefgarage teilabzubrechen. Dabei ist zu beachten, dass der verbleibende Teil der Tiefgarage zu jedem Zeitpunkt des Projektes nutzbar bleiben muss. Der mittels konventioneller Verfahren abzubrechende zeitgleich zum Hochhaus errichtete Teil des unterirdischen Stahlbetonbauwerks hat eine Ausdehnung von ca. 35 m auf 45 m und liegt mit Bauwerksoberkante ca. 80 cm unter GOK. Wohnhochhaus und Teil-Tiefgarage sind aus der Nutzung genommen.
Der Abbruch des Hochhauses soll im Sprengverfahren erfolgen. Die Sprengung soll im Jahr 2023 stattfinden.
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen, werden fünf Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dies gilt nicht, sofern weniger als fünf geeignete Bewerber vorhanden sind. Der Auftraggeber behält sich in diesem Fall auch die Aufforderung von weniger als fünf Bewerbern zur Angebotsabgabe vor. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten er-füllen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der in der Bewertungsmatrix (Anlage B zur AVU) genannten Kriterien zur Auswahl der Bewerber.
Erfüllen mehrere Bewerber des Teilnahmewettbewerbs gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers und Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 6a Nr. 1 EU VOB/A
(1) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, und/oder der Handwerksrolle des Sitzes (Mindestanforderung),
(2) Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung, soweit es sich bei dem Bieter um eine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft handelt (Mindestanforderung),
(3) Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer bei Erbringung von Leistungen durch Nachunternehmer (Mindestanforderung),
(4) Eigenerklärung u. a. hinsichtlich Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AEentG und § 21 SchwarzArbG (Mindestanforderung),
(5) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (Mindestanforderung), und
(6) Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen) (Mindestanforderung).
Achtung: Bei den geforderten Nachweisen mit dem Klammerzusatz "Mindestanforderung" handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen an die Eignung. Bieter oder
Bietergemeinschaften, die diese Anforderung nicht vorweisen können, werden vom Vergabeverfahren
ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat Formblätter (Anlage A zur Allgemeinen Vergabeunterlage) vorbereitet, mit denen die erforderlichen Angaben gemacht und die zusammen mit den angeforderten Nachweisen eingereicht werden können. Die Nachweise können gem. §6b EU VOB/A sowohl durch die Vorlage von Einzelnachweisen, als auch durch direkt abrufbare Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der vorübergehende Nachweis in Form einer Eigenerklärung ist zulässig. Eigenerklärungen von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu dokumentieren.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, diejenigen Bietern, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der erforderlichen Nachweise beizubringen.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leitungsfähigkeit gemäß § 6a Nr. 2 EU VOB/A
2.1 Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
Mindestnettogesamtumsatz von EUR 10 Mio. p.a (Mindestanforderung).
2.2 Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
(1) Nachweis des Abschlusses einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Schadensfall in Höhe von EUR 10 Mio. für Sach- und Personenschäden sowie in Höhe von EUR 10 Mio. für Vermögensschäden.
(2) Für das Sprengereignis müssen die jeweiligen Deckungssummen auf EUR 20 Mio. für Sach- und Personenschäden sowie auf EUR 20 Mio. für Vermögensschäden einschließlich Bearbeitungs- und Leitungsschäden ohne Einschränkung des Versicherungsschutzes um das zu sprengende Objekt (d.h. unter Ausschluss einer Radiusklausel) erhöht werden. Schäden, die im Umkreis/Radius des zu sprengenden Gebäudes entstehen, dürfen nicht von der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen sein. Sofern Versicherungen mit entsprechenden Deckungssummen im Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht bestehen, können diese durch Vorlage einer Erklärung des Bewerbers bzw. sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und des Versicherers über die Bereitschaft zum Abschluss bzw. zur Erhöhung nachgewiesen werden.
Der Auftraggeber hat Formblätter (Anlage A zur Allgemeinen Vergabeunterlage) vorbereitet, mit denen die erforderlichen Angaben gemacht und die zusammen mit den angeforderten Nachweisen eingereicht werden können. Die Nachweise können gem. §6b EU VOB/A sowohl durch die Vorlage von Einzelnachweisen, als auch durch direkt abrufbare Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der vorübergehende Nachweis in Form einer Eigenerklärung ist zulässig. Eigenerklärungen von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu dokumentieren.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, diejenigen Bietern, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der erforderlichen Nachweise beizubringen.
Achtung: Bei den geforderten Nachweisen mit dem Klammerzusatz "Mindestanforderung" handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen an die Eignung. Bieter oder Bietergemeinschaften, die diese Anforderung nicht vorweisen können, werden vom Vergabeverfahren
ausgeschlossen.
3. Berufliche und technische Leistungsfähigkeit nach § 6a Nr. 3 EU VOB/A
3.1 Qualifikation des für die Gesamtprojektleitung zuständigen technischen Personals
(1) Einschlägiger Studienabschluss oder fachspezifischer Berufsabschluss (Bauingenieurwesen, Facharbeiter Rückbau oder vergleichbar) (2 Punkte),
(2) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren im Gebäuderückbau (2 Punkte),
(3) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Steuerung/Koordination von Gebäuderückbaumaßnahmen mit Auftragsvolumen größer als EUR 5,0 Mio. (Kosten Abbruch und Entsorgung, netto) (2 Punkte).
3.2 Qualifikation des für den Rückbau und die Gebäudeabbrüche zuständigen technischen Personals
(1) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren im Gebäuderückbau (2 Punkte),
(2) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Gebäuderückbaumaßnahmen mit umbauten Raum größer als 50.000 m3 (2 Punkte),
(3) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Gebäuderückbaumaßnahmen mit Vorbereitung einer zugehörigen Gebäudesprengung (2 Punkte),
(4) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Gebäuderückbaumaßnahme zur Vorbereitung einer Sprengung im innerstädtischen Bereich (d.h. Bereich dichter Bebauung in Städten und Gemeinden) (2 Punkte).
3.3 Qualifikation des für die Schadstoffsanierung zuständigen technischen Personals
Anhand von Qualifikationsbescheinigungen sind folgende Mindestanforderung nachzuweisen:
(1) Sachkundenachweis TRGS 519 Anlage 3 - Großer Asbestschein oder vergleichbar (Mindestanforderung),
(2) Sachkundenachweis TRGS 521 - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle oder vergleichbar (Mindestanforderung),
(3) Sachkundenachweis DGUV Regel 101-004 - Kontaminierte Bereiche (bisher BGR 128 - Kontaminierte Bereiche) oder vergleichbar (Mindestanforderung).
(4) Sachkundenachweis TRGS 524 - Arbeiten im kontaminierten Bereichen oder vergleichbar (Mindestanforderung)
Darüber hinaus werden anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen Punkte für gesammelte Erfahrungen und Qualifikationen vergeben:
(1) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren im Rahmen von Schadstoffsanierungen (2 Punkte),
(2) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Rückbaumaßnahmen mit Schadstoffbelastungen in Gestalt von Asbest (
Putz- und Spachtelmassen auf Wand- und Deckenoberflächen (2 Punkte), Asbest (schwach gebunden) (1 Punkt), PCB (1 Punkt), PAK (1 Punkt) und KMF (1 Punkt).
3.4 Technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Anhand von Unterlagen sind folgende Mindestanforderungen für die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachzuweisen:
(1) Nachweis der projektbezogenen Verfügbarkeit von > 10 Mitarbeiter für die auszuführenden Leistungen der Gebäudeabbrüche und zur Schadstoffentsorgung (Mindestanforderung),
(2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB) gemäß § 56 KrWG nach der Entsorgungs-Fachbetriebe-Verordnung (EFBV) (Mindestanforderung),
(3) Zulassung des Unternehmens als Fachbetrieb für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest gemäß Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV (Mindestanforderung),
(4) Erlaubnis nach § 7 SprengG für den Umgang, Verkehr und Einfuhr von/mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen Bereich (Mindestanforderung).
Darüber hinaus werden anhand der vorgelegten Nachweise Punkte für die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens vergeben:
(1) RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten in folgenden Bereichen: HA 3 (Abbruchsprengen), AB (Abbruch im Bestand) und AK (Abbruch in kontaminierten Bereichen) oder vergleichbar (jeweils 1 Punkt, d.h. insgesamt 3 Punkte),
(2) Zulassung des Unternehmens zum Transport von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG (2 Punkte),
(3) SCC-Zertifizierung (Sicherheits-Certificat Contractors) SCC ** Zertifikat oder vergleichbar (2 Punkte),
(4) ISO-Zertifizierung 9001 oder vergleichbar (2 Punkte).
Die Qualifikationen und Kenntnisse können entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen nachgewiesen werden.
3.5 Vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre
Es werden vergleichbare Referenzprojekte der letzten 5 Jahre gewertet. Mindestkriterium: Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Vergleichbare Referenzprojekte sind:
(1) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem Auftragsvolumen > EUR 5 Mio. (Kosten Abbruch und Entsorgung, netto) (Mindestkriterium),
(2) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem Auftragsvolumen für reine Schadstoffentfrachtung (ohne Entsorgung) > EUR 2,0 Mio. (netto),
(3) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem umbauten Raum > 50.000 m3 (Mindestkriterium),
(4) Gebäuderückbaumaßnahme durch Sprengung mit einer Gebäudemindesthöhe von 50m (Mindestkriterium),
(5) Gebäuderückbaumaßnahme durch Sprengung von Wohn- oder Verwaltungsgebäuden in Stahlbetonbauweise (Mindestkriterium),
(6) Gebäuderückbaumaßnahme im innerstädtischen Bereich (d.h. Bereich dichter Bebauung in Städten und Gemeinden) (Mindestkriterium),
(7) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen (Asbest (schwach gebunden) und PCB; PAK oder KMF; d.h. Asbest (schwach gebunden) und PCB sind zwingend; daneben muss PAK oder KMF auch Bestandteil gewesen sein) (Mindestkriterium).
Punktewertung: Darüber hinaus werden für weitere neben den Mindestreferenzen angegebene Gebäuderückbaumaßnahmen Punkte vergeben. Je Referenz werden maximal 19,0 Punkte vergeben:
(a) Gebäuderückbaumaßnahme mit einem Auftragsvolumen > EUR 5,0 Mio. (Kosten Abbruch und Entsorgung, netto) (2 Punkte),
(b) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem Auftragsvolumen für reine Schadstoffentfrachtung (ohne Entsorgung) > EUR 2,0 Mio. (netto) (2 Punkte),
(c) Gebäuderückbaumaßnahmen mit Sanierung Putz- und Spachtelmassen auf > 15.000 m2 Wand- und Deckenoberflächen (2 Punkte)
(d) Gebäuderückbaumaßnahmen mit gleichzeitig bearbeiteter Schwarzbereichsfläche > 2.500 m2 BGF (in mindestens vier parallel laufenden Abschnitten) (2 Punkte),
(e) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem umbauten Raum > 50.000 m3 (2 Punkte),
(f) Gebäuderückbaumaßnahmen durch Sprengung (2 Punkte),
(g) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einer Mindestgebäudehöhe von 50m durch Sprengung (1 Punkt),
(h) Gebäuderückbaumaßnahme durch Sprengung von Wohn- oder Verwaltungsgebäuden in Stahlbetonbauweise (1 Punkt),
(i) Gebäuderückbaumaßnahmen im innerstädtischen Bereich (d.h. Bereich dichter Bebauung in Städten und Gemeinden) (1 Punkt),
(j) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit Asbest (schwach gebunden) (1 Punkt),
(k) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit PCB (1 Punkt),
(l) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit PAK (1 Punkt),
(m) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit KMF (1 Punkt).
Die wesentlichen Projektleistungen müssen im Rahmen der letzten 5 Jahre d.h. seit dem 01.08.2017 erbracht und bis zur Vorlage des Teilnahmeantrages vollständig abgeschlossen worden sein. Nur für tatsächlich ausgeführte und erfolgreich abgeschlossene Referenzen (d.h. Fertigstellung und Abnahme) werden Punkte vergeben. Es werden die 5 Referenzen mit den jeweils meisten Punkten gewertet. Insgesamt können so max. 95 Punkte erreicht werden. Punkte werden nur vergeben, wenn die Leistungen entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein auch im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen ausgeführt worden sind.
Der Auftraggeber hat Formblätter (Anlage A zur Allgemeinen Vergabeunterlage) vorbereitet, mit denen die erforderlichen Angaben gemacht und die zusammen mit den angeforderten Nachweisen eingereicht werden können.
Die Nachweise können gem. §6b EU VOB/A sowohl durch die Vorlage von Einzelnachweisen, als auch durch direkt abrufbare Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der vorübergehende Nachweis in Form einer Eigenerklärung ist zulässig. Eigenerklärungen von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu dokumentieren.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, diejenigen Bietern, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der erforderlichen Nachweise beizubringen.
Achtung: Bei den geforderten Nachweisen mit dem Klammerzusatz "Mindestanforderung" handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen an die Eignung. Bieter oder Bietergemeinschaften, die diese Anforderung nicht vorweisen können, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dem Auftrag liegen die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gemäß Anlage F zur Allgemeinen Vergabeunterlage zugrunde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2. Einzelheiten und weitere Informationen sind in einer Allgemeinen Vergabeunterlage einschließlich Anlagen zusammengefasst, die über den Link in dieser Bekanntmachung heruntergeladen werden kann.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYDJE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]