Rahmenvereinbarung zur Lieferung von WLAN-Hardware für die Berufskollegs und Förderschulen des Kreises Steinfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-40-202-EU
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 157-449356)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von WLAN-Hardware für die Berufskollegs und Förderschulen des Kreises Steinfurt
Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-40-202-EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von WLAN-Hardware (Access-Points und Controller inkl. Montagematerial) für die Berufskollegs und die Förderschulen des Kreises Steinfurt. Ziel ist eine systematische, hochwertige Standardisierung der WLAN-Infrastruktur aller kreiseigenen Schulen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/08/2022
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Anstatt:
muss es heißen:
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576
des Rates vom 8. April 2022
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: