Winterdienst Stadtgebiet Gelsenkirchen 22 Referenznummer der Bekanntmachung: LS22081901GD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsendienste.de/START/default.asp
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst Stadtgebiet Gelsenkirchen 22
Durchführung von Winterdienstarbeiten (Räumen und/oder Streuen) an Kindertagesstätten, Schulen, Sportplätzen und sonstigen Objekte mit einer Gesamtzahl von 12.385,20 laufende Meter, im Stadtgebiet Gelsenkirchen.
Laufzeit: 2022 bis 2023 zzgl. Optionaler Verlängerungen um jeweils drei weiterer Wintersaisons bis einschließlich 2026.
Jugend und Kita Nord - Anliegerverpflichtung
Stadtgebiet Gelsenkirchen Gelsenkirchen
Durchführung des Winterdienstes
1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Option auf eine dreimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils eine weitere Winterdienstsaison bis einschließlich zum 31.03.2026 ein.
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und
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2) Sollte der Auftraggeber auf Grund der Wetterlage von weiterem Schneefall und entstehender Glätte über die Laufzeit hinaus ausgehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Option auf eine Verlängerung des Vertrages um einen weiteren Monat (April) ein.
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Macht der Auftraggeber von den eingeräumten Optionen Gebrauch, endet der Vertrag automatisch spätestens mit Ablauf der festgelegten Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber kann die Optionen gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 1 bis spätestens zum 25. März für das Folgejahr in Textform in Anspruch nehmen.
.
Der Auftraggeber kann die Option gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 2, bis spätestens zum 24. März des betreffenden Jahres in Textform in Anspruch nehmen.
Jugend und Kita Süd - Anliegerverpflichtung
Stadtgebiet Gelsenkirchen Gelsenkirchen
Durchführung des Winterdienstes
1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Option auf eine dreimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils eine weitere Winterdienstsaison bis einschließlich zum 31.03.2026 ein.
.
und
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2) Sollte der Auftraggeber auf Grund der Wetterlage von weiterem Schneefall und entstehender Glätte über die Laufzeit hinaus ausgehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Option auf eine Verlängerung des Vertrages um einen weiteren Monat (April) ein.
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Macht der Auftraggeber von den eingeräumten Optionen Gebrauch, endet der Vertrag automatisch spätestens mit Ablauf der festgelegten Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber kann die Optionen gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 1 bis spätestens zum 25. März für das Folgejahr in Textform in Anspruch nehmen.
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Der Auftraggeber kann die Option gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 2, bis spätestens zum 24. März des betreffenden Jahres in Textform in Anspruch nehmen.
Schulen Nord - Anliegerverpflichtung
Stadtgebiet Gelsenkirchen Gelsenkirchen
Durchführung des Winterdienstes
1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Option auf eine dreimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils eine weitere Winterdienstsaison bis einschließlich zum 31.03.2026 ein.
.
und
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2) Sollte der Auftraggeber auf Grund der Wetterlage von weiterem Schneefall und entstehender Glätte über die Laufzeit hinaus ausgehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Option auf eine Verlängerung des Vertrages um einen weiteren Monat (April) ein.
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Macht der Auftraggeber von den eingeräumten Optionen Gebrauch, endet der Vertrag automatisch spätestens mit Ablauf der festgelegten Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber kann die Optionen gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 1 bis spätestens zum 25. März für das Folgejahr in Textform in Anspruch nehmen.
.
Der Auftraggeber kann die Option gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 2, bis spätestens zum 24. März des betreffenden Jahres in Textform in Anspruch nehmen.
Schulen Süd - Anliegerverpflichtung
Stadtgebiet Gelsenkirchen Gelsenkirchen
Durchführung des Winterdienstes
1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Option auf eine dreimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils eine weitere Winterdienstsaison bis einschließlich zum 31.03.2026 ein.
.
und
.
2) Sollte der Auftraggeber auf Grund der Wetterlage von weiterem Schneefall und entstehender Glätte über die Laufzeit hinaus ausgehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Option auf eine Verlängerung des Vertrages um einen weiteren Monat (April) ein.
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Macht der Auftraggeber von den eingeräumten Optionen Gebrauch, endet der Vertrag automatisch spätestens mit Ablauf der festgelegten Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber kann die Optionen gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 1 bis spätestens zum 25. März für das Folgejahr in Textform in Anspruch nehmen.
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Der Auftraggeber kann die Option gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 2, bis spätestens zum 24. März des betreffenden Jahres in Textform in Anspruch nehmen.
Verwaltungsgebäude Nord - Anliegerverpflichtung
Stadtgebiet Gelsenkirchen Gelsenkirchen
Durchführung des Winterdienstes
1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Option auf eine dreimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils eine weitere Winterdienstsaison bis einschließlich zum 31.03.2026 ein.
.
und
.
2) Sollte der Auftraggeber auf Grund der Wetterlage von weiterem Schneefall und entstehender Glätte über die Laufzeit hinaus ausgehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Option auf eine Verlängerung des Vertrages um einen weiteren Monat (April) ein.
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Macht der Auftraggeber von den eingeräumten Optionen Gebrauch, endet der Vertrag automatisch spätestens mit Ablauf der festgelegten Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber kann die Optionen gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 1 bis spätestens zum 25. März für das Folgejahr in Textform in Anspruch nehmen.
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Der Auftraggeber kann die Option gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 2, bis spätestens zum 24. März des betreffenden Jahres in Textform in Anspruch nehmen.
Verwaltungsgebäude Süd - Anliegerverpflichtung
Stadtgebiet Gelsenkirchen Gelsenkirchen
Durchführung des Winterdienstes
1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Option auf eine dreimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils eine weitere Winterdienstsaison bis einschließlich zum 31.03.2026 ein.
.
und
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2) Sollte der Auftraggeber auf Grund der Wetterlage von weiterem Schneefall und entstehender Glätte über die Laufzeit hinaus ausgehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Option auf eine Verlängerung des Vertrages um einen weiteren Monat (April) ein.
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Macht der Auftraggeber von den eingeräumten Optionen Gebrauch, endet der Vertrag automatisch spätestens mit Ablauf der festgelegten Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber kann die Optionen gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 1 bis spätestens zum 25. März für das Folgejahr in Textform in Anspruch nehmen.
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Der Auftraggeber kann die Option gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 2, bis spätestens zum 24. März des betreffenden Jahres in Textform in Anspruch nehmen.
Sportanlagen Nord - Anliegerverpflichtung
Stadtgebiet Gelsenkirchen Gelsenkirchen
Durchführung des Winterdienstes
1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Option auf eine dreimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils eine weitere Winterdienstsaison bis einschließlich zum 31.03.2026 ein.
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und
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2) Sollte der Auftraggeber auf Grund der Wetterlage von weiterem Schneefall und entstehender Glätte über die Laufzeit hinaus ausgehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Option auf eine Verlängerung des Vertrages um einen weiteren Monat (April) ein.
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Macht der Auftraggeber von den eingeräumten Optionen Gebrauch, endet der Vertrag automatisch spätestens mit Ablauf der festgelegten Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber kann die Optionen gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 1 bis spätestens zum 25. März für das Folgejahr in Textform in Anspruch nehmen.
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Der Auftraggeber kann die Option gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 2, bis spätestens zum 24. März des betreffenden Jahres in Textform in Anspruch nehmen.
Sportanlagen Süd - Anliegerverpflichtung
Stadtgebiet Gelsenkirchen Gelsenkirchen
Durchführung des Winterdienstes
1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Option auf eine dreimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils eine weitere Winterdienstsaison bis einschließlich zum 31.03.2026 ein.
.
und
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2) Sollte der Auftraggeber auf Grund der Wetterlage von weiterem Schneefall und entstehender Glätte über die Laufzeit hinaus ausgehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Option auf eine Verlängerung des Vertrages um einen weiteren Monat (April) ein.
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Macht der Auftraggeber von den eingeräumten Optionen Gebrauch, endet der Vertrag automatisch spätestens mit Ablauf der festgelegten Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber kann die Optionen gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 1 bis spätestens zum 25. März für das Folgejahr in Textform in Anspruch nehmen.
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Der Auftraggeber kann die Option gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 2, bis spätestens zum 24. März des betreffenden Jahres in Textform in Anspruch nehmen.
Not- und Flüchtlingsunterkünfte - Anliegerverpflichtung
Stadtgebiet Gelsenkirchen Gelsenkirchen
Durchführung des Winterdienstes
1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Option auf eine dreimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils eine weitere Winterdienstsaison bis einschließlich zum 31.03.2026 ein.
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und
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2) Sollte der Auftraggeber auf Grund der Wetterlage von weiterem Schneefall und entstehender Glätte über die Laufzeit hinaus ausgehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Option auf eine Verlängerung des Vertrages um einen weiteren Monat (April) ein.
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Macht der Auftraggeber von den eingeräumten Optionen Gebrauch, endet der Vertrag automatisch spätestens mit Ablauf der festgelegten Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber kann die Optionen gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 1 bis spätestens zum 25. März für das Folgejahr in Textform in Anspruch nehmen.
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Der Auftraggeber kann die Option gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 2, bis spätestens zum 24. März des betreffenden Jahres in Textform in Anspruch nehmen.
Jugend und Kita Nord - Nutzerverpflichtung
Stadtgebiet Gelsenkirchen Gelsenkirchen
Durchführung des Winterdienstes
1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Option auf eine dreimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils eine weitere Winterdienstsaison bis einschließlich zum 31.03.2026 ein.
.
und
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2) Sollte der Auftraggeber auf Grund der Wetterlage von weiterem Schneefall und entstehender Glätte über die Laufzeit hinaus ausgehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Option auf eine Verlängerung des Vertrages um einen weiteren Monat (April) ein.
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Macht der Auftraggeber von den eingeräumten Optionen Gebrauch, endet der Vertrag automatisch spätestens mit Ablauf der festgelegten Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber kann die Optionen gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 1 bis spätestens zum 25. März für das Folgejahr in Textform in Anspruch nehmen.
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Der Auftraggeber kann die Option gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 2, bis spätestens zum 24. März des betreffenden Jahres in Textform in Anspruch nehmen.
Jugend und Kita Süd - Nutzerverpflichtung
Stadtgebiet Gelsenkirchen Gelsenkirchen
Durchführung des Winterdienstes
1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Option auf eine dreimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils eine weitere Winterdienstsaison bis einschließlich zum 31.03.2026 ein.
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und
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2) Sollte der Auftraggeber auf Grund der Wetterlage von weiterem Schneefall und entstehender Glätte über die Laufzeit hinaus ausgehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Option auf eine Verlängerung des Vertrages um einen weiteren Monat (April) ein.
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Macht der Auftraggeber von den eingeräumten Optionen Gebrauch, endet der Vertrag automatisch spätestens mit Ablauf der festgelegten Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber kann die Optionen gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 1 bis spätestens zum 25. März für das Folgejahr in Textform in Anspruch nehmen.
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Der Auftraggeber kann die Option gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 2, bis spätestens zum 24. März des betreffenden Jahres in Textform in Anspruch nehmen.
Schule, Verwaltung, Flüchtlinge - Nutzerverpflichtung
Stadtgebiet Gelsenkirchen Gelsenkirchen
Durchführung des Winterdienstes
1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Option auf eine dreimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils eine weitere Winterdienstsaison bis einschließlich zum 31.03.2026 ein.
.
und
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2) Sollte der Auftraggeber auf Grund der Wetterlage von weiterem Schneefall und entstehender Glätte über die Laufzeit hinaus ausgehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Option auf eine Verlängerung des Vertrages um einen weiteren Monat (April) ein.
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Macht der Auftraggeber von den eingeräumten Optionen Gebrauch, endet der Vertrag automatisch spätestens mit Ablauf der festgelegten Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber kann die Optionen gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 1 bis spätestens zum 25. März für das Folgejahr in Textform in Anspruch nehmen.
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Der Auftraggeber kann die Option gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 2, bis spätestens zum 24. März des betreffenden Jahres in Textform in Anspruch nehmen.
Jugend und Kita - Nutzerverpflichtung
Stadtgebiet Gelsenkirchen Gelsenkirchen
Durchführung des Winterdienstes
1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Option auf eine dreimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils eine weitere Winterdienstsaison bis einschließlich zum 31.03.2026 ein.
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und
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2) Sollte der Auftraggeber auf Grund der Wetterlage von weiterem Schneefall und entstehender Glätte über die Laufzeit hinaus ausgehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Option auf eine Verlängerung des Vertrages um einen weiteren Monat (April) ein.
.
Macht der Auftraggeber von den eingeräumten Optionen Gebrauch, endet der Vertrag automatisch spätestens mit Ablauf der festgelegten Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber kann die Optionen gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 1 bis spätestens zum 25. März für das Folgejahr in Textform in Anspruch nehmen.
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Der Auftraggeber kann die Option gemäß Ziffer II.2.7) Nr. 2, bis spätestens zum 24. März des betreffenden Jahres in Textform in Anspruch nehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Nachweis in Kopie darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- Personenschäden: 5.000.000,- EUR
- Sachschäden: 5.000.000,- EUR
- Vermögensschäden: 5.000.000,- EUR
- Obhuts- und Bearbeitungsschäden: 25.000,- EUR
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- Eigenerklärung Gewerbezentralregister
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen, bei der Sie die Leistung mit dem ausgeschriebenen Auftrag in Art und Rechnungswert (mind. 80 % vom Gesamtvolumen) in Euro innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt haben. Geben Sie ferner den zuständigen Ansprechpartner der Referenzen an.
Besondere Vertragsbedingungen gem. TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2023; bzw. sollten die Optionen zur Vertragsverlängerung gezogen werden, erfolgt eine Wiederkehr im Jahr 2024, 2025 oder 2026
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DB1M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html