2022-0249 Beteiligungsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Projektes Duisburger Schrittsteine zur Klimaanpassung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0429
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0249 Beteiligungsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Projektes Duisburger Schrittsteine zur Klimaanpassung
Mit der Umsetzung des Projektes "Duisburger Schrittsteine zur Klimaanpassung" soll ein Verbundsystem von größeren und kleineren "Schrittsteinen" zur Vernetzung reaktivierter und aufgewerteter Park- und Grünflächen im Rahmen der Klimaanpassung und nachhaltigen Gestaltung und Modernisierung urbaner Räume entstehen. Mit dem Begriff "Schrittsteine" soll verdeutlicht werden, dass die Stadt mit diesen Schritten den Weg in eine klimaangepasste Modernisierung der Freiräume gehen will. Drei große Schrittsteine werden mit einer Vielzahl kleinerer Maßnahmen in Park- und Grünflächen vernetzt. Insgesamt entsteht durch die Anbindung an die vorhandenen Grün- und Freiflächen sowie an die Flächen der IGA2027 ein Verbundsystem klimaangepasster urbaner Begegnungs- und Erholungsräume mit hoher Aufenthaltsqualität. Es handelt sich um einen wesentlichen Beitrag zur urbanen Transformation, mit der die Lebensqualität der Menschen vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen und der Auswirkungen auf die Gesundheit in weiten Teilen Duisburgs signifikant verbessert wird.
Unter der Überschrift "Duisburger Schrittsteine zur Klimaanpassung" werden fünf verschiedene Teilprojekte zusammengefasst:
TP 1 Reaktivierung des Wasserlaufs am Kaiserberg
TP 2 Ökologischer Neubau der Spielplätze im Landschaftspark Duisburg Nord
TP 3 Erholungspark Biegerhof, Ökologische Anpassung des Parks an den
Klimawandel und Errichtung einer Klimaroute
TP 4 Klimaangepasste Nutzung von Friedhofsflächen
TP 5 Einrichtung von Klimahainen/ Tiny Arboreten auf ehemaligen Spielplatzflächen
Neben den baulichen Veränderungen der einzelnen Teilprojekte, soll die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Duisburg an den Projekten zum Thema Klimaanpassung und Nachhaltigkeit im Allgemeinen gefördert werden.
Die Aufgabe dieser Ausschreibung besteht in der Konzeptentwicklung und Durchführung unterschiedlicher Beteiligungsformate in den Phasen Situationsanalyse, Durchführung, Präsentation, Dokumentation und Aufbereitung von Informationen an unterschiedliche Gruppen.
Direkte Beteiligungsverfahren sind in den Teilprojekten Wasserlauf Kaiserberg, Landschaftspark Nord und Biegerhofpark vorgesehen.
Bei den Baumpflanzungen auf den Friedhöfen und den Klimahainen ist die Einbindung der Bürgerinnen und Bürgern auf einer informativen, vor allem digitalen Ebene geplant.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
- die Akzente, die bei den baulichen Veränderungen gesetzt werden, bei jedem Teilprojekt unterschiedlich sind
- seitens der AG die Teilprojekte von unterschiedlichen Sachbearbeitenden begleitet werden
- die Akteure und Zielgruppen pro Teilprojekt teils sehr unterschiedlich sein können.
Jedes Teilprojekt wird somit seine eigene Prozessdynamik haben.
Die fünf Teilprojekte werden in vier Losen aufgeteilt - TP 4 und TP 5 wurden aufgrund gleicher Thematik zu einem LOS in a) und b) zusammengefasst. Es besteht die Möglichkeit, sich entweder für einzelne Lose oder für alle Lose, also das Gesamtprojekt Duisburger Schrittsteine mit allen Teilprojekten zu bewerben.
Detailiertere Informationen sind im Dokument 2001 Leistungsprogramm zu finden.
Reaktivierung des Wasserlaufs am Kaiserberg
47137 Duisburg
Vorbereitung & Analyse:
- Räumliche und sozialwissenschaftliche Analyse
- Rahmenbedingungen festlegen
- Einbindung von Interessengruppen
- Zusammenfassung der Bedarfe, Herausforderungen und Ideen
Klimapfad:
- Grobkonzept für den Pfad
- Planung des Klimapfades
- Informationsveranstaltungen
Öffentlichkeitsarbeit:
- Fotodokumentation von ausgewählten Veranstaltungen oder Maßnahmen
- Videodokumentation von ausgewählten Veranstaltungen oder Maßnahmen
- Audio-Begleitung von ausgewählten Veranstaltungen oder Maßnahmen
- Erstellung einer digitalen Projekt-Webseite für dieses Teilprojekt
- Einholung von Einverständniserklärungen Bild und Tonmaterial
a) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (s. a. 1002 Teilnahmebedingungen C.1.3.2. a))
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird zunächst auf das Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" abgestellt.
Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
- Umsatz > 500.000,- Euro (netto) = 5 Punkte (maximale Punktzahl)
- Umsatz = 100.000,- Euro (netto) = 1 Punkt
- Zwischenwerte werden, mit maximal 3 Stellen nach dem Komma, li-near interpoliert.
Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt an Hand der Wertungspunkte, die sich durch die Multiplikation der Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 1,0) ergeben.
Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2 (es werden die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen vorgelegten Eigenerklärungen berücksichtigt)
b) Berufliche Leistungsfähigkeit (s. a. 1002 Teilnahmebedingungen C.1.3.2. b))
- Kriterium "Berufliche Qualifikation"
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird das Kriterium "Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte" sowie "Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen" herangezogen.
Die Punkteverteilung für das Kriterium "Berufliche Qualifikation" erfolgt wie folgt:
Vorhandensein der Fachkräfte/ Stellen sowie Nachweise/ Bescheinigungen
nein = 0 Pkt.
ja = 1 Pkt.
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte
- Architektur
- Stadtplanung
- Regionalplanung
- Landschaftsarchitektur
- Projektmanagement
- Sonstiges (künstlerisch, pädagogisch, sozialwissenschaftlich)
Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen
- Architektur
- Stadtplanung
- Regionalplanung
- Landschaftsarchitektur
- Projektmanagement
- Soziologie
- Mediengestaltung
- Kommunikationswissenschaften
- Sonstiges (künstlerisch/ pädagogisch, sozialwissenschaftlich)
Die Gesamtpunktzahl für das Unterkriterium "Berufliche Qualifikation" ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Es sind maximal 15 Punkte möglich, die multipliziert mit dem v. g. Wichtungsfaktor (hier: 2,0) die maximale Wertungs-punktzahl von 30 Punkten ergeben.
- Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (jeweils mit Angabe des Auftragswer-tes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnum-mer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung sowie sonstiger Angaben, zur Überprüfung der Vergleichbarkeit) herangezogen.
Die Punkteverteilung für die nachfolgenden Aspekte der Referenzprojekte erfolgt wie folgt:
Vergleichbarkeit der Leistungen je Referenz
nein = 0 Pkt.
ja = 1 Pkt.
- Durchführung von Beteiligungsverfahren
- Einsatz digitaler Beteiligungsformate
- Methodenvielfalt
- Moderations- und Mediationsanteile
- Gestalterische Kompetenzen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
Die Gesamtpunktzahl für das Unterkriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Je Referenz sind maximal 7 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der zwei Referenzen ergibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 14 Punkten, die multipliziert mit dem v. g. Wichtungsfaktor (hier: 2,0) die maximale Wertungspunktzahl von 28 Punkten ergeben.
Ökologischer Neubau der Spielplätze im Landschaftspark Duisburg Nord
47137 Duisburg
Vorbereitung & Analyse:
- Räumliche und sozialwissenschaftliche Analyse
- Rahmenbedingungen festlegen
- Einbindung von Interessengruppen
- Zusammenfassung der Bedarfe, Herausforderungen und Ideen
Beitligungsprozess für die Planung der Spielplätze:
- Konzeption der Beteiligungsformate
- Niederschwelliges Beteiligungsformat für mehrere Zielgruppen
- Beteiligungsworkshops mit Kindern und Jugendlichen
- Rückkopplung der Ergebnisse
- Dokumentation & Handlungsempfehlungen
Klimawandelweg:
- Grobkonzept Klimawandelweg
- Planung des Klimawandelweges
- Umsetzung des Klimawandelweges
Öffentlichkeitsarbeit:
- Fotodokumentation von ausgewählten Veranstaltungen oder Maßnahmen
- Videodokumentation von ausgewählten Veranstaltungen oder Maßnahmen
- Audio-Begleitung von ausgewählten Veranstaltungen oder Maßnahmen
- Erstellung einer digitalen Projekt-Webseite für dieses Teilprojekt
- Einholung von Einverständniserklärungen Bild und Tonmaterial
a) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (s. a. 1002 Teilnahmebedingungen C.1.3.2. a))
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird zunächst auf das Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" abgestellt.
Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
- Umsatz > 500.000,- Euro (netto) = 5 Punkte (maximale Punktzahl)
- Umsatz = 100.000,- Euro (netto) = 1 Punkt
- Zwischenwerte werden, mit maximal 3 Stellen nach dem Komma, li-near interpoliert.
Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt an Hand der Wertungspunkte, die sich durch die Multiplikation der Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 1,0) ergeben.
Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2 (es werden die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen vorgelegten Eigenerklärungen berücksichtigt)
b) Berufliche Leistungsfähigkeit (s. a. 1002 Teilnahmebedingungen C.1.3.2. b))
- Kriterium "Berufliche Qualifikation"
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird das Kriterium "Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte" sowie "Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen" herangezogen.
Die Punkteverteilung für das Kriterium "Berufliche Qualifikation" erfolgt wie folgt:
Vorhandensein der Fachkräfte/ Stellen sowie Nachweise/ Bescheinigungen
nein = 0 Pkt.
ja = 1 Pkt.
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte
- Architektur
- Stadtplanung
- Regionalplanung
- Landschaftsarchitektur
- Projektmanagement
- Sonstiges (künstlerisch, pädagogisch, sozialwissenschaftlich)
Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen
- Architektur
- Stadtplanung
- Regionalplanung
- Landschaftsarchitektur
- Projektmanagement
- Soziologie
- Mediengestaltung
- Kommunikationswissenschaften
- Sonstiges (künstlerisch/ pädagogisch, sozialwissenschaftlich)
Die Gesamtpunktzahl für das Unterkriterium "Berufliche Qualifikation" ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Es sind maximal 15 Punkte möglich, die multipliziert mit dem v. g. Wichtungsfaktor (hier: 2,0) die maximale Wertungs-punktzahl von 30 Punkten ergeben.
- Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (jeweils mit Angabe des Auftragswer-tes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnum-mer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung sowie sonstiger Angaben, zur Überprüfung der Vergleichbarkeit) herangezogen.
Die Punkteverteilung für die nachfolgenden Aspekte der Referenzprojekte erfolgt wie folgt:
Vergleichbarkeit der Leistungen je Referenz
nein = 0 Pkt.
ja = 1 Pkt.
- Durchführung von Beteiligungsverfahren
- Einsatz digitaler Beteiligungsformate
- Methodenvielfalt
- Moderations- und Mediationsanteile
- Gestalterische Kompetenzen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
Die Gesamtpunktzahl für das Unterkriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Je Referenz sind maximal 7 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der zwei Referenzen ergibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 14 Punkten, die multipliziert mit dem v. g. Wichtungsfaktor (hier: 2,0) die maximale Wertungspunktzahl von 28 Punkten ergeben.
Erholungspark Biegerhof, Ökologische anpassung des Parks an den Klimawandel und Errichtung einer Klimaroute
47137 Duisburg
Vorbereitung & Analyse:
- Räumliche und sozialwissenschaftliche Analyse
- Rahmenbedingungen festlegen
- Einbindung von Interessengruppen
- Zusammenfassung der Bedarfe, Herausforderungen und Ideen
Beteiligungsprozess Klimaroute:
- Konzeption der Beteiligungsformate
- Workshops und Werkstätten als niederschwellige Beteiligungsformate für verschiedene Zielgruppen
- Methodisch geleitete Zukunftswerkstätten
- Dokumentation & Handlungsempfehlungen
Klimaroute:
- Grobkonzept für Route
- Konzeptionelle Planung der Klimaroute (5 Stationen)
- Digitales Klimaspiel in Form einer Park-Rallye
Öffentlichkeitsarbeit:
- Fotodokumentation von ausgewählten Veranstaltungen oder Maßnahmen
- Videodokumentation von ausgewählten Veranstaltungen oder Maßnahmen
- Audio-Begleitung von ausgewählten Veranstaltungen oder Maßnahmen
- Erstellung einer digitalen Projekt-Webseite für dieses Teilprojekt
- Einholung von Einverständniserklärungen Bild und Tonmaterial
a) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (s. a. 1002 Teilnahmebedingungen C.1.3.2. a))
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird zunächst auf das Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" abgestellt.
Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
- Umsatz > 500.000,- Euro (netto) = 5 Punkte (maximale Punktzahl)
- Umsatz = 100.000,- Euro (netto) = 1 Punkt
- Zwischenwerte werden, mit maximal 3 Stellen nach dem Komma, li-near interpoliert.
Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt an Hand der Wertungspunkte, die sich durch die Multiplikation der Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 1,0) ergeben.
Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2 (es werden die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen vorgelegten Eigenerklärungen berücksichtigt)
b) Berufliche Leistungsfähigkeit (s. a. 1002 Teilnahmebedingungen C.1.3.2. b))
- Kriterium "Berufliche Qualifikation"
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird das Kriterium "Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte" sowie "Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen" herangezogen.
Die Punkteverteilung für das Kriterium "Berufliche Qualifikation" erfolgt wie folgt:
Vorhandensein der Fachkräfte/ Stellen sowie Nachweise/ Bescheinigungen
nein = 0 Pkt.
ja = 1 Pkt.
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte
- Architektur
- Stadtplanung
- Regionalplanung
- Landschaftsarchitektur
- Projektmanagement
- Sonstiges (künstlerisch, pädagogisch, sozialwissenschaftlich)
Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen
- Architektur
- Stadtplanung
- Regionalplanung
- Landschaftsarchitektur
- Projektmanagement
- Soziologie
- Mediengestaltung
- Kommunikationswissenschaften
- Sonstiges (künstlerisch/ pädagogisch, sozialwissenschaftlich)
Die Gesamtpunktzahl für das Unterkriterium "Berufliche Qualifikation" ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Es sind maximal 15 Punkte möglich, die multipliziert mit dem v. g. Wichtungsfaktor (hier: 2,0) die maximale Wertungs-punktzahl von 30 Punkten ergeben.
- Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (jeweils mit Angabe des Auftragswer-tes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnum-mer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung sowie sonstiger Angaben, zur Überprüfung der Vergleichbarkeit) herangezogen.
Die Punkteverteilung für die nachfolgenden Aspekte der Referenzprojekte erfolgt wie folgt:
Vergleichbarkeit der Leistungen je Referenz
nein = 0 Pkt.
ja = 1 Pkt.
- Durchführung von Beteiligungsverfahren
- Einsatz digitaler Beteiligungsformate
- Methodenvielfalt
- Moderations- und Mediationsanteile
- Gestalterische Kompetenzen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
Die Gesamtpunktzahl für das Unterkriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Je Referenz sind maximal 7 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der zwei Referenzen ergibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 14 Punkten, die multipliziert mit dem v. g. Wichtungsfaktor (hier: 2,0) die maximale Wertungspunktzahl von 28 Punkten ergeben.
a. Klimaangepasste Nutzung von Friedhofsflächen // b. Einrichtung von Klimahainen /Tiny Arboreten auf ehemaligen Spielplatzflächen
47137 Duisburg
Öffentlichkeitsarbeit:
- Fotodokumentation von ausgewählten Veranstaltungen oder Maßnahmen
- Videodokumentation von ausgewählten Veranstaltungen oder Maßnahmen
- Audio-Begleitung von ausgewählten Veranstaltungen oder Maßnahmen
- Erstellung einer digitalen Projekt-Webseite für dieses Teilprojekt
- Einholung von Einverständniserklärungen Bild und Tonmaterial
a) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (s. a. 1002 Teilnahmebedingungen C.1.3.2. a))
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird zunächst auf das Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" abgestellt.
Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.
Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:
- Umsatz > 500.000,- Euro (netto) = 5 Punkte (maximale Punktzahl)
- Umsatz = 100.000,- Euro (netto) = 1 Punkt
- Zwischenwerte werden, mit maximal 3 Stellen nach dem Komma, li-near interpoliert.
Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt an Hand der Wertungspunkte, die sich durch die Multiplikation der Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 1,0) ergeben.
Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2 (es werden die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen vorgelegten Eigenerklärungen berücksichtigt)
b) Berufliche Leistungsfähigkeit (s. a. 1002 Teilnahmebedingungen C.1.3.2. b))
- Kriterium "Berufliche Qualifikation"
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird das Kriterium "Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte" sowie "Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen" herangezogen.
Die Punkteverteilung für das Kriterium "Berufliche Qualifikation" erfolgt wie folgt:
Vorhandensein der Fachkräfte/ Stellen sowie Nachweise/ Bescheinigungen
nein = 0 Pkt.
ja = 1 Pkt.
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte
- Architektur
- Stadtplanung
- Regionalplanung
- Landschaftsarchitektur
- Projektmanagement
- Sonstiges (künstlerisch, pädagogisch, sozialwissenschaftlich)
Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen
- Architektur
- Stadtplanung
- Regionalplanung
- Landschaftsarchitektur
- Projektmanagement
- Soziologie
- Mediengestaltung
- Kommunikationswissenschaften
- Sonstiges (künstlerisch/ pädagogisch, sozialwissenschaftlich)
Die Gesamtpunktzahl für das Unterkriterium "Berufliche Qualifikation" ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Es sind maximal 15 Punkte möglich, die multipliziert mit dem v. g. Wichtungsfaktor (hier: 2,0) die maximale Wertungs-punktzahl von 30 Punkten ergeben.
- Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (jeweils mit Angabe des Auftragswer-tes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnum-mer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung sowie sonstiger Angaben, zur Überprüfung der Vergleichbarkeit) herangezogen.
Die Punkteverteilung für die nachfolgenden Aspekte der Referenzprojekte erfolgt wie folgt:
Vergleichbarkeit der Leistungen je Referenz
nein = 0 Pkt.
ja = 1 Pkt.
- Durchführung von Beteiligungsverfahren
- Einsatz digitaler Beteiligungsformate
- Methodenvielfalt
- Moderations- und Mediationsanteile
- Gestalterische Kompetenzen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
Die Gesamtpunktzahl für das Unterkriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Je Referenz sind maximal 7 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der zwei Referenzen ergibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 14 Punkten, die multipliziert mit dem v. g. Wichtungsfaktor (hier: 2,0) die maximale Wertungspunktzahl von 28 Punkten ergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ausschlusskriterium)
Der Bewerber hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Ein-tragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.
(1) Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" (Aus-schlusskriterium)
Hinweis: Bei einer Bewerbergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006, "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe".
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2
(2) Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4
Nr. 2 VgV ) (Ausschlusskriterium)
? Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4.1). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.
(1) Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" (Aus-schlusskriterium):
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von mind.100.000,00 Euro (netto) erzielt hat (§ 45
(2) Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4
Nr. 2 VgV ) (Ausschlusskriterium)
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 1,5 Mio. Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 500.000 Euro (netto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
(1) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte (Ausschlusskriterium)
Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5
(2) Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen (Ausschlusskriterium)
Der Bewerber hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6
(3) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Ausschlusskriterium)
Der Bewerber hat die Führungskräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7
(4) Referenzen von vergleichbaren Leistungen (Ausschlusskriterium)
Der Bewerberhat geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) inkl. eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung und sonstiger Angaben, zur Überprüfung der Vergleichbarkeit vorzulegen.
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung",
Die Referenzen sind zusätzlich auf max. 2 DIN A4 Seiten je Referenz darzustellen (z.B. Auszüge aus der Öffentlichkeitsarbeit, den Beteili-gungsformaten etc.).
(5) Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt Ausschlusskriterium)
Der Bewerberhat darzulegen, dass er/sie mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9
(1) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte (Ausschlusskriterium)
Mindestanforderung ist, dass der Bewerber (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 3 Beschäftigte beschäftigt hat, wobei die durchschnittliche Beschäftigtenzahl von 3 Beschäftigten in jedem der letzten 3 Jahre erreicht sein muss.
(2) Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen (Ausschlusskriterium)
Mindestanforderung ist, dass der Bewerber mindestens 2 technische Fachkräfte mit der Berufsbezeichnung Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. (FH)/ Dipl.-Ing. (BA)/ M. Sc. /M. Eng. im Bereich Architektur, Stadtplanung, Regionalplanung, Landschaftsarchitektur, Projektmanagement, Soziologie, Mediengestaltung, Kommunikationswissenschaften oder vergleichbare benennt und erklärt, dass die namentlich aufgeführten Personen für die Zeit der Leistungserbringung zur Verfügung stehen und eingesetzt werden sollen
(3) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Ausschlusskriterium)
Mindestanforderung ist, dass der Bewerber 1 Führungskraft benennt.
Der Bewerber hat Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte des Bewerbers vorzulegen. Mindestanforderung ist hierbei, dass der Bewerber durch Vorlage von Bescheinigungen nachweist, dass folgende Führungskräfte berechtigt sind, die Berufsbezeichung Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. (FH)/ Dipl.-Ing. (BA)/ M. Sc. /M. Eng. im Bereich Architektur, Stadtplanung,
Regionalplanung, Landschaftsarchitektur, Projektmanagement oder vergleichbare zu führen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV).
(4) Referenzen von vergleichbaren Leistungen (Ausschlusskriterium)
Mindestanforderung ist hierbei, dass für die mindestens 2 Referenzen der letzten 5 Jahre vorgelegt werden, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem nach Art und Umfang/ Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1).
Es werden nur die geforderten 2 Referenzen gewertet. Zusätzliche Referenzen gehen nicht mit in die Wertung ein, auch bei Bewerbergemeinschaften und/oder Nachunternehmer-Einsatz.
(5) Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt Ausschlusskriterium)
Übliche zur Leistungserbringung erforderliche Ausstattung und Geräte sowie Hard- und Software nach Stand der Technik zur Projektkommunikation, Planung, Datenverarbeitung und Darstellung sowie zum digitalen Datenaustausch. Hierzu gehören mindestens Telefon, Fax, E-Mail-Account, PC oder Laptop, Server mit Datensicherung, Netzwerk- und Onlinezugang (ggf. mobil), Zugriff auf die für die Leistungserbringung maßgeblichen Regelwerke, Nachweisdokumente, Kopierer/Scanner, Plotter/Drucker bis A0.
Microsoft Teams für Online-Besprechungen.
(1) Angabe, welcher Teil des Auftrages unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV) (Ausschlusskriterium)
Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV).
? Nachweis: Formblatt 3004, "Verzeichnis der Unterauftragnehmer"
Vor Zuschlagserteilung kann die AG von den Bietern/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, gem. § 36 Abs. 1 S. 1 VgV verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
? Nachweis: Formblatt 5007, "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer"
(2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 10, 11
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Aus-zug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralre-gister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Ver-waltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften der einzelnen Mitglieder - zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV).
Nach § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftragge-ber*innen mit Datum vom 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Auf-tragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, eine Abfrage beim Wett-bewerbsregister zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Auftrag er-halten soll.
Bis zum 31.05.2023 wird der / die AG bei Netto-Auftragswerten ab 30.000 Euro, pa-rallel zur Abfrage beim Wettbewerbsregister, einen Gewerbezentralregisterauszug nach § 150a Gewerbeordnung beim BfJ (Bundesamt für Justiz) zu dem / der Bieter*in /BG einholen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Auch hierbei gilt, dass ein Unter-nehmen zu dem im Gewerbezentralregister Eintragungen vorliegen, aus denen sich ein Ausschlussgrund nach §§ 123 und 124 GWB ergibt, vom Verfahren ausgeschlos-sen werden.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialver-sicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB)
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 12
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Un-bedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklich-keitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV).
(4) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigs-tens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist
? Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 10
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregis-ter, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwal-tungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats der Bieterin zu er-setzen (§ 48 Abs. 4 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYDJV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.