Rahmenvertrag für Software-Entwicklung Webanwendungen im Natur- und Umweltschutz Referenznummer der Bekanntmachung: LUBW-2022-0035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/angebote/e-vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Software-Entwicklung Webanwendungen im Natur- und Umweltschutz
Rahmenvertrag für Software-Entwicklung Webanwendungen im Natur- und Umweltschutz
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe
Die LUBW benötigt im Rahmen der Neuentwicklung von Web-Anwendungen im Natur- und Umweltschutz Dienstleistung für alle Phasen des Software-Entwicklungsprozesses. Die Phasen werden z.T. unterschiedlich differenziert. Im Überblick seien an dieser Stelle Anforderungsmanagement, Architektur- und Softwareentwurf, Implementierung und Komponententest, Integration und Systemtest, Betrieb und Wartung genannt.
Als erste Aufgabe ist das Kompensationsverzeichnis neu zu entwickeln.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
entspricht der Option
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer über den Zeitraum von 12 Monaten nach Erteilung des Auftrags hinaus bis zu dreimal eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate verlangen (Verlängerungsoption).
Wird die Option Low-Code Entwicklung angeboten, ist zudem Folgendes zu beachten:
- Tabellenblatt "3 - Betrieb": Minimalkonfiguration für den Betrieb der Plattform in einer Cloud-Umgebung über den Auftragnehmer mit entsprechenden Kostensätzen (jährliche Betriebskosten). Der Betrieb über den Auftragnehmer muss als optionaler Leistungsbestandteil mit angeboten werden (siehe auch C 4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Besteht keine Eintragungspflicht, genügt ein schriftlicher Hinweis / Eigenerklärung.
- Aktueller Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungshöhe und einer Erklärung, dass diese bei Abgabe des Angebotes nicht gekündigt ist. Im Falle, dass der Bieter über keinen aktuellen Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung verfügt, hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Auftragsfalle vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis über die abgeschlossene Versicherung ist zu dem von der Vergabestelle/dem Auftraggeber geforderten Zeitpunkt vorzulegen
- Die berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen (Eignungskriterium) über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Anlage 9) der in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2019-2021) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind nachzuweisen (siehe auch C 1 und C 2.2). Insbesondere sind hier Referenzen (maximal 3) mit Angabe des Projektnamens und Kurzbeschreibung der Leistung, Name des Projektleiters, Auftragsumfang, Bearbeitungszeitraum sowie den Kontaktdaten des Auftraggebers zu nennen (soweit diesen Informationen keine Geheimhaltungsprinzipien entgegenstehen). Bei Nichtangabe aufgrund von Geheimhaltung ist der Grund für das Geheimhaltungsprinzip anzugeben und zu begründen.
- Falls Unterauftragnehmer vorgesehen sind:
Angaben des Bieters, welche Teile des Auftrags das Unternehmen / der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anlage 1).
- Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) (Anlage 10)
- Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) (Anlage 10)
Hinweis zu Unterauftragnehmern und Eignungsleihe:
Der Bieter kann für die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen und Unterauftragnehmer in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm für die Erfüllung des Auftrags die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
- Nachweis durch eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
- Nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen zur Abgabe einer schriftlichen Tariftreue- und Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe verpflichtet. Die Verpflichtungserklärung und nähere Informationen können den Vergabeunterlagen und im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/ LUBW (Geschäftsbedingungen) entnommen werden.
Weitere Bedingungen zur Ausführung des Auftrages entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Die Verpflichtungserklärungen sind den Vergabeunterlagen als Anlage 5 beigefügt.
- Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen:
Dem Angebot ist die Eigenerklärung über die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Anlage 6) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags hinzuzufügen.
Weitere Bedingungen stehen unter Verfahren / Sonstiges "Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, An-schrift und Kontaktdaten (Anlage 1).
- Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft (Anlage 1) angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung abzugeben, in der jeweils die Mitglieder sowie ei-nes ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt sind. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen.
- Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 4 Nr. 1 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Anlage 2)
- Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt (sie-he Anlage 3).
- Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt (siehe Anlage 4).
Nachweise, die die Zuschlagskriterien betreffen
Nachweise, die die Zuschlagskriterien betreffen können nicht nachgefordert werden und sind zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen (siehe A 9).
a) Zusammenstellung und Verfügbarkeit Entwicklungsteam
(Ausschlusskriterium siehe auch A 16.1):
Angaben des Bieters zum Entwicklungsteam, das die Aufgabe zur Entwicklung des Kompensationsverzeichnisses (siehe C 1) unmittelbar nach Auftragsvergabe übernimmt
(Anlage 1). Der Bieter sichert ausdrücklich die freie Kapazität des benannten Teams zu, um die Aufgaben zum genannten Termin zur Inbetriebnahme fristgerecht erledigen zu können.
Für jedes genannte Teammitglied ist ein entsprechendes Profil (Projektleitung, Anforderungsmanagement/(Lead) Business Developer, Senior Entwicklung/Lead System Developer oder Junior Entwicklung) auszufüllen (Anlage 12 bis Anlage 15 ist jeweils auszuwählen).
In späteren Projekten können andere Teams zum Einsatz kommen. Es können von der LUBW nur Personen akzeptiert werden, die dem jeweiligen Profil entsprechen.
b) Referenzprojekte der Projektleitung
(Zuschlagskriterium siehe auch A 16.2.1- Ausschlusskriterien siehe A 16.1):
Die Angaben des Bieters zu den Referenzprojekten der Projektleitung weisen die Leistungsfähigkeit der benannten Projektleitung in vergleichbaren Referenzprojekten nach (Anlage 11a bei einer Individualentwicklung bzw. Anlage 11b bei einer Low-Code Entwicklung). Als Basis für die Vergleichbarkeit dient die Leistungsbeschreibung in C 1 sowie C 2.2.
c) Profil Projektleitung (Zuschlagskriterium siehe auch A 16.2.2):
Die Angaben des Bieters zur Person der Projektleitung weisen die Qualifikation gemäß dem geforderten Profil nach (Anlage 12). Alle Abstimmungen für ein Projekt trifft der Auftraggeber in der Folge mit der Projektleitung. Die Informationsweiterleitung auf Seiten des
Auftragnehmers liegt bei der Projektleitung.
d) Profil Anforderungsmanagement/(Lead) Business Developer
(Zuschlagskriterium siehe auch A 16.2.3):
Die Angaben des Bieters zu den Personen für das Anforderungsmanagement weisen die Qualifikation gemäß dem geforderten Profil nach (Anlage 13).
e) Profil Senior Entwicklung/Lead System Developer
(Zuschlagskriterium siehe auch A 16.2.4):
Die Angaben des Bieters zu den Personen Senior Entwicklung weisen die Qualifikation gemäß dem geforderten Profil nach (Anlage 14a bei einer Individualentwicklung bzw. Anlage 14b bei einer Low-Code Entwicklung).
f) Termin Inbetriebnahme und Projektplan
(Zuschlagskriterium siehe auch A 16.2.5 - Ausschlusskriterium siehe A 16.1):
Der Bieter nennt einen Termin, zu dem die Inbetriebnahme der Neuentwicklung des Kompensationsverzeichnisses (siehe C 1.1) zugesichert werden kann (Anlage 16).
Zur Plausibilisierung des genannten Termins zur Inbetriebnahme mit dem benannten Entwicklungsteam ist ein Projektplan beizufügen, der den zeitlichen Ablauf darstellt
(Anlage 16).
g) Kostenkalkulationstabelle
(Zuschlagskriterium siehe auch A 16.2.6 - Ausschlusskriterium siehe A 16.1):
Die für die Leistungserbringung kalkulierten Stundensätze sowie Reisekostenpauschalen sind in die Kostenkalkulationstabelle (Anlage 7, Tabellenblatt "1 - Gesamtübersicht") ein-zutragen. Wird die Option Low-Code Entwicklung angeboten, sind in Anlage 7 außerdem die folgenden Tabellenblätter auszufüllen:
- Tabellenblatt "2 - Lizenzkosten": Lizenzierung der Low-Code Plattform als Standardsoftware, sofern eine Lizenzierung nötig ist (andernfalls sind hier Kosten von 0 EUR einzutragen). Es kann zwischen verschiedenen Lizenzmodellen gewählt werden (siehe auch C 4 und A 16.2.6).
- Tabellenblatt "3 - Betrieb": Minimalkonfiguration für den Betrieb der Plattform in einer Cloud-Umgebung über den Auftragnehmer mit entsprechenden Kostensätzen (jährliche Betriebskosten). Der Betrieb über den Auftragnehmer muss als optionaler Leistungsbestandteil mit angeboten werden (siehe auch C 4).
Bei einer Individualentwicklung, sind die Tabellenblätter 2 bis 4 nicht relevant. In diesem Fall muss nur das Tabellenblatt "1 - Gesamtübersicht" ausgefüllt werden.
h) Anforderungen an Low-Code Plattform (Ausschlusskriterium siehe auch A 16.1):
Wird eine Low-Code Plattform als Entwicklungsumgebung für das Angebot gewählt, muss diese bestimmte Kriterien erfüllen (Anlage 17). Der Bieter erklärt, ob die Plattform entsprechende Funktionen mitbringt oder um diese erweitert werden kann.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9YY52
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.