Gebäudereinigungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: DVKA 003-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dvka.de
Adresse des Beschafferprofils: https://dvka.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigungsleistungen
Gebäudereinigungsleistungen für Räumlichkeiten in Verwaltungsgebäuden.
GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) Pennefeldsweg 12c 53177 Bonn
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen in 2 Verwaltungsgebäuden. Zu erbringen sind Unterhaltsreinigungsleistungen sowie in einem geringen Umfang Glasreinigungsleistungen (Glastüren) und ggf. auf Anfrage hin bei Bedarf Grundreinigungsleistungen.
Der Auftrag kann drei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jedes einfachen Nachunternehmers / ggf. jedes eignungsrelevanten Nachunternehmers, dass keiner der in den §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegt und Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Mindestanforderungen).
1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 (ggf. 2021) bezogen auf Gebäudereinigungsleistungen, die mit den vorliegend zu vergebenden Gebäudereinigungsleistungen vergleichbar sind, einen Gesamtumsatz von jährlich mindestens EUR 500.000 (netto) erzielt hat.
Gebäudereinigungsleistungen sind mit den hier zu vergebenden Gebäudereinigungsleistungen vergleichbar, wenn sie diesen inhaltlich, in der Art der Leistungen, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang (Fläche / Reinigungsstunden) her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen ermöglichen.
2. Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsrelevante Nachunternehmer, muss / müssen durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden: 3.000 000 EUR, Sach- und Umweltschäden: 1.000 000 EUR, Vermögensschäden: 1.000.000 EUR, Bearbeitungs- und Obhutsschäden: 500.000 EUR, Abwasserschäden: 50.000 EUR, Beschaffung neuer Zugangstransponderkarten: 5.000 EUR, jeweils je Schadensfall bereits hat / haben bzw. bereit ist / sind, diese im Fall der Erteilung des Zuschlags unverzüglich und für die Dauer der Vertragslaufzeit abzuschließen, aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung darüber unaufgefordert vorzulegen. Die genannten Versicherungen sind für die Dauer des Projekts 2-fach maximiert vorzuhalten bzw. abzuschließen.
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Eigenerklärung. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Erfüllung der gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von 6 Werktagen erfolgen.
Bei allen der vorstehend genannten Anforderungen (1. und 2.) handelt es sich um Mindestanforderungen.
1. Anforderungen in Bezug auf Personal, technische Ausstattung und Materialien
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss spätestens bei Leistungsbeginn und für die Dauer der Vertragslaufzeit über das für die sach- und vertragsgemäße Erbringung der vorliegend zu vergebenden Gebäudereinigungsleistungen erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in hinreichender Anzahl, die technische Ausstattung und die Materialien unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen verfügen.
2. Spezifische Anforderungen an das einzusetzende Personal
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss in Bezug auf das einzusetzende Personal folgende Anforderungen erfüllen:
a. Objektleitung / stellvertretende Objektleitung
- Namentliche Benennung der für die Objektleitung und stellvertretende Objektleitung vorgesehenen Personen mit Vorlage eines Lebenslaufes für diese Personen mit dem Angebot auf freiwilliger Basis; die Namen sowie der Lebenslauf der für die Objektleitung / stellvertretenden Objektleitung vorgesehenen Personen werden ggf. kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags angefordert, wenn diese Angaben / Unterlagen nicht bereits mit dem Angebot eingereicht worden sind;
- jeweils abgeschlossene Ausbildung zum Gesellen im Gebäudereinigerhandwerk,
- jeweils Weiterbildung zum zertifizierten Objektleiter oder Meister,
- jeweils mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position,
- jeweils gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift, Sprech- und Verstehensniveau mindestens B2 nach CEDEFOP-europass,
- jeweils Kenntnisse der einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien,
- jeweils Kenntnisse der Inhalte der Qualitätsmanagement- und Umweltmanagement-Zertifikate,
- jeweils Kenntnisse der Vorgaben der Arbeitssicherheit.
b. Reinigungskräfte
- Namentliche Benennung der als Reinigungskräfte vorgesehenen Personen mit dem Angebot auf freiwilliger Basis; die Namen der Personen werden ggf. kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags angefordert, wenn diese Angaben / Unterlagen nicht bereits mit dem Angebot eingereicht worden sind;
- jeweils mindestens fünfjährige einschlägige Praxiserfahrung der Personen in Bezug auf die Erbringung vergleichbarer Gebäudereinigungsleistungen, die entsprechende Erfahrung ist auf Nachfrage hin kurzfristig durch geeignete Unterlagen nachzuweisen und zu erläutern, u.U. auch vor der Erteilung des Zuschlags;
- jeweils sicherer und kompetenter Umgang der Personen mit Reinigungsgeräten und Reinigungsmitteln bzw. sonstigen Hilfsstoffen inkl. deren Dosierung,
- jeweils der Dienstleistung angemessene Deutschkenntnisse der Personen, damit eine mündliche und schriftliche Verständigung problemlos möglich ist.
Der Nachweis erfolgt grundsätzlich durch Eigenerklärung; die Auftraggeberin behält sich vor, bei Zweifeln kurzfristig geeignete Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen zu fordern.
3. Zertifizierungen
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsrelevante Nachunternehmer, muss / müssen für ein bestimmtes Qualitätsmanagement zertifiziert sein, d.h. nach DIN EN ISO 9001 ff oder 14001 ff oder gleichwertig zertifiziert sein.
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsrelevante Nachunternehmer, muss / müssen für ein bestimmtes Umweltmanagement - Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig - zertifiziert sein.
Die o.g. Zertifizierungen sind über den Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten und gegebenenfalls dann auch auf Anfrage der Auftraggeberin während des Vertragszeitraumes nachzuweisen. Eine Kopien des entsprechenden Zertifikats ist zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Bei allen der vorstehend genannten Anforderungen (1. bis 3.) handelt es sich um Mindestanforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch über die eVergabeplattform
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unternehmen, die ein Angebot abgeben möchten, müssen an einer Ortsbesichtigung teilnehmen. Der Termin für die Ortsbesichtigung ist bis spätestens Mittwoch, den 21. September 2022, 16.00 Uhr, mit der Auftraggeberin zur vereinbaren. Der Termin wird für jedes interessierte Unternehmen separat durchgeführt und kann bis zu zwei (2) Stunden dauern. Bitte kontaktieren Sie zur Vereinbarung eines Termins per E-Mail Herrn Holger Pützstück ([gelöscht]). Ortsbesichtigungen können nur nach vorausgehender Anmeldung und Vereinbarung erfolgen; über die vorstehend genannten Zeiten hinaus können weder Termine vereinbart noch Ortsbesichtigungen durchgeführt werden. Die Ortsbesichtigung findet in der Zeit ab Montag, dem 29. August 2022, bis Donnerstag, den 22. September 2022, jeweils montags bis donnerstags, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.
Ein verbindlich vereinbarter Ortsbesichtigungstermin kann nicht verschoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein versäumter Termin nicht nachholbar ist.
Es werden nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine durchgeführt. Es dürfen bis zu zwei Vertreter des Bieters teilnehmen. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei den Besichtigungen sind die Corona-Hygienebestimmungen der DVKA einzuhalten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend über die aktuellen Regelungen informiert. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen. Die Auftraggeberin wird dies den registrierten Bietern ggf. rechtzeitig über die eVergabeplattform mitteilen. Bieter, die sich nicht registrieren, wird dies ggf. auf die Anfrage nach einem Ortsbesichtigungstermin mitgeteilt. Fallen die Ortsbesichtigungstermine aus, ist das Angebot auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung einschließlich des Raumbuches und der Flächenaufstellung (Vergabeunterlagen, Teil 3, Anlage 2) der Verwaltungsgebäude und ihrer Etagen zu erstellen. Ggf. sind dazu Bieterfragen zu stellen.
Bieter werden gebeten Formblatt 14 (Vergabeunterlagen, Teil 2) zum Ortsbesichtigungstermin mitzubringen und sich die Teilnahme auf diesem Formblatt bestätigen zu lassen; Formblatt 14 ist anschließend mit dem Angebot einzureichen. Im Zuge der Ortsbesichtigung können keine Fragen gestellt werden. Die Bieter müssen ihre Fragen selbst notieren und im Anschluss an die Ortbesichtigung über die eVergabeplattform schriftlich stellen. Die Fragen werden im Zeitraum der Ortsbesichtigungen über die eVergabeplattform sukzessive schriftlich gegenüber allen Bietern beantwortet; dies gilt nicht für Fragen, die spezifische Umstände nur eines Bieters betreffen. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen die gestellten Fragen und die Antworten selbst auf der eVergabeplattform abrufen.
Weitergehende Informationen zum Inhalt und Umfang der zu beschaffenden Reinigungsdienstleistungen sowie zur Vertragslaufzeit sind der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlagen, Teil 3) und den Vertragsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 4) zu entnehmen.
Angebote von Unternehmen, die nicht an einem Ortstermin teilgenommen haben, unabhängig davon, ob sie keinen Ortstermin vereinbart oder einen vereinbarten Ortstermin nicht wahrgenommen hatten, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLQRVEG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de