FE 02.0456/2022/LRB - Auswirkungen auf Insektenpopulationen durch die Aufwertung von Verkehrsnebenflächen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2r-FE 02.0456/2022/LRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 02.0456/2022/LRB - Auswirkungen auf Insektenpopulationen durch die Aufwertung von Verkehrsnebenflächen
FE 02.0456/2022/LRB - Auswirkungen auf Insektenpopulationen durch die Aufwertung von Verkehrsnebenflächen
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Seit der in 2017 erschienen wegweisenden Studie von Hallmann et al. ist der Rückgang der Insekten ein auch in der Öffentlichkeit und Politik präsentes Thema. Um diesem Rückgang entgegenzuwirken, wurde 2019 das Aktionsprogramm Insektenschutz des Bundes verabschiedet. Dieses sieht auch vor, „Begleit- und Nebenflächen von Infrastrukturen im Sinne des Insektenschutzes weiter[zu]entwickeln“ und trägt damit in besondere Weise zu den Zielen der Strategie der Bundesregierung zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen für alle Flächen des Bundes (StrÖff) und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei. Um Verkehrsbegleitflächen so zu gestalten, dass sie für Insekten und andere Arthropoden förderlich sein können, stehen bereits vielfältige Maßnahmen für eine ökologische Aufwertung zur Verfügung. Es steht allerdings die Frage im Raum, ob eine gezielte Aufwertung von Verkehrsbegleitflächen potenziell eine ökologische Fallenwirkung begünstigt.
Ziel dieses Forschungsvorhaben ist es zu untersuchen, ob durch eine Aufwertung von Verkehrsnebenflächen zur Förderung von Insekten eine ökologische Fallenwirkung entstehen kann. Hierzu sollen zunächst jeweilige „Zielarten“, die sich für populationsgenetische Untersuchungen eignen, und repräsentative Untersuchungsflächen auf Verkehrsbegleitgrün identifiziert werden. Die Untersuchungen sollen vornehmlich an etablierten Mikrosatelliten oder SNPs stattfinden (Neuentwicklung nur als Ausnahme möglich). Mit Hilfe der populationsgenetischen Methoden und geeigneter Methoden zur Bestimmung von Mortalitätsraten soll beurteilt werden, ob eine Aufwertung von Verkehrsbegleitgrün eine ökologische Fallenwirkung begünstigen kann und wenn ja, welche Faktoren dabei ausschlaggebend sind. Die Ergebnisse tragen zur Umsetzung nationaler Strategien (Aktionsprogramm Insektenschutz, StrÖff, Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt) und Gesetze (BNatSchG) und internationaler Abkommen (CBD) bei.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Kenntnisse und Erfahrungen in der Ökologie von mindestens 3 relevanten Arthropodengruppen; nachzuuweisen durch: mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren unter Angabe der Projektlaufzeit, Auftragswert und Auftraggeber
Kenntnisse und Erfahrungen mit populationsgenetischen Methoden; nachzuweisen durch: mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste) unter Angabe der Projektlaufzeit, Auftragswert und Auftraggeber
Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von in-situ Studien; nachzuweisen durch: mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste) unter Angabe der Projektlaufzeit, Auftragswert und Auftraggeber
Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung wissenschaftlicher Berichte; nachzuweisen durch: mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste) unter Angabe der Projektlaufzeit, Auftragswert und Auftraggeber
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.