Geräteträger und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: Bri-01-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.monheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Geräteträger und Zubehör
Die Stadt Monheim am Rhein, eine kreisangehörige Stadt mit rund 43.000 Einwohnern plant die Anschaffung eines Geräteträgers mit Zubehör als Ersatzbeschaffung für einen Unimog U400
Städtische Betriebe Monheim Robert-Bosch-Straße 3 40789 Monheim am Rhein
Das anzuschaffende Trägerfahrzeug (Ersatzbeschaffung für einen Unimog U 400) wird im
Winterdienst im gesamten Stadtgebiet zum Einsatz kommen. Für die Städtischen Betriebe
besteht bei Winterdiensteinsätzen eine Räumpflicht gemäß Räum- und Streuplan zwischen
4 Uhr und 22 Uhr.
Zwecks einer besseren Auslastung außerhalb des Winterdienstes soll das anzuschaffende
Trägerfahrzeug mit einer Gießanlage mit Gießarm und einem Frontausleger mit Astschere
ausgestattet werden. Die Gehölzpflege (Arbeiten mit Frontausleger und Astschere) beginnt
im Monat November. Zu diesem Zeitpunkt ist der Geräteträger bereits für
Winterdiensteinsätze umgerüstet. Der neue Geräteträger muss deshalb nicht nur den
komplett aufgefüllten Feuchtsalzstreuautomaten, sondern auch den Frontausleger mit
Astschere gewichtsmäßig tragen. Das Gewicht des Zubehörs muss passend zum Fahrzeug
(Achslasten) und auf die Schwerpunkte des Fahrzeugs abgestimmt sein.
Aus diesen Gründen benötigen die Städtischen Betriebe ein geeignetes Fahrzeug, welches
im Wege der Ersatzbeschaffung einen vorhandenen Unimogs U400 mit bereits
vorhandenen Anbaugeräten ersetzt.
Nachfolgende vorhandene Anbaugeräte sollen mit dem anzuschaffenden Trägerfahrzeug
weiterhin betrieben werden:
- ein Schneepflug Schmidt CP 3
- ein Vario-Schneeräumschild Gmeiner Arox VPG 270
- ein Mähwerk Corto 3100 FN Fa. Claas
- sowie ein Tandemanhänger Müller-Mitteltal mit 8 to. Nutzlast (Maulkupplung).
Die Kompatibilität des vorhandenen und anzuschaffenden Zubehörs zum anzuschaffenden
Trägerfahrzeug muss gegeben sein. Die Fahrzeugtechnik muss mit dem Zubehör
abgestimmt sein, damit die Fahrzeugsicherheit gegeben ist. Die Fahrzeughydraulik muss
mit der Leistung des Zubehörs übereinstimmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen über vergleichbare Leistungen
Einzureichende Unterlagen:
- Wartung und Reparatur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): 24h Notdienst und Service
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über den elektronischen Vergabemarkt-platz zu stellen.
Die Plattform wird zur alleinigen Kommunikation mit den Bewerbern und Bietern genutzt. Diese erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und diskriminierungsfrei. Um diesen Vorgaben sowie der Gleichbehandlung aller Bewerber bzw. Bieter gerecht zu werden, sind die Bewerber bzw. Bieter gehalten, sich für das vorliegende Verfahren beim Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen freischalten zu lassen. Die Registrierung sowie die Nutzung des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen sind für die Bewerber bzw. Bieter kostenlos. Bewerber bzw. Bieter, die sich nicht registrieren, haben keinen Anspruch darauf, über Antworten auf etwaige Bie-terfragen oder Änderungen im laufenden Verfahren automatisch informiert zu werden.
Es werden im Interesse der Gleichbehandlung sämtlicher Bewerber/Bieter grundsätzlich keine te-lefonischen oder persönlichen Auskünfte zum Inhalt und Ablauf des Verfahrens erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXSNYYDYD5R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Es ist nicht Aufgabe der Auftraggeberin, bei dem Bieter nachzufragen, ob eine Mitteilung möglicherweise als Rüge gemeint sein könnte.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.