Rahmenvereinbarung Apple 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: X-KRZN-2022-0012
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krzn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Apple 2022
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Rahmen-vertrag) mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer (Grund-) Vertragslaufzeit von 24 (vierundzwanzig) Monaten mit der einseitig zugunsten des KRZN bestehenden Option einer maximal zweimaligen, jeweils zwölfmonatigen Verlänge-rung (d.h. bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 36 bzw. 48 Monaten) über die produkt-/herstellerspezifische Lieferung von Produkten des Herstellers Apple in unterschiedlichen Leistungsklassen bzw. Apple-Produktlinien nebst Systemzubehör in Form eines als Rah-menvereinbarung (Rahmenvertrag) abzuschließenden EVB-IT Kaufvertrags.
Alpen, Gem., Bedburg-Hau KVV, Bedburg-Hau, Gem., Borken, Kr., Bottrop, St., Brüggen, Gem., Dinslaken, Prozent GmbH, Dinslaken, St., Duesseldorf, St. (eschool), Emmerich, St., Erkrath, St., Geldern, St., Goch, St., Goch, St. (Vermögensbetriebe), Grefrath, Gem., Hamminkeln, St., Hünxe, Gem., Issum, Gem., Kalkar, St., Kamp-Lintfort, St., Kempen, St., Kerken, Gem., Kevelaer, St., Kleve, Kr., Kleve, St., Kommunales Rechenzentrum Niederrhein, Kranenburg, Gem., Krefeld, St., Mettmann, Kr., Mettmann, St., Moers, St., Nettetal, St., Neukirchen-Vluyn, St., Niederkrüchten, Gem., Rees, St., Rheinberg, St., Rheurdt, Gem., Schermbeck, Gem., Schwalmtal, Gem., Schwalmtalwerke AöR, Sonsbeck, Gem., Straelen, St., Tönisvorst, St., Uedem, Gem., Viersen, Kr., Viersen, St., Voerde, St., Wachtendonk, Gem., Weeze, Gem., Wesel, Kr., Wesel, St., Willich, St., Xanten, St.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Produkten des Herstellers Apple, u.a. tragbare Systeme (MacBook, iPad etc.), Arbeitsplatzrechner (Mac mini), Mobiltelefone, Apple TV und Systemzubehör.
Hierzu ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Rahmenvertrag) mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer (Grund-)Vertragslaufzeit von 24 Monaten mit der einseitig zugunsten des KRZN bestehenden Option einer maximal zweimaligen, jeweils zwölfmonatigen Verlängerung (d. h. bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 24, 36 bzw. 48 Monaten) über die produkt-/ herstellerspezifische Lieferung von Produkten des Herstellers Apple in unterschiedlichen Leistungsklassen bzw. Apple-Produktlinien nebst Systemzubehör in Form eines als Rahmenvereinbarung abzuschließenden EVB-IT Kaufvertrags geplant. Die zu beschaffenden Artikel werden folglich im Falle des Abrufs aus dem Rahmenvertrag grundsätzlich durch Kauf erworben. In diesem Zusammenhang ist der Auftragnehmer überdies verpflichtet, nach jedem Abruf im Rahmen der Registrierungs-Routine von Apple die entsprechende Device-Enrollment-Program-ID (DEP-ID) unverzüglich in den Schoolmanager einzutragen. Mit Abgabe eines Angebotes bestätigt der Bieter, dass er diese Verpflichtung nach jedem Abruf erfüllen wird.
Alle angebotenen Artikel müssen zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung auf dem deutschen Markt verfügbar sein. Denn es ist geplant, dass die ersten Lieferungen bereits kurz nach der Zuschlagserteilung erfolgen sollen.
Zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate möglich (siehe Vertragsunterlagen).
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate möglich (siehe Vertragsunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
(1) Gesamtumsatz bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie - sofern vorhanden - den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Lieferung von Produkten und korrespondierendem Zubehör des Herstellers Apple) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr oder die Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen (Mindestanforderung).
Nr. (2): Haftpflichtdeckungshöhe der Versicherung von mindestens zusammen 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr.
Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die nicht über den geforderten Nachweis verfügen, bzw. der Nachweis die genannten Anforderungen nicht oder nicht vollständig erfüllt, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen (Mindestanforderung).
Darstellung von mindestens einer Referenz über die in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachten Leistungen zur Lieferung von Produkten und entsprechendem Zubehör des Herstellers Apple, die folgende Kriterien 1) und 2) vollständig und kumulativ innerhalb eines Referenzprojekts für einen Referenzauftraggeber erfüllen müssen (Mindestanforderung):
1) Lieferung von Produkten und entsprechendem Zubehör des Herstellers Apple (Mindestanforderung) und,
2) Auftragsvolumen von mindestens 500.000 EUR netto (exkl. USt.) (Mindestanforderung).
Insgesamt sind im Referenzvordruck die folgenden Angaben zu machen: a) Projektname, b) Auftraggeber (Anschrift) mit Ansprechpartner (Telefon oder Fax oder E-Mail), c) Auftragnehmer (Anschrift), d) Vertragslaufzeit (Beginn und Ende), e) Auftragsvolumen (in Euro, netto), f) Angabe der Anzahl und der Art der gelieferten Produkte des Herstellers Apple, g) Gegenstand der erbrachten Leistungen und h) Projektbeschreibung.
Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die nicht über die geforderte Referenz verfügen oder deren eingereichte/n Referenz/en die jeweils genannten Anforderungen nicht oder nicht vollständig erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen (Mindestanforderung).
Gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) hat sich aus Gründen des dringenden, sehr kurzfristig zu deckenden Beschaffungsbedarfs von Apple-Produkten in seinem Verbandsgebiet dazu ermessensfehlerfrei entschieden, diesen Beschaffungsbedarf im Rahmen eines beschleunigten, offenen Verfahrens gem. § 119 Abs. 3 GWB i. V. m. § 15 Abs. 3 VgV auszuschreiben. Der ursprüngliche Rahmenvertrag bzw. Beschaffungsweg zur Deckung des entsprechenden Bedarfs wurde kurzfristig erreicht und damit ausgeschöpft. Die gegenständliche Beschaffung dient ausschließlich der Erhaltung der Kontinuität der Lieferleistungen. Diese Umstände machen die Einhaltung der Fristen gem. § 15 Abs. 2 VgV unmöglich.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt.
(2) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
(3) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens zu den Ausschlussgründen gem. den Russland-Sanktionen einzureichen.
(4) Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung, bis zu dessen Erreichen Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können (verbindlicher Höchstwert, Höchstabnahmemenge), beläuft sich auf 10.000.000 Euro (zzgl. USt.) bei einer Laufzeit von vier Jahren (inkl. Verlängerung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"1. Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
2. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html