Handelspartner Microsoft Referenznummer der Bekanntmachung: FBG-2022-26
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fbg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Handelspartner Microsoft
Handelspartner Rahmenvereinbarung Microsoft
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH Löbestraße 1 53173 Bonn
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Handelspartnerrahmenvereinbarung mit einem qualifizierten Unternehmen. Die Bedarfe an Microsoft Lizenzen, Wartung und Subscriptions sollen durch standardisierte Leistungen gedeckt werden, die in der Rahmenvereinbarung zwischen Microsoft und BMI enthalten sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllen
-das zur Erbringung der Leistung eingesetzte Personal über die erforderlichen Qualifikationsnachweise verfügt
- die Verpflichtung einhalten, nur Nachunternehmer einzusetzen, die ebenfalls alle vorgenannten Kriterien erfüllen
- dem öffentlichen Auftraggeber jeglichen Nachunternehmereinsatz mitteilen werden und auf Anforderung im Einzelfall die Eignungsnachweise des Nachunternehmers vorlegen werden
- im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
- keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen
- branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung
- Russland-Sanktionen, keinen Bezug zu Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH
II. OG
Löbestraße 1
53173 Bonn
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Quartal 2026
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y216DDH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).