Gaslieferung 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0640
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gaslieferung 2023
Lieferung von Gas für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024
Gaslieferung RLM und SLP
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Lieferung von Erdgas 2023/2024 für städtische Gebäude und Betriebsstätten
Die Vertragslaufzeit kann sich zweimal um jeweils ein Jahr verlängern, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Spätestes Vertragsende: 31.12.2026.
Option der zweimaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr (s. II.2.7)
Gaslieferung Klärwerk Düsseldorf-Nord
Klärwerk Düsseldorf-Nord, Isseldyck 60, 40667 Meerbusch
Lieferung von Erdgas 2023/2024 für das Klärwerk Düsseldorf-Nord
Die Vertragslaufzeit kann sich zweimal um jeweils ein Jahr verlängern, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Spätestes Vertragsende: 31.12.2026.
Option der zweimaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr (s. II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Die im Folgenden aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind dem Angebot beizufügen (fehlende und auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgereichte Unterlagen führen zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren):
1.) Erklärung zum Nichtvorliegen vergaberechtlicher Ausschlussgründe der §§ 123 und 124 GWB gemäß Formular ZV2 der Vergabeunterlagen.
2.) Angaben/Erklärung des Bieters zum Unternehmen mit folgenden Einzelangaben:
-- Vollständiger Firmenname
-- Anschrift des Hauptsitzes
-- Angabe der Niederlassungen in Deutschland
-- Gesellschafter / Anteilseigner
-- Haupttätigkeitsgebiete (z.B. Erdgas, Strom, Fernwärme, etc.)
-- Anzahl der Mitarbeiter in den Jahren 2018, 2019 und 2020
-- Umsatz gesamt (€/Jahr) in den Jahren 2018, 2019 und 2020, davon Erdgaserlöse (€/Jahr) in den Jahren 2018, 2019 und 2020
-- Gesamt-Erdgasverkauf in GWh/Jahr in den Jahren 2018, 2019 und 2020
Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft hat der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft stellvertretend für die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft diese Erklärung abzugeben.
Der Gesamtumsatz muss in den Jahren 2018, 2019 und 2020 jeweils mindestens 72,0 Mio EUR betragen.
Die im Folgenden aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind dem Angebot beizufügen (fehlende und auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgereichte Unterlagen führen zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren):
1.) Aktuelle Referenzliste für elektrische Energie:
Es ist mindestens eine gleichwertige Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit Erdgas anzugeben. Dies gilt für die Anzahl von Abnahmestellen und die gelieferte Menge. Beide Kriterien können in einer Referenz oder in zwei getrennten Referenzen erfüllt werden.
Die Referenzen sind für die Jahre 2018, 2019 oder 2020 nachzuweisen.
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
-- Kunde
-- Lieferjahr / Lieferzeitraum
-- Anzahl der Abnahmestellen
-- Liefermenge pro Jahr in GWh
-- Ansprechpartner / Telefonnummer
2.) Benennung des vorgesehenen Ansprechpartners und des vorgesehenen Stellvertreters für das Projekt mit jeweils folgenden Angen:
-- Name
-- Telefon-Nummer
-- Fax-Nummer
Mit dem Angebot hat der Bieter folgende Erklärung zum 5. EU Sanktionspaket abzugeben und bei der Auftragsausführung zu beachten:
-- Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine der in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 genannten Sachverhalte zutreffen.
-- Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- und/oder Dienst-/Lieferleistungen die in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 genannten Verbote einzuhalten bzw. deren Einhaltung sicherzustellen.
-- Ich/Wir versichern, nicht gegen die in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 genannten Verbote zu verstoßen.
Das Formular der Erklärung mit zusätzlichen Erläuterungen ist den Vergabeunterlagen gesondert beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.