KsKW Funktion 058 - KTU Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 4.2/1001000162/Bu
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
KsKW Funktion 058 - KTU
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) beabsichtigt, im Wege eines offenen Verfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung von Kskw der Funktion 058 - KTU für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen. Die Lieferung der Kskw der Funktion 058 - KTU beinhaltet sowohl die Bereitstellung der Rohfahrzeuge als auch deren Ausbau durch den Auftragnehmer.
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Schifferstraße 10 47059 Duisburg
Die hiesige Leistung wird als Rahmenvereinbarung ausgestaltet. Die Laufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich optional um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten.
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung können keine Mindestabnahmemengen garantiert werden. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers keine Verpflichtung zur Bestellung. Es wird jedoch geschätzt, dass über die Laufzeit der Vereinbarung insgesamt ca. 22 Fahrzeuge beschafft werden sollen.
Die vom Auftraggeber nach aktueller Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 - RS. C -
23/20 - zu nennende Höchstmenge dieser Rahmenvereinbarung ist wie folgt zu beziffern:
27 Kriminalsonderkraftwagen (KsKw) der Funktion 058 - KTU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TIMAK GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5YH5N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd