Rahmenvertrag Schaltung von Stellenanzeigen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_113_CS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Schaltung von Stellenanzeigen
Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Übernahme der nationalen/internationalen Veröffentlichung von Stellenausschreibungen im Print- und Online-Bereich (Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Fachzeitschriften, Jobbörsen, etc.). Es handelt sich im Wesentlichen um Ausschreibungen für Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung, für (wissenschaftlich) Beschäftigte in den Fachbereichen sowie für Professuren und hauptberuflich tätige Mitglieder*innen der Hochschulleitung. Die detaillierte Beschreibung der ausgeschriebenen Leistung ergibt sich aus den im Bereich "Vergabeunterlagen" hochgeladenen Dokumenten.
Westfälische Wilhelms-Universität Münster Schlossplatz 2 48149 Münster
Anzahl und finanzielles Volumen der Anzeigenschaltungen richten sich nach dem jeweiligen Geschäftsanfall und lassen sich nicht verbindlich festlegen/garantieren. Für die Jahre 2023 - 2024 wird mit den in den Vergabeunterlagen veröffentlichten Schätzmengen gerechnet, die auf Basis von Vergangenheitswerten und prognostizierten Werten ermittelt wurden. Aktuell liegen keine Anhaltspunkte für außergewöhnliche Anstiege oder Senkungen der Umsätze in der Zukunft im Vergleich zu den vergangenen Jahren vor.
Als Höchstmenge gehen wir von diesen Schätzmengen (ggf. hochgerechnet auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren) + max. 20% auf das Gesamtbudget Print & Online aus.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 2 Jahre. Er verlängert sich bis zu zweimal um ein weiteres Jahr, wenn er nicht jeweils 3 Monate vor Vertragsende von der WWU gekündigt wird. Die maximal mögliche Vertragsdauer sind somit 4 Jahre. Vertragsbeginn soll nach aktueller Planung der 01.01.2023 sein.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 2 Jahre. Er verlängert sich bis zu zweimal um ein weiteres Jahr, wenn er nicht jeweils 3 Monate vor Vertragsende von der WWU gekündigt wird. Die maximal mögliche Vertragsdauer sind somit 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- 01 Eigenerklärung Ausschlussgründe (521 bzw. 521 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ausgefüllte Erklärung (Formular 521 EU) (auch von bereits bekannten Nachunternehmern und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen)
- 03 Liquiditätserklärung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Vorlage einer Liquiditätserklärung / Kreditwürdigkeitserklärung durch die Hausbank / Kreditinstitut auf Geschäftsbogen des Instituts, nicht älter als 6 Monate; es werden ausdrücklich keine konkreten Kontoinformationen (wie z. B. Kontostände, Kreditlinien usw. gefordert), sondern das Institut bestätigt die Bankverbindung und geht allgemein auf diese ein (seit wann besteht die Bankverbindung, werden Verbindlichkeiten bedient usw.). Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist auch eine E-Mail o. ä. des Kreditinstituts ausreichend (auch von bereits bekannten Nachunternehmern und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen).
- 02 Nachweis Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktueller und gültiger Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate) mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall und -Jahr i. H. v. mind. 1 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden (eine Begrenzung der Summe aller Versicherungsfälle eines Jahres darf maximal auf das 2fache der Deckungssumme für Sach- und Personenschäden erfolgen). Aus dem Nachweis müssen die versicherten Schadensarten und vereinbarten Deckungssummen hervorgehen.
Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Deckungssumme als gefordert oder falls noch gar keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, ist (zusätzlich) eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft beizufügen, dass die Versicherungssummen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen erhöht werden können bzw. eine entsprechende Versicherung mit dem Bieter abgeschlossen wird (eine Eigenerklärung vom Bieter ist in diesen Fällen nicht ausreichend!). Aufgrund der aktuellen Situation ist auch eine E-Mail o. ä. des Versicherers ausreichend.
(Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Haftpflichtversicherung nachweist (aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung). Bei dem Einsatz von Nachunternehmen muss der Nachweis vom Anbietenden selbst stammen (Ausnahme: Eignungsleihe, wenn gesamtschuldnerische Haftung vereinbart und in Formular 533 entsprechend angekreuzt wurde).
Einzureichende Unterlagen:
- 07 Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Benennen Sie mind. 2 Referenzen aus dem gesamten Zeitraum des laufenden und der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bei denen Aufträge in vergleichbarer Größenordnung und bei vergleichbaren Auftraggebern abgewickelt wurden. Dabei verstehen wir unter vergleichbar, dass es sich bei den Auftraggebern um Hochschulen handelt und die Größenordnung bei Print / Online in etwa mit den hier ausgeschriebenen vergleichbar oder größer sind.
Einschlägige Erfahrungen, die mehr als 3 Jahre (maximal 5 Jahre) zurückliegen, werden im Bedarfsfall berücksichtigt, soweit dies zur Sicherstellung des Wettbewerbs erforderlich ist.
Halten Sie sich bei der Nennung von Referenzen an folgende Struktur:
- Auftraggeber & Abteilung
- Auftragszeitraum
- Auftragsvolumen
- Kurzbeschreibung des Auftrags
Der Bieter muss mindestens 2 Referenzen wie gefordert vorweisen können. Diese können von uns stichprobenartig überprüft werden. Falls es Ihnen unter Beachtung der DSGVO möglich ist, nennen Sie uns einen Ansprechpartner / eine Ansprechpartnerin für die jeweilige Referenz.
(Bei Bietergemeinschaften kann der Nachweis der geforderten Referenzen von der Bietergemeinschaft gemeinsam beigebracht werden. Bei dem Einsatz von Nachunternehmen muss der Nachweis über die geforderten Referenzen vom Bieter stammen (Ausnahme: Eignungsleihe, siehe Formular 533)).
Einzureichende Unterlagen:
- Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (531 bzw. 531 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung Bieter Unteraufträge / Eignungsleihe (532 bzw. 532 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge / Eignungsleihe (533 bzw. 533 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 09 Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 3 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Russland-Sanktionspaket) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ausgefüllte Erklärung (Formular 523 EU)
(auch von bereits bekannten Nachunternehmern und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Submission erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYYGC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.uni-muenster.de