Klärschlammentsorgung Kläranlage Königsbach Referenznummer der Bekanntmachung: 20994-00005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königsbach-Stein
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammentsorgung Kläranlage Königsbach
Verladung, Transport und thermische Entsorgung von Klärschlamm, Schlammmenge: ca. 2.250 t/a, TS-Gehalt: ca. 20-22%
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Verladung, Transport und thermische Entsorgung von Klärschlamm, Schlammmenge: ca. 2.250 t/a, TS-Gehalt: ca. 20-22%
um ein weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis zertifizierter Entsorgungsbetrieb (gem. Teil 7, §§ 56 und 57 KrWG)
Umsatz und ausgeführte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zu den genannten Verbrennungsanlagen: - Genaue Anschrift des Betreibers der Anlage und Angaben zum Standort der Anlage (inkl. Transportentfernung (km-Angabe) zwischen Kläranlage und Entsorgungsanlage) - Kurzbeschreibung der Anlagentechnik - Anforderungskriterien an die Annahme und Behandlung von Klärschlamm entsprechend Genehmigung der thermischen Anlage - Nachweis der Genehmigung der Anlage zur Verwertung bzw. Entsorgung von Klärschlamm, Gültigkeitsdauer der Genehmigung - Projektbezogene Annahmeerklärung des Betreibers über das entsprechende Kontingent zur Klärschlammentsorgung für die gesamte Vertragslaufzeit - Angaben zur Entsorgungssicherheit (Verfügbarkeit der Anlage, Kapazitäten, Auslastungsgrad bzw. vorgesehene alternative Entsorgungsanlagen z.B. bei Revisionen o.ä.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.