Evaluation des Programms NEUSTART KULTUR Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.19 - 0232/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]420
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation des Programms NEUSTART KULTUR
Evaluierung des Programms NEUSTART KULTUR und Erstellung eines Evaluierungsberichtes sowie von Handlungsempfehlungen
Räumlichkeiten der Auftragnehmerin oder des anderen Unternehmens (im Falle der Unterauftragsvergabe)
Evaluierung des Programms NEUSTART KULTUR der BKM und Erstellung eines Evaluierungsberichtes. Vorstellung des Berichtes. Die Leistung bildet ein Los.
Das Beschaffungsamt des BMI wählt im Teilnahmewettbewerb die fünf bestplatzierten Bewerber aus, die für den ausgeschriebenen Auftrag am besten geeignet sind und die genannten Ausschlusskriterien für die Eignung erfüllen. Anhand der Bewertung der Eignungskriterien wird eine Rangfolge aufgrund der erreichten Punktzahl festgelegt. Die fünf bestplatzierten Bewerber werden gesondert elektronisch über die E-Vergabe zur Angebotsabgabe aufgefordert. Kommt es infolge von Punktgleichheit dazu, dass mehrere Bewerber sich den letzten Platz, der zur Angebotsabgabe berechtigt, teilen, wird im Wege des Auslosungsverfahren entschieden, wer zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Legen Sie die im Dokument "Kriterienkatalog Eignung" geforderten Nachweise und Erklärungen vor. Diese Nachweise und Erklärungen werden entsprechend der im Kriterienkatalog Eignung dargestellten Systematik bewertet.
Zwingend einzuhaltende Mindestbedingung:
Die Anforderungen an die Eignung gemäß den Anforderungen im "Kriterienkatalog Eignung" erfüllen nur Teilnahmeanträge, die in den im Dokument "Kriterienkatalog Eignung" genannten Kriterien 1 und 2 jeweils mindestens 1 Bewertungspunkt erreicht werden, sowie in den Kriterien 3 und 4 jeweils mindestens 3 Bewertungspunkte.
Zusätzlich muss ein Mindesterfüllungsgrad von mindestens 50 % der Gesamtpunkte erreicht werden.
Weiterhin muss ein Umsatz gemäß III.1.2 vorliegen.
Die Kriterien zur Eignung gemäß Kriterienkatalog Eignung sind unter VI. 3) Zusätzliche Angaben aufgelistet
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 500.000 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Referenzen
Die Referenzen werden gemäß den Vorgaben im "Kriterienkatalog Eignung" bewertet. Es gelten die im Kriterienkatalog Eignung beschriebenen Anforderungen an die Referenzen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
-Beschreibung der ausgeführten Leistungen, dabei werden die Angaben gemäß den Vorgaben des Kriterienkatalogs Eignung bewertet. Bitte beachten Sie, dass die Beschreibung der ausgeführten Leistungen der Referenzen alle Angaben enthalten müssen, die für die Vergabestelle notwendig sind um sind, um die Wertung vornehmen zu können.
-Wert des Auftrages,
-Zeitraum der Leistungserbringung,
-Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als vier Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist).
Kriterienkatalog Eignung gemäß § 51 VgV
Legen Sie bitte alle im Dokument "Kriterienkatalog Eignung" geforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag vor. Bei Erklärungen in einer separaten Anlage ist auf die Nummerierung im Dokument "Kriterienkatalog Eignung" Bezug zu nehmen. Diese Nachweise und Erklärungen werden entsprechend der im Kriterienkatalog Eignung dargestellten Systematik bewertet.
Zwingend einzuhaltende Mindestbedingung:
Die Anforderungen an die Eignung gemäß den Anforderungen im "Kriterienkatalog Eignung" erfüllen nur Teilnahmeanträge, die in den im Dokument "Kriterienkatalog Eignung" genannten Kriterien 1 und 2 jeweils mindestens 1 Bewertungspunkt erreicht werden, sowie in den Kriterien 3 und 4 jeweils mindestens 3 Bewertungspunkte. (Zusätzlich muss ein Mindesterfüllungsgrad von mindestens 50 % der Gesamtpunkte erreicht werden.
Die Kriterien zur Eignung gemäß Kriterienkatalog Eignung sind unter VI. 3) Zusätzliche Angaben aufgelistet
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kriterium 1: Personalkonzept/Teamkonzept:
Stellen Sie das geplante Team zur Umsetzung der Evaluierung (exklusive Teamleitung) vor. Gehen Sie dabei auf die Rollen der einzelnen Teammitglieder ein und auf die Aufgaben, die von dem jeweiligen Teammitglied übernommen werden sollen.
Im Team muss bei mindestens zwei Personen eine jeweils mindestens 2-jährige Erfahrung in den folgenden Kompetenzbereichen vorliegen:
1.Bereich der Evaluierung, Beratung oder Prüfung von Förderinstrumenten, der
2. Erfahrung im Bereich der Kulturförderung, der
3. Erfahrung im Bereich von Befragungen vorliegen.
Dabei müssen alle drei Kompetenzbereiche im Team insgesamt vorliegen. Diese Erfahrung ist darzustellen und geeignet zu belegen, z.B. durch Lebensläufe, Projektreferenzen oder vergleichbare Nachweise. Ebenso ist darzulegen, wie im Falle von Ausfällen durch Urlaub, Krankheit etc. die Kontinuität der Auftragsausführung und die Verfügbarkeit der notwendigen Erfahrung im Team jederzeit sichergestellt werden kann. Besonderen Wert legt der Auftraggeber auf erfahrene Mitarbeiter, die über mehrjährige Erfahrung in den für die Leistungserbringung relevanten Bereichen verfügen.
Eine namentliche Nennung der Personen im Angebot ist nicht erforderlich, die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, im Rahmen der Angebotswertung die Angaben zu verifizieren.
Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 30 multipliziert, so dass in diesem Kriterium maximal 180 Punkte zu erreichen sind.
0 Punkte
Das Personal-/Teamkonzept fehlt bzw. ist lückenhaft.
• 1-2 Punkte
Das Personal-/Teamkonzept ist vollständig. Das geplante Personal-/Teamkonzept lässt einen ausreichenden Leistungserfolg erwarten.
• 3-4 Punkte
Das Personal-/Teamkonzept ist vollständig und lässt einen guten Leistungserfolg erwarten.
• 5-6 Punkte
Das Personal-/Teamkonzept ist vollständig, besonders gut auf die Aufgabe zugeschnitten und lässt einen sehr guten Leistungserfolg erwarten.
Kriterium 2: Erwartungen an die Qualifikation der Projektleitung:
Die Projektleitung muss durch eine mit vergleichbaren Projektleitungen vertraute und im Bereich der Evaluierung und Optimierung von Förderinstrumenten erfahrene Person erfolgen. Besonderen Wert legt der Auftraggeber auf die große Erfahrung der vorgesehenen Person, die über mehrjährige Erfahrung in den für die Leistungserbringung relevanten Bereichen verfügen und erfolgreiche Projektdurchführungen vorweisen können soll.
Als Mindestanforderung muss die für die Projektleitung verantwortliche Person über mindestens drei Jahre Erfahrung in der Leitung von Projekten und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich der Evaluierung und Optimierung von Förderinstrumenten vorzugsweise im Kulturbereich sowie über einen (Fach-)Hochschulabschluss verfügen.
Die Rolle der Projektleitung muss grundsätzlich von einer Person verantwortlich ausgeführt werden. Die für die Eignung relevanten Erfahrungen müssen alle in dieser Person vorliegen. Für die Eignung positiv betrachtet wird, wenn eine weitere erfahrene Person für kurzfristige Ausfälle als Vertreterin vorgesehen werden kann, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt.
Bitte legen Sie anhand einer Darstellung des beruflichen Werdegangs der für die Projektleitung vorgesehenen Person sowie ggf. der Stellvertretung sowie anhand von Projektreferenzen die Eignung dar.
Eine namentliche Nennung der Personen im Angebot ist nicht erforderlich, die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, im Rahmen der Angebotswertung die Angaben zu verifizieren.
Das Kriterium wird mit einem Gewichtungsfaktor von 30 multipliziert, so dass in diesem Kriterium maximal 180 Punkte zu erreichen sind.
• 0 Punkte
Eine der Mindestanforderungen an die Projektleitung wird nicht erfüllt.
• 1-2 Punkte
Die Darstellung lässt darauf schließen, dass eine ausreichende Leitung des Evaluationsteams des Projektes zu erwarten ist.
• 3-4 Punkte
Die Darstellung lässt darauf schließen, dass eine gute Leitung des Evaluationsteams des Projektes zu erwarten ist.
• 5-6 Punkte
Die Darstellung lässt darauf schließen, dass eine sehr gute Leitung des Evaluationsteams des Projektes zu erwarten ist.
Kriterium 3: Referenz 1
Bitte geben Sie eine Referenz an. Für jeden der nachstehend genannten Bestandteile, die von der Referenz erfüllt werden, werden die angegebenen Punkte vergeben.
0 Punkte
Die Referenzen erfüllen keinen der angegeben Punkte oder liegen unter den Mindestanforderungen
Wert der angegebenen Referenz ist 50.000 - 150.000 Euro 1 Punkt
Wert der angegebenen Referenz ist >150.000 Euro 2 Punkte
Die Referenz enthält:
a) Evaluation von Förderinstrumenten eines öffentlichen oder gemeinnützigen Auftraggebers
1 Punkt
b) Kulturpolitische Handlungsempfehlungen für einen öffentlichen Auftraggeber
2 Punkte
c) Beratung zur Optimierung von Förderinstrumenten eines öffentlichen oder gemeinnützigen Auftraggebers
1 Punkt
d) Erstellung von Fragekatalogen und Durchführung von Befragungen
1 Punkt
Kriterium 4: Referenz 2
Bitte geben Sie eine Referenz an. Für jeden der nachstehend genannten Bestandteile, die von der Referenz erfüllt werden, werden die angegebenen Punkte vergeben.
0 Punkte
Die Referenzen erfüllen keinen der angegeben Punkte oder liegen unter den Mindestanforderungen
Wert der angegebenen Referenz ist 50.000 - 150.000 Euro 1 Punkt
Wert der angegebenen Referenz ist >150.000 Euro 2 Punkte
Die Referenz enthält:
a) Evaluation von Förderinstrumenten eines öffentlichen oder gemeinnützigen Auftraggebers
1 Punkt
b) Kulturpolitische Handlungsempfehlungen für einen öffentlichen Auftraggeber
2 Punkte
c) Beratung zur Optimierung von Förderinstrumenten eines öffentlichen oder gemeinnützigen Auftraggebers
1 Punkt
d) Erstellung von Fragekatalogen und Durchführung von Befragungen
1 Punkt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.