2022-0064, Gebäudereinigungsarbeiten in Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäuden und sonstigen Einrichtungen der Stadt Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0064
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0064, Gebäudereinigungsarbeiten in Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäuden und sonstigen Einrichtungen der Stadt Leverkusen
Gebäudereinigungsleistungen
diverse Standorte Stadtgebiet Leverkusen Die zu reinigenden Objekte verteilen sich auf das Stadtgebiet Leverkusen. Die Adressen ergeben sich aus der Anlage zum Leistungsverzeichnis.
Unterhaltsreinigungsleistungen für Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude und sonstige Einrichtungen der Stadt Leverkusen für einen Zeitraum vom 1. September 2022 bis 30. April 2023.
Der Zuschlag richtet sich nach der Höhe der angegebenen Produktivstunden 45 % sowie dem Pries 55 %.
Abschnitt IV: Verfahren
Es wird eine verkürzte Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV wg. hinreichender Dringlichkeit festgelegt. Die hinreichende Dringlichkeit ergibt sich aus der Leistungserbringungsverpflichtung ab dem 01.09.2022.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe gepe Gebäudedienste PETERHOFF GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRYY6U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland