Neubau Bürgerhaus Schutterzell Referenznummer der Bekanntmachung: 1788
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuried (Ortenaukreis)
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://neuried.net/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bürgerhaus Schutterzell
Anlass für das Vergabeverfahren für die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume ist der geplante Neubau eines Bürgerhauses in Schutterzell, 77743 Neuried.
Im Neurieder Ortsteil Schutterzell besteht schon lange der Wunsch nach einem Bürgerhaus zur kulturellen und sportlichen Nutzung, welches auch die Dorfgemeinschaft fördern soll. Gleichzeitig soll das Gebäude in diesem Bereich eine Ergänzung für andere Ortsteile der Gemeinde sein.
Zur Umsetzung der Baumaßnahme sind nun weitere Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume zum Neubau des Bürgerhauses auf Grundlage der abgeschlossenen Entwurfsplanung erforderlich.
77743 Neuried (Ortenaukreis)
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff HOAI (Grundleistungen), Leistungsphasen 4 bis 8 gemäß § 34 HOAI, LPH 9 optional
(Vergabe von Dienstleistungen gemäß Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge)
Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
zu II.2.5)
Der Zuschlag soll auf das Erstangebot erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) gemäß §§ 33 ff HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rust (Baden)
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77977
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.