MFC Technologieberatung Referenznummer der Bekanntmachung: O019-22-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blaubeuren
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://technikumlaubholz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
MFC Technologieberatung
In Phase 1 des Gesamtprojekts "Kick-Bio" wird seitens des Auftraggebers eine Nanozelluloseanlage beschafft, welche nach Installation mit einer KI hinsichtlich Produktivität und Energieeffizienz optimiert werden soll (Phase 2). Damit ein reibungsloser Betrieb der Anlage und der darin integrierten Messtechnik sowie der Koordination der Schnittstellen technologisch gewährleistet werden kann, benötigt der Auftraggeber MFC Technologieberatungsleistungen (mikrofibrillierte Zellulose).
Gegenstand der hier ausgeschriebenen MFC Technologieberatungsleistungen ist neben der Beratung zu Anlagentechnik, Prozesstechnik, -führung, Messtechnik und Begleitung während der Inbetriebnahme auch die Bereitstellung von Daten, Rezepturen und Parametern für die Erstellung eines digitalen Zwillings. Für die Durchführung der Beratungsleistung wird auf Seiten des Auftragnehmers eine Anlage zur Herstellung von MFC in wässrigen Suspensionen benötigt.
Deutschland Erfordert die Leistungserbringung eine örtliche Anwesenheit des Auftragnehmers, so ist der Ort der Leistungserbringung Blaubeuren, DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz) oder nach Vereinbarung.
Im Rahmen der Phase 1 des mit Fördermitteln unterstützten Gesamtprojekts "Kick-Bio" wird seitens des Auftraggebers eine Nanozelluloseanlage beschafft ("Beschaffungsvorhaben Nanozelluloseanlage"), welche nach Installation mit einer KI hinsichtlich Produktivität und Energieeffizienz optimiert werden soll (Phase 2). Damit ein reibungsloser Betrieb der Anlage und der darin integrierten Messtechnik sowie der Koordination der Schnittstellen technologisch gewährleistet werden kann, hat der Auftragnehmer im Rahmen von Phase 1 des Gesamtprojekts "Kick-Bio" auf Abruf des Auftraggebers die nachfolgenden MFC Technologieberatungsleistungen (mikrofibrillierte Zellulose) zu erbringen.
Inhalt der Technologieberatungsleistung ist neben der Beratung zu Anlagentechnik, Prozesstechnik, -führung, Messtechnik und Begleitung während der Inbetriebnahme auch die Bereitstellung von Daten, Rezepturen und Parametern für die Erstellung eines digitalen Zwillings. Für die Durchführung der Beratungsleistung wird auf Seiten des Auftragnehmers eine Anlage zur Herstellung von MFC in wässrigen Suspensionen benötigt.
Die leistungsgegenständlichen MFC Technologieberatungsleistungen gliedern sich in folgende (Teil-)Arbeitspakete:
- Arbeitspaket 1: Anlagentechnik,
- Arbeitspaket 2: Prozesstechnik und Prozessführung,
- Arbeitspaket 3: Messtechnik und Prüfanweisungen (Teil-Arbeitspaket 3.1: Beratung Charakterisierung, Normung, Probenvorbereitung; Teil-Arbeitspaket 3.2: Benchmarking),
- Arbeitspaket 4: Vorinstallation und Integration, (Teil-Arbeitspaket 4.1: Beratung Rezepturen sowie Unterstützung bei der Konfiguration der Anlage des Auftraggebers; Teil-Arbeitspaket 4.2: Datentransfer).
HIP_REACT EU_2348209
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Papiertechnische Stiftung (PTS)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidenau
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01829
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.ptspaper.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung in dieser Bekanntmachung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beauftragung. Eine Veröffentlichung der tatsächlich richtigen Angaben erfolgt gemäß § 39 VgV Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYY6C
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.