Algorithmen und Messdatenmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: O019-22-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blaubeuren
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://technikumlaubholz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Algorithmen und Messdatenmanagement
In Phase 1 des Gesamtprojekts "Kick-Bio" wird seitens des Auftraggebers eine Nanozelluloseanlage beschafft, welche nach Installation mit einer KI hinsichtlich Produktivität und Energieeffizienz optimiert werden soll (Phase 2). Damit ein reibungsloser Betrieb der Anlage und der darin integrierten Messtechnik sowie der Koordination der Schnittstellen technologisch gewährleistet werden kann, benötigt der Auftraggeber eine Dienstleistung hinsichtlich Algorithmen und Messdatenmanagement.
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Dienstleistung ist neben der Beratung zu technischen Anforderungen, Auslegungskonzepten, Messdatenmanagement und einer Programmierungsstrategie eine technische Begleitung bei der Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme der Systeme beim Auftraggeber, um Rückfragen durch z.B. Anbieter der Systemintegratoren bearbeiten zu können.
Deutschland Erfordert die Leistungserbringung eine örtliche Anwesenheit des Auftragnehmers, so ist der Ort der Leistungserbringung Blaubeuren, DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz) oder nach Vereinbarung.
Im Rahmen der Phase 1 des mit Fördermitteln unterstützten Gesamtprojekts "Kick-Bio" wird seitens des Auftraggebers eine Nanozelluloseanlage beschafft ("Beschaffungsvorhaben Nanozelluloseanlage"), welche nach Installation mit einer KI hinsichtlich Produktivität und Energieeffizienz optimiert werden soll (Phase 2). Damit ein reibungsloser Betrieb der Anlage und der darin integrierten Messtechnik, der Steuerungskomponenten, der IT- und Softwareumgebung sowie der Koordination der Schnittstellen technologisch gewährleistet werden kann, hat der Auftragnehmer im Rahmen von Phase 1 des Gesamtprojekts "Kick-Bio" auf Abruf des Auftraggebers in verschiedene Arbeitspakete aufgeteilte Leistungen bzgl. Algorithmen und Messdatenmanagement zu erbringen.
Die auftragsgegenständlichen Leistungen sind in folgende Arbeitspakete aufgeteilt:
- Arbeitspaket 1: Technische Anforderungen an die Systemumgebung - Hardware
- Arbeitspaket 2: Auslegungskonzept für Schnittstellen
- Arbeitspaket 3: Messdatenmanagement
- Arbeitspaket 4: Programmierungsstrategie zu Programmalgorithmen
- Arbeitspaket 5: Technische Begleitung
HIP_REACT EU_2348209
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rey GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79111
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://rey-technology.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung in dieser Bekanntmachung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beauftragung. Eine Veröffentlichung der tatsächlich richtigen Angaben erfolgt gemäß § 39 VgV Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYY60
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt