Personalvermittlungsdienstleistungen für die NRW.BANK - Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 491B-00XXXX-00-101-79520
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personalvermittlungsdienstleistungen für die NRW.BANK - Los 2
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Personalvermittlungsdienstleistungen für qualifiziertes Fach- und Führungspersonal für die NRW.BANK, hier Los 2: Executive Search - Führungspositionen und sehr erfahrene Senior-Positionen
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Personalvermittlungsdienstleistungen für qualifiziertes Fach- und Führungspersonal für die NRW.BANK. Die von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen sind in zwei Fachlose aufgeteilt.
a)
Los 1 hat Personalvermittlungsdienstleistungen für Spezialisten-Positionen zwischen dem oberen Tarifbereich und hocherfahrenen Seniors zum Gegenstand. Das für dieses Los in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich auf 24 einzelne Vermittlungsaufträge. Es besteht eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 44 Vermittlungsaufträgen (Angabe jeweils bezogen auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.
Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt durch Einzelabruf ohne erneutes Vergabeverfahren nach Kaskade und innerhalb einer jeden Kaskade nach Rangfolge. Zu diesem Zweck werden innerhalb des Loses 1 unter Berücksichtigung der jeweils benötigten fachlichen Spezialisierungen folgende 5 Kaskaden gebildet, die jeweils mit bis 2 Unternehmen besetzt werden (Angabe jeweils mit dem in Aussicht genommenen Auftragsvolumen / der Höchstabnahmegrenze und jeweils bezogen auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren):
- Risikomanagement inkl. Risikocontrolling, Kreditanalyse, Wohnraumförderung und Spezialfinanzierungen (4/8)
- Allgemeine Bankfunktionen, z. B. Finanzen, Steuern, Recht (4/8)
- Marktnahe Funktionen, z. B. Förderberatung und Kundenbetreuung; Spezialfinanzierungen; Kapitalmarktgeschäft (4/8)
- IT-Funktionen - breites Spektrum an möglichen Positionen und inhaltlichen Themen (8/12)
- Sonstige Spezialfunktionen v. a. im gewerblichen Umfeld, z. B. Projektleiter, Architekten, Immobilienfachleute (4/8).
Der Einzelabruf richtet sich zunächst an das auf Platz 1 der von der NRW.BANK benötigten Kaskade liegende Unternehmen. Legt dieses Unternehmen innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des Einzelauftrages nicht mindestens ein aus der Sicht der NRW.BANK geeignetes Kandidatenprofil vor, ist die NRW.BANK dazu berechtigt, den Einzelauftrag gegenüber dem erstplatzierten Unternehmen zu kündigen und an das auf Platz 2 der benötigten Kaskade liegende Unternehmen zu vergeben.
b)
Gegenstand des Loses 2 sind Personalvermittlungsdienstleistungen für Führungspositionen und sehr erfahrene Senior-Positionen. Das für dieses Los in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich auf 8 einzelne Vermittlungsaufträge. Es besteht eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 16 Vermittlungsaufträgen (Angabe jeweils bezogen auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.
Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt durch Einzelabruf ohne erneutes Vergabeverfahren nach Kaskade und innerhalb einer jeden Kaskade nach Rangfolge. Zu diesem Zweck werden innerhalb des Loses 2 unter Berücksichtigung der jeweils benötigten fachlichen Spezialisierungen folgende 2 Kaskaden gebildet, die jeweils mit bis 2 Unternehmen besetzt werden (Angabe jeweils mit dem in Aussicht genommenen Auftragsvolumen / der Höchstabnahmegrenze und jeweils bezogen auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren):
- Führungspositionen auf allen Ebenen bis unterhalb der Bereichsleiterebene (4/8)
- Senior-Positionen, z. B. erfahrene Projektmanager, Spezialfunktionen mit sehr engem Markt (4/8).
Der Einzelabruf richtet sich zunächst an das auf Platz 1 der von der NRW.BANK benötigten Kaskade liegende Unternehmen. Legt dieses Unternehmen innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des Einzelauftrages nicht mindestens ein aus der Sicht der NRW.BANK geeignetes Kandidatenprofil vor, ist die NRW.BANK dazu berechtigt, den Einzelauftrag gegenüber dem erstplatzierten Unternehmen zu kündigen und an das auf Platz 2 der benötigten Kaskade liegende Unternehmen zu vergeben.
1. Die Vergütung der Auftragnehmerin erfolgt pro Einzelauftrag. Mit jedem Einzelabruf muss die NRW.BANK der Auftragnehmerin einen voraussichtlichen Gehaltsrahmen (minimal und maximal erwartetes Bruttogehalt für ein Jahr) für die zu besetzende Stelle mitteilen. Aus diesem Gehaltsrahmen wird ein Mittelwert gebildet, der mit dem in der Anlage 03: Preisblatt angegebenen Nettovergütungsanteil der Auftragnehmerin pro Personalvermittlung multipliziert wird. Daraus ergibt sich die voraussichtliche Gesamtvergütung der Auftragnehmerin im Falle des Vermittlungserfolgs.
2. Mit der Erteilung eines Einzelauftrages hat die Auftragnehmerin gegen die NRW.BANK einen Nettovergütungsanspruch in Höhe von 30 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung nach Ziff. 1. Kommt es im Rahmen des Einzelauftrages zum Abschluss eines Anstellungsvertrages, hat die Auftragnehmerin gegen die NRW.BANK einen weiteren Nettovergütungsanspruch in Höhe von 70 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung. Weicht das tatsächlich vereinbarte Jahresbruttogehalt von dem bei der Bildung der voraussichtlichen Gesamtvergütung zugrunde gelegten Mittelwert ab, vermindert bzw. erhöht sich der Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin entsprechend anteilig. Sollte der Anstellungsvertrag - gleich aus welchem Rechtsgrund - binnen Jahresfrist wieder beendet werden und erteilt die NRW.BANK der Auftragnehmerin den Einzelauftrag zur Wiederbesetzung der frei gewordenen Stelle, so entfällt der Nettovergütungsanspruch der Auftragnehmerin in Höhe von 30 % des voraussichtlichen Gesamthonorars. Zuzüglich zu der anfallenden Nettovergütung erstattet die NRW.BANK die jeweils geltende Umsatzsteuer.
3. Die im Preisblatt geregelte Vergütung ist in jeder Hinsicht abschließend. Sie beinhaltet insbesondere auch alle Reisekosten/Reisespesen sowie alle sonstigen Kosten, Auslagen und Nebenleistungen der Auftragnehmerin (sofern relevant, auch die Einräumung von Urheber- und Nutzungsrechten). Reisezeiten werden nicht vergütet.
4. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) der Text der Rahmenvereinbarung
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK
c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d) Anlage 03: Preisblatt der Auftragnehmerin (= Vordruck 07) gemäß Angebot im Vergabeverfahren
e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
f) Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (= Vordruck 05)
g) Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (= Vordruck 05a)
h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
i) Anlage 08: Muster Verpflichtungserklärung Datenschutz
j) Anlage 09: Muster Verpflichtungserklärung Compliance/Insidervorschriften
k) Anlage 10: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG
l) Anlage 11: Erklärung zur Tax Compliance
m) Anlage 12: Qualitätskonzept der Auftragnehmerin (= Vordruck 08) gemäß Angebot im Vergabeverfahren
n) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) */**
o) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) */**
* in jeweils aktuellster Fassung
** abrufbar unter https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formulare
5. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die gebildeten zwei Lose werden aus technischen Gründen in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Die vorliegende Veröffentlichung betrifft das Los 2.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DAEE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.