Energetische Sanierung Gymnasium Delbrück (1. und 2. BA), Lüftung Referenznummer der Bekanntmachung: 04082022-1115
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delbrück
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.delbrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung Gymnasium Delbrück (1. und 2. BA), Lüftung
Die Stadt Delbrück führt eine umfassende energetische und brandschutztechnische Sanierung des städtischen Gymnasiums in fünf Bauabschnitten durch.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Lüftungsinstallationsarbeiten für den 1. und 2. Bauabschnitt.
Stadt Delbrück Marktstraße 2 33129 Delbrück-Mitte
Sanierung Gymnasium Delbrück, 1. und 2. BA; Lüftung
Hauptmassen
Lüftung BA1
- Dezentrale RLT-Geräte= 11 St.
- Zentralgeräte= 1 St.
- Lüftungskanäle= 290 m²
- Lüftungsleitungen= 150 Mtr.
- Formteile für Lüftungsleitungen= 180 St.
- Volumenstromregler= 10 St.
- Auslässe 31 St
- Dachdurchführungen= 4 St.
- Wanddurchführungen= 24 St.
Lüftung BA2
- Dezentrale RLT-Geräte= 8 St.
- Zentralgeräte= 2 St.
- Lüftungskanäle= 200 m²
- Lüftungsleitungen= 120 Mtr.
- Formteile für Lüftungsleitungen= 155 St.
- Volumenstromregler= 11 St.
- Auslässe 28
- Dachdurchführungen= 2 St.
- Wanddurchführungen= 16 St.
Ausführungszeit 1. BA: 06.03.2023 - 06.10.2023
Ausführungszeit 2. BA: 30.09.2022 - 15.02.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Energetische Sanierung Gymnasium Delbrück (1. u. 2. BA), Lüftung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bgt-pb.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal "Vergabemarktplatz NRW" (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Es wird gebeten, zusätzlich zur GAEB-Datei das bepreiste LV eingescannt als pdf-Dokument vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRN9W75
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.