Deutsche Botschaft in Moskau, Förderanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 481/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Botschaft in Moskau, Förderanlagen
Siehe Punkt II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung
Deutsche Botschaft Moskau
Generalsanierung der Residenz
Povarskaja 46, Geb. 1,2,3
121069 Moskau
Auf dem Grundstück Povarskaya 46 in Moskau befindet sich ein Wohngebäude mit Nebengelassen (Wirtschaftsgebäude und Garage). Das Wohngebäude, die Nebengebäude und die Einfriedungsmauer stehen unter Denkmalschutz mit besonderen Erhaltungswert. Die Baumaßnahme an den Gebäuden wurden vom Moskauer Amt für Kulturerbe (Mosgonasledije) am 28.10.2019 genehmigt.
Das Hauptgebäude wurde 1911 im Stil der italienischen erbaut.
Das Residenzgebäude ist seit 1956 Wohnung und Dienstsitz des deutschen Botschafters in Moskau. Das Gebäude befindet sich im Besitz der Russischen Föderation, vertreten durch das GlawUpDK und wird durch die Bundesrepublik Deutschland als Residenz des deutschen Botschafters gemietet.
Die Baumaßnahme umfasst:
Die Generalsanierung der Residenz, aller Nebengebäude, Einfriedungsmauer, Außenanlagen
Fläche des Baugrundstücks: 2.458 m²
Bebaute Fläche: 1.085 m²
Bruttogrundfläche aller Gebäude: 2.800,91m²
Bruttorauminhalt aller Gebäude: 9.820,57 m³
Brandschutztechnische Ertüchtigung
S...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Deutsche Botschaft in Moskau, Förderanlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
Fristende:16.12.2021
Das Angebotsschreiben Formblatt 213 wird nicht nachgefordert (§ 16a EU Abs. 3 VOB/A).
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind den Vergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu entnehmen.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben), müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen.
Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informier...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de