Grotenburg-Stadion, Violstraße 5, 47800 Krefeld -Ertüchtigung des Grotenburg-Stadions- Elektroarbeiten-Leitungsverlegung Starkstrom/Schwachstrom/LWL im Außenbereich Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-603-Ssc-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grotenburg-Stadion, Violstraße 5, 47800 Krefeld -Ertüchtigung des Grotenburg-Stadions- Elektroarbeiten-Leitungsverlegung Starkstrom/Schwachstrom/LWL im Außenbereich
Das Grotenburgstadion wird saniert. Im Außenbereich sollen hierzu Starkstrom, Schwachstrom und LWL Kabel verlegt werden. Die Erstellung der notwendigen Gräben wird durch einen weiteren Auftragnehmer erfolgen.
Grotenburgstadion Violstraße 5 47800 Krefeld
Auszuführende Arbeiten:
Verlegung von Starkstromkabel zwischen 1,5mm2 und 240mm2 Verlegung von Schwachstromkabel CAT7, A-2YF(L)2Y, LWL Herstellen von Hauseinführungen inkl. der entsprechenden Kernbohrungen und Dichtungen Lichtmaste erstellen Außenverteiler als Anschlusspunkt für Übertragungswagen und VIP-Zelt herstellen
Die Teilnahme an den regelmäßig (wöchentlich) stattfindenden Baubesprechungen
während der Bauphase ist verpflichtend.
Aufgrund von möglichen Einschränkungen bzw. Unterbrechungen aufgrund des parallelen Bau- und Spielbetriebs kann der Baubetrieb mit vorheriger Ankündigung durch den AG unterbrochen oder
eingeschränkt werden. Die sich hieraus für den AN ergebenden Arbeitsunterbrechungen müssen geduldet werden. Insofern der AN hieraus einen Anspruch auf Mehrvergütung sieht, können nur die tatsächlich anfallenden Kosten des AN in Form eines detaillierten Nachweises beim AG zur Prüfung eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D4J6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de