Erweiterung Johannes-Kepler-Gymnasium - Betonwerksteinarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 159/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbenbueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Johannes-Kepler-Gymnasium - Betonwerksteinarbeiten
656 m² Betonwerksteinbelag
44 Stk. Winkelstufen aus Betonwerkstein
Lieferung und Einbau Bodenbelag aus Betonwerkstein
Johannes-Kepler-Gymnasium Wilhelmstraße 210 49477 Ibbenbüren
656 m² Betonwerksteinbelag
44 Stk. Winkelstufen aus Betonwerkstein
Lieferung und Einbau Bodenbelag aus Betonwerkstein
Beginn innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum Februar 2023 zugehen;
Ende innerhalb von 200 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn (Inkl. Bemusterung, Bestellung, Lieferung. Ausführungsdauer Verlegung 40 Werktage).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betonwerksteinarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sulingen
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 27232
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRD9W8H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
Erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.