Grotenburg-Stadion, Violstraße 5, 47800 Krefeld -Ertüchtigung Drittligatauglichkeit - Abbruch, Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Rohbau Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-603-Ssc-5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grotenburg-Stadion, Violstraße 5, 47800 Krefeld -Ertüchtigung Drittligatauglichkeit - Abbruch, Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Rohbau
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Rohbauarbeiten bestehend aus Baustelleneinrichtung für die eigenen Leistungen sowie für die Leistungen der Fremdgewerke, Abbrucharbeiten, Erdarbeiten, Gründungsarbeiten, Stahlbetonarbeiten, Einbau von Betonfertigteilen, Betonsanierung, Mauerwerksarbeiten, Abdichtung, Stahlbauarbeiten und Abbrucharbeiten Schadstoffe für die Sanierung des Grotenburg Stadions.
Grotenburgstadion Violstraße 5 47800 Krefeld
Baustelleneinrichtung:
Containerburg 2-geschossig für die Folgegewerke
Einzelcontainer 19 St
Abbrucharbeiten:
Betonpflaster/-platten Bereich WC's und Kioske Nord+Süd 1203 m2
Kiesschicht abbrechen, Verteilerfläche, süd 62 m3
Betonblockstufen, gerade, abbrechen 73,5 m
Außenwand abbrechen, Mauerwerk, d <= 20 cm 50 m2
Erdarbeiten:
Boden lösen und laden, Bodenplatte/ Fundamente, BKL 3-5 1729 m3
Geladenes Erdaushubmaterial abtransportieren und entsorgen, BKL 3-5 527 m3
Gründung:
Tragschicht, Schotter 0/45, ca.30cm 664 m3
Stb.-Bodenplatte, Ortbeton, C 25/30, horizontal, d= 20cm 146 m3
Innenwände/ Außenwände:
Winkelstütze, Fertigteil, C 30/37, h= 2,50m, l=1,3m, d= 20 cm 58 St
Sicht-Mauerwerk tragend, KS, bis 3,00m 987 m2
Mauerwerk tragend, KS, bis 3,00m 253 m2
Mauerwerk tragend, KS, Höhe >3m bis 4,00m 41 m2
Mauerwerk, nichttragend, KS, Höhe bis 3,00m 207 m2
Decken:
Stb.-Decken, C25/30, Ortbeton, d= 16cm, aussen, h= ca. 2,65m 117 m3
Schalung Stb.-Decken, h= bis 2,65m, d= ca.16cm 735 m2
Treppen:
Ausgleichstufe, Betonfertigteil, C30/37 l= bis 4,8m 11 St
Fertigteilstufe, Betonfertigteil, Winkelstufe, l=100cm 560 St
Fertigteilstufe, Betonfertigteil, Abschlussplatte, l=100cm 60 St
Bewehrung:
Betonstabstahl BSt500 42,5 t
Betonstahlmatten als Lagermatten BSt500 28 t
Notabdichtung:
Notabdichtung, Elastomer - Bitumenbahn, KSK 732 m2
Stahlbauarbeiten:
Stahlträger HEB 180 Hauptträger bis 6,5m 1 St
Stahlträger HEB 340 Hauptträger bis 6m 1 St
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass mindestens einmal
wöchentlich, auf Verlangen des AG auch häufiger, Baubesprechungen
zwischen dem AG bzw. dessen Vertretern und dem AN (Projektleiter)
stattfinden. Deren Ergebnisse werden von der Objektüberwachung
des AG protokolliert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vor Zuschlagserteilung werden von der Vergabestelle die ausgefüllten Formblätter 221 VHB - Preisermittlung Kalkulation sowie 223 VHB - Aufgliederung Einheitspreise angefordert. Die Angaben werden vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung beauftragten Personen zugänglich gemacht.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D4JR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de