Randstraße 38, 47804 Krefeld -Neubau einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise - Landschaftsgärtnerische Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-31-PA-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Randstraße 38, 47804 Krefeld -Neubau einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise - Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Herstellung der Aussenanlagen für einen 1-2-geschossigen Neubau einer Kindertagesstätte mit 6 Gruppen. Die Bearbeitungsfläche beträgt circa 3.050,00 m².
Neubau KITA Randstraße Randstraße 38 47804 Krefeld
Die ausgeschriebenen Arbeiten beinhalten
unter anderem:
- ca. 1.000 m³ Füllboden liefern und einbauen
- ca. 1.065 m² Pflasterfläche
- ca. 290 m Stabgitterzaun inkl. Tore
- ca. 235 m Winkelstützmauer
- ca. 50 m Handlauf mit Radabweiser
- ca. 44 m Absturzsicherung
- ca. 240 m Fassadenrinne
- ca. 8 Spielgeräte in unterschiedlichen Ausführungen
- diverse Ausstattungsgegenstände wie Fahrradständer, Bänke etc.
- ca. 500 m² Strauchpflanzung mit anschließender Pflege
- ca. 1.100 m² Fertigrasen mit anschließender Pflege
Ausführungszeit:
- ca. 39. KW 2022 Beginn Ausführung
- Ende Pflanzungen 31.03.2023
- ca. Mai 2023 Fertigstellung inkl. Pflanzung
- anschließend 1 Jahr Fertigstellungspflege und 2 Jahre Entwicklungspflege
Die Teilnahme an den regelmäßig (wöchentlich) stattfindenden Baubesprechungen während der Bauphase ist verpflichtend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D4JB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de