Neubau Haus für Kinder, Jugendliche und Familien Radeberger Straße, Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 20220823_IPM_KJRadeberg_Ddorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipm.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Haus für Kinder, Jugendliche und Familien Radeberger Straße, Düsseldorf
Der zu vergebende Auftrag betrifft Planungs- und Bauleistungen für Rohbau- und Ausbauarbeiten des Hauses für Kinder, Jugendliche und Familien, Radebergerstraße, in 40625 Düsseldorf.
Düsseldorf, Kreisfreie Stadt Düsseldorf
Der zu vergebende Auftrag betrifft Planungs- und Bauleistungen für Rohbau- und Ausbauarbeiten des Neubaus Haus für Kinder, Jugendliche und Familien Radeberger Straße. Der Auftragnehmer muss den Neubau mit einer BGF von 2.728 m² bis November 2023 errichten. Der Auftrag wird an einen Generalunternehmer vergeben, der auch die Planung ab HOAI-Leistungsphase 5 übernimmt. Die Gestaltung der Außenanlagen und die Kücheneinrichtung zählen zu den Leistungen des Generalunternehmers.
Raumprogramm
Mit der geplanten Kindertageseinrichtung soll ein Angebot von insgesamt sechs Gruppen mit insgesamt 28 Plätzen für unter 3jährige Kinder und 82 Plätzen für über 3jährige Kinder geschaffen werden.
Weiterhin soll eine Großtagespflege mit insgesamt 9 Plätzen für unter 3-jährige Kinder in diesem Gebäude mit einer kleinen Außenspielfläche entstehen.
Zusätzlich zu diesem Betreuungsangebot wurde ein Sport- und Bewegungsbereich eingeplant, der mit einer Fläche von rd. 220 m² für einen Sportraum, Umkleiden und Sanitärflächen angesetzt wird und der Öffentlichkeit zur Nutzung angeboten werden soll.
Die Außenspielflächen der Kindertagesstätte und der Großtagespflege sollen unabhängig voneinander betrieben werden können. Mittels Pflanzung können beide Bereiche voneinander getrennt werden. Für die sechs Kitagruppen ist eine Spielfläche von 1.800m2 und für die Großtagespflege sind 300m2 vorgesehen. Die restliche Grundstücksfläche wird mit heimischem Gehölz bepflanzt und soll pflegeleicht gestaltet werden.
Das zweigeschossige Gebäude wird in massiver Bauweise erstellt und hat eine Nutzfläche von ca. 2.200 qm.
Der Auftragnehmer muss auch Wartungsleistungen anbieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Wartungsangebote nicht oder nur teilweise zu beauftragen. Der Auftraggeber darf die Wartungsleistungen bis zur Abnahme des Gebäudes beauftragen.
Bieter werden gebeten, Rückfragen zum Angebot ausschließlich über die in Ziffer I.3) genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2R6Y2E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.