Kilometerleasing (Closed-End-Leasing) Verbrenner Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-10-221-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kilometerleasing (Closed-End-Leasing) Verbrenner
Die Leasingverträge der Fuhrparkflotte des Kreises Steinfurt enden Ende 2023. Aus diesem Grund soll ein Teil der bisherigen Fahrzeuge im Kilometer-End-Leasing durch fünf Verbrenner ausgetauscht werden.
Fahrzeug der Kompaktklasse
Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt
Lieferung eines Fahrzeugs der Kompaktklasse
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (100 % Preis). Gewertet werden:
- die 36-fache monatliche Leasingrate
- die dreimalige Jahres-Kraftfahrzeugsteuer
- die dreimalige Jahres-Versicherungsprämie
Hinweis: Nachlass i. H. v. 10 %, sobald der Hol- und Bringservice zugesichert wird
Fahrzeug der Mittelklasse
Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt
Lieferung eines Fahrzeugs der Mittelklasse
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (100 % Preis). Gewertet werden:
- die 36-fache monatliche Leasingrate
- die dreimalige Jahres-Kraftfahrzeugsteuer
- die dreimalige Jahres-Versicherungsprämie
Hinweis: Nachlass i. H. v. 10 %, sobald der Hol- und Bringservice zugesichert wird
Nutzfahrzeuge
Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt
Lieferung von zwei Nutzfahrzeugen
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (100 % Preis). Gewertet werden:
- die 36-fache monatliche Leasingrate
- die dreimalige Jahres-Kraftfahrzeugsteuer
- die dreimalige Jahres-Versicherungsprämie
Hinweis: Nachlass i. H. v. 10 %, sobald der Hol- und Bringservice zugesichert wird
Nutzfahrzeug als Sonderfahrzeug
Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt
Lieferung eines Nutzfahrzeuges als Sonderfahrzeug
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (100 % Preis). Gewertet werden:
- die 36-fache monatliche Leasingrate
- die dreimalige Jahres-Kraftfahrzeugsteuer
- die dreimalige Jahres-Versicherungsprämie
Hinweis: Nachlass i. H. v. 10 %, sobald der Hol- und Bringservice zugesichert wird
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: Produktdatenblatt mit folgenden Angaben: genaue Typenbezeichnung, Motorisierung, Leistung, Norm-Verbrauch, Herstellerschlüsselnummer, Typenschlüsselnummer, Regionalklasse, Schadensklasse
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Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29WQ1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.