Softwareanwendung zur Erstellung einer digitalen Lernverlaufsdiagnostik Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1698
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Softwareanwendung zur Erstellung einer digitalen Lernverlaufsdiagnostik
Vergabe einer Softwareanwendung zur Erstellung einer digitalen Lernverlaufsdiagnostik an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg
Es soll eine Softwareanwendung "Lernverlaufsdiagnostik" als Software as a Service (SaaS) für den Einsatz an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg beschafft werden, insbesondere zur Förderung im Rahmen des Förderprogramms "Lernen mit Rückenwind (LmR)" und des Schulversuchs "Lernförderliche Leistungsrückmeldung in der Grundschule (LLR)". Die Anwendung soll so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt werden können und an den Schulen einsatzfähig sein.
Die Leistungsentwicklung von Schülerinnen und Schülern soll in kurzen zeitlichen Abständen in den zentralen Leistungsbereichen Lesen (Grundschule und Anfang Sekundarstufe I), Mathematik (Grundschule und Anfang Sekundarstufe I) und Englisch (Anfang Sekundarstufe I) am Computer und browserbasiert von der Lehrkraft erfasst werden können. Eine auf den Lernverlauf ausgerichtete Diagnostik soll Lehrkräften eine verlässliche Informationsbasis zur Anpassung und Optimierung des Lernprozesses fortlaufend während des Schuljahres bereit-stellen. Die Lehrkräfte sollen kontinuierlich und automatisiert Informationen über die tatsächlichen Kompetenzen einzelner Schülerinnen und Schüler oder der ganzen Klasse erhalten, damit sie darauf angemessen reagieren können.
Gefordert wird ein Verfahren zur Lernverlaufsdiagnostik, das wissenschaftlich untersucht wurde und dessen lernförderliche Wirksamkeit nachgewiesen werden konnte.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die Leistungen werden im Zuge einer Rahmenvereinbarung ausgeschrieben, aus der der Auftraggeber bezugsberechtigt ist. Die Höchstmenge für den Abruf an Lizenzen der benötigten SaaS-Lösung beträgt 200.000 Lizenzen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Leistungen nach Ablauf der Festlaufzeit um ein weiteres Vertragsjahr zu verlängern (Verlängerungsoption).
Einmalige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr gemäß Ziff. II.2.7).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter(bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(5) Scientology-Schutzerklärung.
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Softwarelieferleistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit marktüblichen Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Diese Erklärung ist im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021)
(2) Eigenerklärungen über Referenzprojekte:
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich digitaler Lernverlaufsdiagnostik für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum
Nachweis von mindestens 1 geeigneten Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich digitaler Lernverlaufsdiagnostik für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren.
Die geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.
Die Einreichung von mehr als drei Referenzen je Bieter/Bietergemeinschaft ist nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Bei Angebotsabgabe ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6YQC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.