Anti-Dekubitus-Matratzenersatzsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/33/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anti-Dekubitus-Matratzenersatzsysteme
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH beabsichtigen, ihren kommenden laufenden Bedarf an Anti-Dekubitus-Matratzenersatzsystemen an allen Standorten in Form eines Mietsystems zu vergeben.
Die Laufzeit der Beauftragung beträgt zwei Jahre mit einer zweimaligen Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate. Daher sind die Mengen auf die maximale Laufzeit von 4 Jahren hochgerechnet.
Benötigt werden p.a. ca. 26.341 Miettage verteilt auf verschiedene Arten von Matratzen.
Zu vergeben ist die Bereitstellung von verschiedenen Anti-Dekubitus-Matratzenersatzsystem im Mietsystem.
Pro Jahr werden ca. 26.341 Miettage verteilt auf vier verschiedene Matratzentypen.
Als Mietsystem wird eine Stand-by-Variante gefordert. Bei dieser Variante wir die als Mindestbestand in der
Leistungsbeschreibung angegebene Anzahl an Matratzen bis zum Einsatz des Anwenders kostenfrei in einem
dafür vorgesehenen Raus des Auftraggebers als Vorrat bereitgestellt.
Es besteht die Möglichkeit der optionalen Vertragsverlängerung seitens des Auftraggebers um zweimal 12 Monate, das Vertragsverhältnis wird seitens des Auftragsgebers schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten verlängert oder gekündigt. Die letzte mögliche Verlängerung endet somit zum 30.11.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
• Umsatznachweis der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, gesamt und im relevanten Bereich
• Eigenerklärung Bezug zu Russland (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei)
• Referenz aus den letzten 3 Jahren in Form einer Übersicht über die erbrachten Leistungen, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Angaben in der Referenzliste sollten sich dabei nur auf die wesentlichsten Aufträge
beschränken beziehungsweise auf die, die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen. Aus der
Übersicht müssen der Rechnungswert, der Leistungszeitraum und der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer
ersichtlich sein (siehe beigefügtes Muster Referenzformular)
• Nachweis der Zertifizierung der Produkte nach CRIB 5
• Zertifikat der Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001 in der gültigen Fassung, oder vergleichbar
• Informationen für den GZR Auszug (Formblatt: 0450-BL_DL_LL_FBL_DE_EU-Angaben für GZR_)
• Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (nur notwendig wenn der Einsatz eines Nachunternehmers geplant ist)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.