71 Behelfsbauten Containeranlage - Schulzentrum Rankestraße Brandschutzsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-05-03#063
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erkrath.de
Abschnitt II: Gegenstand
71 Behelfsbauten Containeranlage - Schulzentrum Rankestraße Brandschutzsanierung
Lieferung, Aufstellung, Vorhalten und abschließende Demontage eines Mietcontainergebäudes für die temporäre Auslagerung von Unterrichtsräumen während der Sanierungsarbeiten im Bestandsgebäude des Schulzentrums Erkrath-Hochdahl.
Schulzentrum Erkrath-Hochdahl Rankestraße 4 - 6 40699 Erkrath
Errichtung im Zeitraum vom 19.07.2022 bis 06.12.2022
Mietdauer ca. 47 Monate von Dezember 2022 bis Oktober 2026
2-geschossige Containeranlage, Außenmaße L/B/H ca. 58,00 / 8,60 / 6,00 m
Bestehend aus 10 Klassenräumen je ca. 60 qm, Fluren, Sanitär- und Nebenräumen, innenliegendem Treppenhaus, außenliegender Fluchttreppe sowie Zugangstreppen, -Podesten und -Rampe. Anlieferung als fertige Containerelemente auf der Baustelle. Containergebäude bezugsfertig ausgebaut, einschließlich ELT- und HLS-Ausstattung. Ohne lose Möblierung und sonstige lose Ausstattung.
Einschließlich Herstellen des Unterbaus. Aufstellung auf vorhandener Parkplatzfläche mit Betonpflaster bzw. Rasengittersteinen. Einschließlich Anschluss des Containergebäudes an bauseits im Aufstellbereich befindliche Übergabepunkte für ELT, Trinkwasser und Schmutz- und Regenwasser.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Adapteo GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 60386
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXT4YYDYY2Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]