Lieferung von iPads für die Schulen im Landkreis Göppingen Referenznummer der Bekanntmachung: 32.1_Tablets_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-goeppingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von iPads für die Schulen im Landkreis Göppingen
Beschaffung von iPads inklusive Device Enrollment Program (DEP) Kontozuweisung und inkl. Zubehör für die kreiseigenen Schulen.
Göppingen
Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen die kreiseigenen Schulen mit iPads und Zube-hör ausgestattet werden, sodass sowohl die Unterrichtsvorbereitung als auch die Durch-führung digitaler Unterrichtsformen gewährleistet werden kann. Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von ca 480 iPads mit unterschiedlichen Konfigurationen (iPad, iPad Air, iPad Pro) inklusive Device Enrollment Program (DEP) Kontozuweisung und inkl. Zubehör für die kreiseigenen Schulen auf Grundalge eines Kaufvertrags.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von iPads für die Schulen im Landkreis Göppingen
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.