Lieferung eines Rüstwagens RW für die Feuerwehr der Stadt Greven
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greven
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48268
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.greven.net/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Rüstwagens RW für die Feuerwehr der Stadt Greven
Lieferung eines Rüstwagens RW für die Feuerwehr der Stadt Greven in zwei Losen Los 1 Fahrgestell (Los 1a) / Aufbau (Los 1b) RW Los 2 Beladung RW
Lieferung Fahrgestell (Los 1a) / Aufbau (Los 1b) Rüstwagen RW
Stadt Greven
Lieferung eines Fahrgestells (Los 1a) und Aufbaus (Los 1b) für einen Rüstwagen RW für die Feuerwehr der Stadt Greven
siehe Vergabeunterlagen
Lieferung Beladung (2) / Rüstwagen RW
Stadt Greven
Lieferung von Beladung (Los 2) für einen Rüstwagen RW für die Feuerwehr der Stadt Greven
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Fahrgestells (Los 1a) und Aufbaus (Los 1b) für einen Rüstwagen RW für die Feuerwehr der Stadt Greven
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung RW
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]