Dienstleistungen für die Immunhämatologie der Mühlenkreiskliniken (AöR)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muehlenkreiskliniken.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen für die Immunhämatologie der Mühlenkreiskliniken (AöR)
Das Zentrallabor des Instituts für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Hygiene, Umweltmedizin und Transfusionsmedizin in Minden, sowie die Laboratorien an den Standorten in Bad Oeynhausen und Lübbecke Rahden, sowie Klinikum Herford und Klinikum Schaumburg sind diagnostische Dienstleister der Mühlenkreiskliniken mit einem 24 h-Betrieb an 365 Tagen im Jahr. Mehr als 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – darunter Ärzte, medizinisch-technische Assistenten und medizinische Fachangestellte – gewährleisten die bestmögliche labormedizinische Versorgung.
Im ambulanten Sektor erbringt das LaborZentrumWeser, die niedergelassene Laborarztpraxis von Direktor Professor Franz-Josef Schmitz, Laborleistungen für niedergelassene Ärzte.
Hauptort der Ausführung:
- Zentrallabor am Standort Minden
- Labor am Standort Bad Oeynhausen
- Labor am Standort Lübbecke
Der Leistungsumfang umfasst die Ausführung aller Lieferungen und Leistungen, u.a. Koordinierung, Herstellung, Errichtung, Montage, Inbetriebnahme und Prüfung, für die betriebsbereite, funktionsgerechte und abnahmefähige Einführung von zwei automatisierten Systemen für das Zentrallabor am Standort Minden sowie von automatisierten Systemen zur Abarbeitung der Immunhämatologie für die Standorte Bad Oeynhausen und Lübbecke inkl. Lieferung der benötigten Reagenzien, Kontrollen, Kalibratoren und sonstigen Verbrauchsmaterialien über eine Vertragslaufzeit von 60 Monaten mit der Option auf einmalige Verlängerung um 36 Monate. In diesen Bereichen werden ca. 54.000 Analysen am Standort Minden, ca. 24.000 Analysen am Standort Bad Oeynhausen und ca. 10.000 Analysen am Standort Lübbecke im Jahr erbracht.
Option auf einmalige Verlängerung um 36 Monate
Der Auftraggeber verzichtet auf die Erstellung einer Auftragsbekanntmachung nach §37 Absatz 1 VgV, da die Dienstleistung, die Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sein wird, in der Vorinformation benannt wird.
Wir bitten Sie Ihr Interesse bei der angegebenen Kontaktstelle innerhalb der angegebenen Frist (siehe IV.2.2) zu bekunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Name, Sitz, Rechtsform der Gesellschaft, kurze Unternehmensbeschreibung
- Nachweis, dass der Bewerber im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
- Eigenerklärung Bietergemeinschaft
- Angaben zur Mitarbeiterentwicklung
- Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement und Umweltmanagement
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Deckungssumme für Vermögensschäden, Personen und
Sachschäden jeweils mind. 5.000.000 EUR, mind. 2-fach maximiert im Versicherungsjahr) oder die unbedingte
Erklärung eine solche Versicherung abzuschließen in Verbindung mit der Erklärung der Versicherung zur
Abschlussbereitschaft bei Zuschlag.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich solcher Leistungen, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen jeweils auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Der Bewerber muss den Nachweis führen (kurze Projektbeschreibung), dass er über vergleichbare
Analysesysteme und Diagnostika verfügt, die seit mindestens 12 Monaten in mindestens 3 vergleichbaren
Laboratorien im Routinebetrieb eingesetzt werden,
- Angabe, ob der Bieter eine eigene, zertifizierte Serviceorganisation vorhält, so dass Wartungs-und
Instandsetzungsarbeiten für die Analysengeräte eigenständig vom Bieter durchgeführt werden können,
Die Bieter haben darüber hinaus folgende Eigenerklärung einzureichen:
- Formular 513 BVB – Tariftreue Mindestarbeitsbedingungen
- Formular 513 EU-BVB - Tariftreue Mindestentlohnung
- Formular 521 EU – Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Formular 522 – Eigenerklärung Mindestlohngesetz
- Formular 523 EU – Eigenerklärung Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Objektive Teilnahme regeln und -kriterien:
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 51 VgV, die Anzahl der geeigneten Bewerber /Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die ihr Interesse form- und fristgerecht bekundet haben sowie nach den Ausführungen dieser Bekanntmachung, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit(ZifferIII.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
B) Ablauf des Verfahrens
1) Phase Interessenbekundung:
Interessenten müssen ihr Interesse bei der genannten Kontaktstelle per E-Mail bekunden. Die Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessensbekundung zu benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase Interessensbestätigung). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 38 Abs. 4 VgV). Lediglich die Unternehmen, die form- und fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§38 Abs. 5 VgV).
Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.
2) Phase Interessensbestätigung:
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, erhalten Zugang zu den vollständigen finalen Vergabeunterlagen und werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrages(Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages.
Aufgrund der Veröffentlichung einer regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachung werden die Dokumente mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung elektronisch zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.
3) Phase Angebotsphase:
Nur diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben, werden vom AG zur Angebotsabgabe aufgefordert.
C) Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabe verfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/Anschriften_/
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.