VISA - Vermittlung, Individualität, Stabilisierung, Aktivierung Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.06-56-45-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
VISA - Vermittlung, Individualität, Stabilisierung, Aktivierung
Die Maßnahme VISA ist ein niedrigschwelliges Angebot für junge Erwachsene, die auf die Aktivierung und Motivation zu einer selbstverantwortlichen Mitwirkung im Integrationsprozess und einer Inanspruchnahme weiterer Unterstützungsangebote ausgerichtet ist. Die Maßnahme kann alle Aktivitäten umfassen, mit denen ein Integrationsfortschritt zur Verringerung und Vermeidung der Hilfebedürftigkeit des Teilnehmenden erreicht werden kann.
Im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes ist auf die Beseitigung spezifischer, individueller Integrationshemmnisse hinzuwirken. Die Handlungsansätze des Auftragnehmers müssen daher auf diesbezüglich typische Hemmnisse ausgerichtet sein.
Ziel der Maßnahme ist die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sowie die Heranführung an und Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
jobcenter Kreis Steinfurt AöR Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt Durchführungsort:
Rheine
Die Maßnahme VISA ist ein niedrigschwelliges Angebot für junge Erwachsene, die auf die Aktivierung und Motivation zu einer selbstverantwortlichen Mitwirkung im Integrationsprozess und einer Inanspruchnahme weiterer Unterstützungsangebote ausgerichtet ist. Die Maßnahme kann alle Aktivitäten umfassen, mit denen ein Integrationsfortschritt zur Verringerung und Vermeidung der Hilfebedürftigkeit des Teilnehmenden erreicht werden kann.
Im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes ist auf die Beseitigung spezifischer, individueller Integrationshemmnisse hinzuwirken. Die Handlungsansätze des Auftragnehmers müssen daher auf diesbezüglich typische Hemmnisse ausgerichtet sein.
Ziel der Maßnahme ist die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sowie die Heranführung an und Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Verlängerungsmöglichkeiten jeweils ein Jahr, maximal 2 Jahre
Wertung des Konzeptes:
Clearingphase I Kontaktherstellung Gewichtung 4;
Clearingphase II Vorbereitung auf die Projektphase Gewichtung 4;
Projektphase I Maßnahmeverlauf Gewichtung 4;
Projektphase II Erstellung eines persönlichen Netzwerks Gewichtung 3;
Projektphase III Projektansätze Gewichtung 3;
Projektphase IV Bewerbungsunterlagen Gewichtung 2;
Raumausstattung/-konzept Gewichtung 2;
Personalkonzept I Personalkonzeption Gewichtung 3;
Personalkonzept II Zusammenwirken des Personals Gewichtung 3;
Netzwerkarbeit Gewichtung 2;
Diversity Management Gewichtung 2;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, dass in der Person des Bieters keiner der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt (Ausschlusskriterium)
Fachliche Eignung
- Trägerzertifizierung
- Nachweis über Kenntnisse des Systems der Beschäftigungsförderung, sowie über Kenntnisse des Angebots und Aufgabenspektrums der unterschiedlichen Sozialleistungsträger und der Arbeitsförderung
- Nachweis über Erfahrungen in der arbeitsweltbezogenen Unterstützung
- Erklärung des Bieters über Kenntnisse der Vermittlung berufsübergreifender Lerninhalte und Schlüsselqualifikationen, Maßnahmen zur Entwicklung der Persönlichkeit, sowie Kenntnisse der Berufsbegleitung zur Sicherung der Nachhaltigkeit von Beschäftigung
- Erklärung, dass das vom Bieter eingesetzte Personal über die in der Leistungsbeschreibung geforderten Qualifikation verfügt
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW
Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, folgende Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nachzufordern
- Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Jahren
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
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Die jobcenter Kreis Steinfurt AöR beabsichtigt, die o. g. Leistung zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist.
Jobcenter Kreis Steinfurt AöR
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29W7Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.